Rechtsprechung
LG Aachen, 14.08.2003 - 6 S 58/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Rechtsprechungsübersicht)
Unfallschadensregulierung - Totalschadenabrechnung nach neuem Schadenrecht: aktuelle Urteile (Teil III)
Verfahrensgang
- AG Geilenkirchen - 5 C 18/03
- LG Aachen, 14.08.2003 - 6 S 58/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus LG Aachen, 14.08.2003 - 6 S 58/03
Es hat nach dem im Schadensrecht geltenden Wirtschaftlichkeitspostulat dabei zu verbleiben, dass der für die Schadensbehebung erforderliche und damit vom Schädiger zu ersetzende Geldbetrag anhand der wirtschaftlich günstigsten Möglichkeit zu ermitteln ist (vgl. BGHZ 115, 364 (368); BGHZ 115, 375 (378); BGH NJW 2000, 800 (801)).Denn das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen bildet in aller Regel eine geeignete Grundlage für die Bemessung des Restwerts (vgl. BGH NJW 1992, 903; BGH NJW 1996, 1958; BGH NJW 2000, 800 (801)).
Diese Position darf ihm nicht durch eine zu weite Ausnahmehandhabung genommen werden; insbesondere dürfen ihm bei der Schadensbehebung die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten nicht aufgezwungen werden (BGH NJW 2000, 800 (802)).
Auszugehen ist dabei von dem Grundgedanken, dass eine vom Versicherer dargelegte Verwertungsmöglichkeit im Interesse der Geringhaltung des Schadens für den Geschädigten zumutbar und somit im Rahmen der Abrechnung nur bindend ist, wenn bei dem Verkauf oder der Inzahlunggabe des Unfallfahrzeugs ohne überobligationsmäßige Anstrengung tatsächlich ein höherer Preis zu erzielen ist (vgl. BGH NJW 2000, 800 (802)).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus LG Aachen, 14.08.2003 - 6 S 58/03
Es hat nach dem im Schadensrecht geltenden Wirtschaftlichkeitspostulat dabei zu verbleiben, dass der für die Schadensbehebung erforderliche und damit vom Schädiger zu ersetzende Geldbetrag anhand der wirtschaftlich günstigsten Möglichkeit zu ermitteln ist (vgl. BGHZ 115, 364 (368); BGHZ 115, 375 (378); BGH NJW 2000, 800 (801)). - BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91
Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten; …
Auszug aus LG Aachen, 14.08.2003 - 6 S 58/03
Denn das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen bildet in aller Regel eine geeignete Grundlage für die Bemessung des Restwerts (vgl. BGH NJW 1992, 903; BGH NJW 1996, 1958; BGH NJW 2000, 800 (801)). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91
Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden
Auszug aus LG Aachen, 14.08.2003 - 6 S 58/03
Es hat nach dem im Schadensrecht geltenden Wirtschaftlichkeitspostulat dabei zu verbleiben, dass der für die Schadensbehebung erforderliche und damit vom Schädiger zu ersetzende Geldbetrag anhand der wirtschaftlich günstigsten Möglichkeit zu ermitteln ist (vgl. BGHZ 115, 364 (368); BGHZ 115, 375 (378); BGH NJW 2000, 800 (801)). - BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Aachen, 14.08.2003 - 6 S 58/03
Denn das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen bildet in aller Regel eine geeignete Grundlage für die Bemessung des Restwerts (vgl. BGH NJW 1992, 903; BGH NJW 1996, 1958; BGH NJW 2000, 800 (801)).