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   LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13   

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https://dejure.org/2014,19711
LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13 (https://dejure.org/2014,19711)
LG Aachen, Entscheidung vom 09.05.2014 - 8 O 18/13 (https://dejure.org/2014,19711)
LG Aachen, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 8 O 18/13 (https://dejure.org/2014,19711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notarhaftung anlässlich der Beauftragung im Rahmen eines Grundstückskaufs; Pflicht des Notars zur Einsichtnahme in die Grundakte aufgrund einer vorherigen Beauftragung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.2008 - III ZR 51/08

    Sorgfaltspflichten des Notars bei Beurkundung des Verkaufs einer

    Auszug aus LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13
    Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn besondere Umstände vorliegen, aus denen sich eine Pflicht des Notars zur Einsichtnahme in die Grundakte ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 04.12.2008, Az.: III ZR 51/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13
    Bei reinen Vermögensschäden hängt bereits die Zulässigkeit einer Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (BGH Urt. v. 24.01.2006; Az. XI ZR 384/03 = NJW 2006, 830, 832).
  • BGH, 28.09.1982 - VI ZR 221/80

    Zustandekommen eines Einheitspreisvertrages

    Auszug aus LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13
    Jedenfalls aufgrund dieser konkreten Befassung mit den ihm vorgelegten Unterlagen zu den in Rede stehenden Bebauungs- und Nutzungsbeschränkungen nebst dem fehlerhaft beigefügten Durchführungsplan bestand eine Pflicht des Zeugen T, sich von der Vollständigkeit der Unterlagen zu überzeugen und sorgfältig zu überprüfen, ob es sich hierbei um die für die Prüfung der Fortgeltung der Baubeschränkungen maßgeblichen Unterlagen handelt (zur Pflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der sorgfältigen Auswertung wesentlicher Unterlagen siehe BGH, Urt. v. 28.09.1982, Az. VI ZR 221/80, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 17.11.2011, Az. 11 U 48/11, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.04.2012 - III ZR 224/10

    Wirtschaftsprüferhaftung: Beratungsfehler im Zusammenhang mit der Verschmelzung

    Auszug aus LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13
    Insbesondere ist auch der mit dem Klageantrag zu 1) im Rahmen der Teilklage geltend gemachte Betrag in Höhe von 40.000 EUR hinreichend bestimmt, da hiermit ein Teil eines einheitlichen Gesamtschadens aufgrund einer konkreten Pflichtverletzung des Beklagten eingeklagt wird und es insoweit keiner weiteren Angaben seitens der Kläger bedarf (Vgl. BGH Urt. v. 19.04.2012, Az. III ZR 224/10 =NZG 2012, 711, 712).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2011 - 11 U 48/11

    Anwaltshaftung: Fehlender Hinweis auf Unwirksamkeit einer Urkunde wegen

    Auszug aus LG Aachen, 09.05.2014 - 8 O 18/13
    Jedenfalls aufgrund dieser konkreten Befassung mit den ihm vorgelegten Unterlagen zu den in Rede stehenden Bebauungs- und Nutzungsbeschränkungen nebst dem fehlerhaft beigefügten Durchführungsplan bestand eine Pflicht des Zeugen T, sich von der Vollständigkeit der Unterlagen zu überzeugen und sorgfältig zu überprüfen, ob es sich hierbei um die für die Prüfung der Fortgeltung der Baubeschränkungen maßgeblichen Unterlagen handelt (zur Pflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der sorgfältigen Auswertung wesentlicher Unterlagen siehe BGH, Urt. v. 28.09.1982, Az. VI ZR 221/80, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 17.11.2011, Az. 11 U 48/11, zitiert nach juris).
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