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   LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16   

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https://dejure.org/2017,57184
LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16 (https://dejure.org/2017,57184)
LG Aachen, Entscheidung vom 16.05.2017 - 10 O 203/16 (https://dejure.org/2017,57184)
LG Aachen, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 10 O 203/16 (https://dejure.org/2017,57184)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
    Der Unternehmer muss nicht genauer formulieren als der Gesetzgeber selbst (BGH, Urt. v. 22.11.2016 - XI ZR 434/15, juris Rn. 17).

    (BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, juris Rn. 19) Die Information zum Beginn der Widerrufsfrist leidet in ihrer Klarheit und Verständlichkeit auch nicht aufgrund des Umstands, dass die Beklagte den Regelungsgehalt des § 492 Abs. 2 BGB anhand von Beispielen erläuterte.

    (BGH, Urt. v. 22.11.2016 - XI ZR 434/15 , juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
    Diese hat sich, ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden, nach dem objektiven Inhalt und typischen Sinn der in Rede stehenden Klausel einheitlich danach zu richten, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise verstanden wird (BGH, Urt. v. 13.05.2014 - XI ZR 405/12 - juris Rn. 24f).

    Darüber hinaus deckt es die Kosten, die für die Ausfertigung und Prüfung des Vertrages, die Beschaffung und Ausreichung der Darlehensvaluta sowie möglicherweise auch für nach Vertragsschluss erforderliche weitergehende Abwicklungs-, Prüfungs- und Überwachungstätigkeiten anfallen (BGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12 -, BGHZ 201, 168-204, Rn. 24ff mwN).

    Denn es gehört zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts, dass jeder Rechtsunterworfene solche Tätigkeiten zu erfüllen hat, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können (BGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12 - juris Rn. 63ff).

  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

    Auszug aus LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
    Maßgeblich ist der Nennwert und nicht die Valutierung der Grundschuld (BGH, Beschl. v. 04.03.2016 - XI ZR 39/15, juris Rn. 4).

    Auch der Antrag zu Ziffer 7) hat neben dem Antrag zu Ziffer 1) und 3) keinen eigenständigen wirtschaftlichen Wert (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2016, XI ZR 39/15, juris Rn. 3).

  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen

    Auszug aus LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
    Auch der Antrag zu Ziffer 6) hat keinen eigenständigen Wert, da die Frage des Annahmeverzugs nur ein rechtlich unselbständiges Element der umstrittenen Leistungsverpflichtung und deshalb mit dieser wirtschaftlich identisch ist (BGH, Beschluss vom 06. Juli 2010 - XI ZB 40/09, juris Rn. 16, Beschluss vom 25.10.2016, XI ZR 6/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15

    Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens

    Auszug aus LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von der Marktüblichkeit der vereinbarten Zinsen auszugehen, wenn sie innerhalb der Streubreite der in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinssätze oder nur geringfügig bis zu 1 Prozentpunkt darüber liegen (vgl. BGH, Urt. v. 19.01.2016 - XI ZR 103/15; Urt. v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06, Rn. 29 mwN).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von der Marktüblichkeit der vereinbarten Zinsen auszugehen, wenn sie innerhalb der Streubreite der in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinssätze oder nur geringfügig bis zu 1 Prozentpunkt darüber liegen (vgl. BGH, Urt. v. 19.01.2016 - XI ZR 103/15; Urt. v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06, Rn. 29 mwN).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
    Auch der Antrag zu Ziffer 6) hat keinen eigenständigen Wert, da die Frage des Annahmeverzugs nur ein rechtlich unselbständiges Element der umstrittenen Leistungsverpflichtung und deshalb mit dieser wirtschaftlich identisch ist (BGH, Beschluss vom 06. Juli 2010 - XI ZB 40/09, juris Rn. 16, Beschluss vom 25.10.2016, XI ZR 6/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
    Maßgeblich ist nicht, wie hoch der Darlehensvertrag noch valutiert, sondern was die Klägerin meint zurückfordern zu können (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, juris Rn. 6).
  • LG Berlin, 02.06.2016 - 37 O 442/15

    Anforderungen an die Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
    Der Umstand, dass hier gegebenenfalls tatsächlich solche Aufwendungen nicht getätigt sind, schließt daher den Zusatz nicht aus (vgl. LG Berlin, Urteil vom 02.06.2016, 37 O 442/15, juris Rn 38).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
    Eine besondere Hervorhebung ist vielmehr nur erforderlich, wenn sich der Verwender -anders als vorliegend - auf die Gesetzlichkeitsfiktion der Musterwiderrufsbelehrung berufen will (BGH, Urt. v. 23.02.2016, XI ZR 549/14, juris Rn. 14; 25 ff; Urt. v. 23.02.2016 - XI ZR 101/15, juris Rn. 36 ff).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

  • LG Köln, 22.12.2016 - 15 O 335/15

    KfW-Förderkredit ist kein Verbraucherdarlehn!

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: zu den Pflichtangaben und zur optischen Hervorhebung

    Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. Mai 2017 - 10 O 203/16 - in der Hauptsache abgeändert und die Klage abgewiesen.

    für das erstinstanzliche Verfahren - insoweit unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 16. Mai 2017 (Az.: 10 O 203/16) - auf 345.130,57 EUR und.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des am 16. Mai 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Aachen (Az. 10 O 203/16).

    Insoweit beantragt sie, das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. Mai 2017 zu dem Az. 10 O 203/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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