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   LG Aachen, 10.08.2011 - 8 O 551/10   

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https://dejure.org/2011,17360
LG Aachen, 10.08.2011 - 8 O 551/10 (https://dejure.org/2011,17360)
LG Aachen, Entscheidung vom 10.08.2011 - 8 O 551/10 (https://dejure.org/2011,17360)
LG Aachen, Entscheidung vom 10. August 2011 - 8 O 551/10 (https://dejure.org/2011,17360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsführer einer GmbH ist mangels Drittbezogenheit der Erstellung des Jahresabschlusses nicht in den Schutzbereich eines Vertrags zwischen der GmbH und einem Steuerberater einbezogen; Einbeziehung des Geschäftsführers einer GmbH in einen Mandatsvertrag zwischen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbH-Gesetz § 64 Abs. 2
    Geschäftsführer einer GmbH ist mangels Drittbezogenheit der Erstellung des Jahresabschlusses nicht in den Schutzbereich eines Vertrags zwischen der GmbH und einem Steuerberater einbezogen; Einbeziehung des Geschäftsführers einer GmbH in einen Mandatsvertrag zwischen der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 21.10.2010 - 8 U 12/10
    Auszug aus LG Aachen, 10.08.2011 - 8 O 551/10
    Für den Regelfall, indem die Parteien nichts erklärt haben, werden im Allgemeinen folgende vier Voraussetzungen für die Einbeziehung in den vertraglichen Schutzkreis aufgestellt: Vertragsnähe (Leistungsnähe), Interesse am Schutz des Dritten (Gläubigernähe), Erkennbarkeit des geschützten Personenkreises und Schutzbedürfnis (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.10.2010 - 8 U 12/10 - juris Rn. 24; OLG Köln, Urteil vom 13.11.2008, 8 U 26/08 - juris Rn. 59).

    Gläubigernähe besteht, wenn aufgrund der objektiven Interessenlage die stillschweigende Vereinbarung einer Schutzpflicht für Dritte anzunehmen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.10.2010 - 8 U 12/10 - juris Rn. 24).

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus LG Aachen, 10.08.2011 - 8 O 551/10
    Für die Geltendmachung von Unterlassungs- oder Widerrufsansprüchen gegen Sachvortrag, der der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem laufenden gerichtlichen Verfahren dienlich ist, ist daher schon das Rechtsschutzinteresse zu verneinen (vgl. BGH, NJW 1987, 3138; Sprau, a.a.O.).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus LG Aachen, 10.08.2011 - 8 O 551/10
    Die Einbeziehung eines Dritten in die Schutzwirkungen eines Vertrags setzt voraus, dass Sinn und Zweck des Vertrags und die erkennbaren Auswirkungen der vertragsgemäßen Leistung auf den Dritten seine Einbeziehung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben erfordern und eine Vertragspartei, für den Vertragsgegner erkennbar, redlicherweise damit rechnen kann, dass die ihr geschuldete Obhut und Fürsorge in gleichem Maße auch dem Dritten entgegengebracht wird (vgl. BGH, NJW 2008, 2245 m.w.N.; Grüneberg in: Palandt, § 328 Rn. 16 ff.).
  • OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08

    Schutzwirkung eines zwischen einer KG und dem Steuerberater geschlossenen

    Auszug aus LG Aachen, 10.08.2011 - 8 O 551/10
    Für den Regelfall, indem die Parteien nichts erklärt haben, werden im Allgemeinen folgende vier Voraussetzungen für die Einbeziehung in den vertraglichen Schutzkreis aufgestellt: Vertragsnähe (Leistungsnähe), Interesse am Schutz des Dritten (Gläubigernähe), Erkennbarkeit des geschützten Personenkreises und Schutzbedürfnis (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.10.2010 - 8 U 12/10 - juris Rn. 24; OLG Köln, Urteil vom 13.11.2008, 8 U 26/08 - juris Rn. 59).
  • OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 260/06

    Voraussetzungen für einen konkludent abgeschlossenen Steuerberatungsvertrag;

    Auszug aus LG Aachen, 10.08.2011 - 8 O 551/10
    Aus der Organstellung des Geschäftsführers allein kann nicht auf eine Gläubigernähe geschlossen werden (vgl. hierzu OLG Celle, Urteil vom 30.05.2007, 3 U 260/06; Gräfe, DStR 2010, 669).
  • LG Koblenz, 22.07.2009 - 15 O 397/08
    Auszug aus LG Aachen, 10.08.2011 - 8 O 551/10
    Es kann aus vorgenannten Gründen dahinstehen, ob es darüber hinaus an der Verletzung einer Hinweispflicht gegenüber dem Geschäftsführer aufgrund eigener Kenntnis des Geschäftsführers von fehlender Liquidität mangelte (vgl. zur Hinweispflicht LG Koblenz, Urteil vom 22.07.2009 - 15 O 397/08- juris Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.1987 - 15 U 104/86
    Auszug aus LG Aachen, 10.08.2011 - 8 O 551/10
    Dies gilt auch für die Behauptung eines Zeugen in einer eidesstattlichen Versicherung, die zur Vorlage in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren bestimmt ist (OLG Düsseldorf, NJW 1987, 3268).
  • OLG Köln, 23.02.2012 - 8 U 45/11

    Haftung des Steuerberaters bei Ausweis eines bilanziellen Fehlbetrages einer GmbH

    Die Berufung des Klägers gegen das am 10.08.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 8 O 551/10 - wird zurückgewiesen.
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