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   LG Aachen, 14.05.2019 - 10 O 571/18   

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LG Aachen, 14.05.2019 - 10 O 571/18 (https://dejure.org/2019,62660)
LG Aachen, Entscheidung vom 14.05.2019 - 10 O 571/18 (https://dejure.org/2019,62660)
LG Aachen, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - 10 O 571/18 (https://dejure.org/2019,62660)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Köln, 16.07.2018 - 27 U 10/18

    Rechtsstellung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Auszug aus LG Aachen, 14.05.2019 - 10 O 571/18
    Der Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs zum ungeminderten Gebrauchtwagenpreis ist grundsätzlich als wirtschaftlich nachteilig anzusehen und begründet im Hinblick auf die mit der Erforderlichkeit der Geltendmachung von Mängelrechten verbundenen Vermögensgefährdung einen Schaden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 8ff; LG Stuttgart, Urteil vom 14.08.2018, 23 O 80/18, juris Rn 29ff.).

    Dazu gehört, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch Täuschung erwirkt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 8ff.; Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 31, 33).

    Auch hätten die zuständigen Behörden das Fahrzeug bei Kenntnis von der manipulierenden Motorsteuerungssoftware nicht zugelassen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 6; Beschluss vom 20.12.2017, 18 U 112/17, juris Rn 36ff.; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, 7 W 26/16, juris Rn 6; OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, I-28 W 14/16, juris Rn 28; OLG München, Beschluss vom 23.03.2017, 3 U #####/####, juris Rn 13; Urteil vom 03.07.2017, 21 U #####/####, juris Rn 21; LG Aachen, Urteil vom 21.03.2017, 10 O 177/16, juris Rn 29ff.; Urteil vom 08.06.2017, 12 O 347/16, juris Rn 16ff.).

    Hinzu kommt, dass zum Zeitpunkt des Kaufvertrages das nunmehr zur Mängelbeseitigung angebotene Software-Update noch gar nicht entwickelt war und damit jederzeit eine Gefahr für die maßgebende Zulassung des Kraftfahrzeuges im Raum stand (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 11).

    Der pauschale Verweis darauf, dass nach dem bisherigen Ermittlungsstand keine Erkenntnisse vorlägen, dass einzelne Vorstandsmitglieder an der Entwicklung der Software beteiligt waren oder die Entwicklung oder Verwendung der Software des Dieselmotors EA 189 seinerzeit in Auftrag gegeben oder gebilligt haben, genügt einem ordnungsgemäßen Sachvortrag nicht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 38, 40; Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 28).

    Indem sie ihre bisherigen Ermittlungsergebnisse jedoch vollständig unter Verschluss hält, verstößt die Beklagte gegen ihre sekundäre Darlegungslast, so dass ihr Bestreiten unbeachtlich ist und das Gericht davon ausgeht, dass der Vorstand der Beklagten Kenntnis von der Manipulation der Motorsteuerungssoftware hatte und das Inverkehrbringen entsprechend ausgerüsteter Motoren veranlasst hat, was - wie dargelegt - auch naheliegend ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 27; LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, 3 O 139/16, juris Rn 33ff., LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017, 3 O 252/16, juris Rn 82ff.; LG Köln, Urteil vom 18.07.2017, 22 O 59/17, juris Rn 35ff.).

    Die Täuschung durch die Beklagte diente - andere Motive sind weder von der Beklagten dargelegt noch sonst ersichtlich - dem Zweck, zur Kostensenkung (und möglicherweise zur Umgehung technischer Probleme) rechtlich und technisch einwandfreie, aber teurere - unter Umständen auch auf die Haltbarkeit der Motoren wegen einer dauerhaften Abgasrückführung nachteilige - Lösungen der Abgasreinigung zu vermeiden und mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 21f.).

    Den sich danach ergebenden Anscheinsbeweis für die Kausalität der Täuschungshandlung vermochte die Beklagte nicht zu erschüttern (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 12ff.; LG Stuttgart, Urteil vom 14.08.2018, 23 O 80/18, juris Rn 30f., 33ff.; LG Kiel, Urteil vom 30.10.2018, 12 O 406/17, juris Rn 31f.).

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus LG Aachen, 14.05.2019 - 10 O 571/18
    Dazu gehört, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch Täuschung erwirkt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 8ff.; Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 31, 33).

    Zu all diesen internen Vorgängen kann der Kläger als Käufer eines manipulierten Fahrzeugs naturgemäß nicht substantiiert vortragen, so dass die Beklagte eine sekundäre Darlegungslast dahingehend trifft, zu den internen Vorgängen im Zusammenhang mit der manipulierten Motorsteuerungssoftware vorzutragen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 34ff.).

    Der pauschale Verweis darauf, dass nach dem bisherigen Ermittlungsstand keine Erkenntnisse vorlägen, dass einzelne Vorstandsmitglieder an der Entwicklung der Software beteiligt waren oder die Entwicklung oder Verwendung der Software des Dieselmotors EA 189 seinerzeit in Auftrag gegeben oder gebilligt haben, genügt einem ordnungsgemäßen Sachvortrag nicht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 38, 40; Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 28).

    Aus der Heimlichkeit des Einsatzes der Software gegenüber dem KBA, den beteiligten Stellen und den potentiellen Kunden ergibt sich mit hinreichender Sicherheit, dass die beteiligten Mitarbeiter der Beklagten auch in der Vorstellung handelten, dass der Einsatz der Software zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Typengenehmigung und der Betriebszulassung der so ausgestatteten Fahrzeuge führen könnte und dass potentielle Kunden Fahrzeuge, die derart mit rechtlichen Unsicherheiten belastet waren, nicht ohne weiteres erwerben würden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 32, 33).

    Die Beklagte hat einen Motor, von dessen Mangelhaftigkeit infolge der Ausstattung mit der manipulativ wirkenden Software sie wusste, in der Vorstellung in den Verkehr gebracht, dass der Motor von dem Erwerber in unverändert mangelhaftem Zustand an einen ahnungslosen Dritten, der in Kenntnis der V von dem Geschäft B2 nehmen würde, veräußert werden wird, was gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 30).

    Hinzu kommt, dass die Motoren von der Beklagten gerade für den Einbau in die für die Veräußerung bestimmten Fahrzeuge vorgesehen waren und dass das heimliche Vorgehen hinsichtlich der eingesetzten Software nur dann sinnvoll war, wenn man davon ausging, dass auch die Fahrzeughersteller weder die zuständigen öffentlichen Stellen, noch Händler noch Kunden informieren würden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 45).

    Da der Schaden - wie gezeigt - im Abschluss des ungewollten Kaufvertrags liegt, kann das nachträgliche Aufspielen des Software-Updates diesen Schaden auch nicht mehr beseitigen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 50).

  • LG Stuttgart, 14.08.2018 - 23 O 80/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktischer Schadensersatz gegen den Kfz-Hersteller im sog.

    Auszug aus LG Aachen, 14.05.2019 - 10 O 571/18
    Der Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs zum ungeminderten Gebrauchtwagenpreis ist grundsätzlich als wirtschaftlich nachteilig anzusehen und begründet im Hinblick auf die mit der Erforderlichkeit der Geltendmachung von Mängelrechten verbundenen Vermögensgefährdung einen Schaden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 8ff; LG Stuttgart, Urteil vom 14.08.2018, 23 O 80/18, juris Rn 29ff.).

    Dabei haben sie es in Kauf genommen, ihren Kunden über das Vertriebsnetz von Vertragshändlern und über Tochterunternehmen nicht-gesetzeskonforme bzw. - nach obigen Ausführungen - mangelhafte Fahrzeuge zu verkaufen und auf diese Weise ihren Kunden wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 14.08.2018, 23 O 80/18, juris Rn 48).

    Den sich danach ergebenden Anscheinsbeweis für die Kausalität der Täuschungshandlung vermochte die Beklagte nicht zu erschüttern (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 12ff.; LG Stuttgart, Urteil vom 14.08.2018, 23 O 80/18, juris Rn 30f., 33ff.; LG Kiel, Urteil vom 30.10.2018, 12 O 406/17, juris Rn 31f.).

    Dies gilt umso mehr, als nicht feststeht, dass das Software-Update tatsächlich ohne nachteilige Folgen, die möglicherweise erst nach einem längeren Dauerbetrieb auftreten, aufgespielt werden kann (vgl. LG Köln, Urteil vom 12.10.2018, 2 O 102/18, juris Rn 26; LG Stuttgart, Urteil vom 14.08.2018, 23 O 80/18, juris Rn 51).

  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Auszug aus LG Aachen, 14.05.2019 - 10 O 571/18
    Dabei ist der Nutzungsvorteil vom Schadensersatzanspruch abzuziehen, ohne dass es einer Gestaltungserklärung oder Einrede des Schädigers bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2015, XI ZR 536/14, NJW 2015, 3160, 3160; Palandt/ Grüneberg , 78. Aufl. 2019, Vorb v § 249 Rn 71, § 387 Rn 2).

    Allerdings war insoweit nur ein Gegenstandswert von 14.112,52 Euro zugrunde zu legen, weil der Nutzungsvorteil vom Schadensersatzanspruch abzuziehen ist, ohne dass es einer Gestaltungserklärung oder Einrede des Schädigers bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2015, XI ZR 536/14, NJW 2015, 3160, 3160; Palandt/ Grüneberg , 78. Aufl. 2019, Vorb v § 249 Rn 71, § 387 Rn 2) und die Klage daher nur insoweit begründet ist (s.o.).

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus LG Aachen, 14.05.2019 - 10 O 571/18
    Vielmehr weicht ein Fahrzeug durch die Installation der Manipulationssoftware, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vorspiegelt, von der bei vergleichbaren Fahrzeugen üblichen Beschaffenheit ab (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, juris Rn 5, 20ff.).

    Eine ausschließlich auf den Testzyklus zugeschnittene Programmierung der Abgasbehandlung kann deshalb nur als unzulässige Umgehung der einschlägigen Vorschriften angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, juris Rn 6ff.).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Aachen, 14.05.2019 - 10 O 571/18
    Solch eine Zuvielforderung, bei er es sich im Hinblick auf die erhebliche Differenz nicht um eine nach § 242 BGB zu vernachlässigenden Abweichung handelt, hindert den Eintritt des Annahmeverzugs (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 275/04, juris Rn 27ff.; KG Berlin, Urteil vom 19.10.2017, 8 U 230/15, juris Rn 111; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.07.2016, 17 U 144/15, juris Rn 57; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2007, 7 U 169/06, juris Rn 21; MüKoBGB/ Ernst , 8. Aufl. 2019, § 295 Rn 4).
  • KG, 19.10.2017 - 8 U 230/15

    Rückabwicklungsklage nach Widerruf eines Altvertrages über ein

    Auszug aus LG Aachen, 14.05.2019 - 10 O 571/18
    Solch eine Zuvielforderung, bei er es sich im Hinblick auf die erhebliche Differenz nicht um eine nach § 242 BGB zu vernachlässigenden Abweichung handelt, hindert den Eintritt des Annahmeverzugs (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 275/04, juris Rn 27ff.; KG Berlin, Urteil vom 19.10.2017, 8 U 230/15, juris Rn 111; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.07.2016, 17 U 144/15, juris Rn 57; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2007, 7 U 169/06, juris Rn 21; MüKoBGB/ Ernst , 8. Aufl. 2019, § 295 Rn 4).
  • OLG Köln, 20.02.2013 - 13 U 162/09

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein fabrikneues Fahrzeug wegen häufiger Entladung

    Auszug aus LG Aachen, 14.05.2019 - 10 O 571/18
    Das Gericht schätzt die Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen VW Tiguan gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km (vgl. vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2008, 1 U 152/07, juris Rn 41; OLG Köln, Urteil vom 20.02.2013, 13 U 162/09, NJW-RR 2013, 1209, 1210; LG Aachen, Urteil vom 06.12.2016, 10 O 146/16, juris Rn 37; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn 1756f.).
  • BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10

    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags

    Auszug aus LG Aachen, 14.05.2019 - 10 O 571/18
    Liegen derartige Voraussetzungen vor, kann ein Beweis des ersten Anscheins dafür gegeben sein, dass die Täuschung einen Einfluss auf die Entschließung des Getäuschten ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 08.12.2011, IV ZR 5/10, juris Rn 40 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Auszug aus LG Aachen, 14.05.2019 - 10 O 571/18
    Das Gericht schätzt die Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen VW Tiguan gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km (vgl. vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2008, 1 U 152/07, juris Rn 41; OLG Köln, Urteil vom 20.02.2013, 13 U 162/09, NJW-RR 2013, 1209, 1210; LG Aachen, Urteil vom 06.12.2016, 10 O 146/16, juris Rn 37; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn 1756f.).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06

    Rückgewährschuldverhältnis: Wertersatz wegen Beschädigung eines Motorrades bei

  • OLG Frankfurt, 13.07.2016 - 17 U 144/15

    Nutzungsersatz nach Widerruf des Darlehensvertrages bei unwirksamer

  • LG Aachen, 06.12.2016 - 10 O 146/16

    Rückabwicklung eines Neuwagen-Kaufvertrages im Rahmen des sog. VW-Abgasskandals

  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

  • OLG Stuttgart, 04.10.2010 - 5 U 60/10

    Schadenersatzanspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung: Anspruchsübergang auf

  • LG Köln, 12.10.2018 - 2 O 102/18

    Sittenwidrige Schädigung beim Kauf eines Pkw mit Abschalteinrichtung

  • LG Kiel, 30.10.2018 - 12 O 406/17

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug:

  • OLG Köln, 20.12.2017 - 18 U 112/17

    VW-"Abgasskandal"

  • LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16

    VW Abgasskandal, Frist zur Mangelbeseitigung, sekundäre Darlegungslast, Verstoß

  • LG Aachen, 08.06.2017 - 12 O 347/16
  • LG Aachen, 21.03.2017 - 10 O 177/16

    Ansprüche eines Fahrzeugkäufers im Rahmen des so genannten VW-Abgasskandals

  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem

  • LG Köln, 18.07.2017 - 22 O 59/17
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

  • OLG Köln, 25.03.2020 - 5 U 102/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA 189

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.5.2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 571/18 - wird zurückgewiesen.
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