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   LG Aachen, 16.08.2016 - 10 O 422/15   

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https://dejure.org/2016,30525
LG Aachen, 16.08.2016 - 10 O 422/15 (https://dejure.org/2016,30525)
LG Aachen, Entscheidung vom 16.08.2016 - 10 O 422/15 (https://dejure.org/2016,30525)
LG Aachen, Entscheidung vom 16. August 2016 - 10 O 422/15 (https://dejure.org/2016,30525)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Aachen, 16.08.2016 - 10 O 422/15
    Er ist deshalb auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu belehren (BGH, Urteil vom 13.01.2009, XI ZR 118/08, juris Rn 14 O.W.O.).

    Jedoch muss ein Verwender, der sich für einen gesetzlich nicht vorgesehen Zusatz entscheidet, auch zutreffend belehren (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2009, XI ZR 118/08, juris).

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 150/11

    dlg.de - Zur Haftung des auf Löschung des Domainnamens in Anspruch genommenen

    Auszug aus LG Aachen, 16.08.2016 - 10 O 422/15
    Die Kosten der den Verzug begründenden Erstmahnung können jedoch nicht ersetzt verlangt werden, da sie nicht durch den Verzug verursacht worden sind und die nicht rechtzeitige Leistung nach § 280 Abs. 2 BGB nur unter den Voraussetzungen des Verzugs eine Schadensersatzpflicht begründet (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2012, I ZR 150/11, juris Rn. 25; Grüneberg , in: Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016, § 286 Rn. 44).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Aachen, 16.08.2016 - 10 O 422/15
    Solange der eigene Rechtsstandpunkt - wie vorliegendplausibel ist, scheidet ein Vertretenmüssen jedoch aus (vgl. O.W.O. BGH, Urteil vom 16.01.2009, V ZR 133/08, juris Rn. 20).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Aachen, 16.08.2016 - 10 O 422/15
    Im Fall einer auf Feststellung der Wirksamkeit eines erklärten Widerrufs gerichteten Feststellungsklage ist der Streitwert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anhand der Zins- und Tilgungsbestimmungen zu berechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2016, XI ZR 366/15, juris Rn. 12).
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Aachen, 16.08.2016 - 10 O 422/15
    Denn eine Belehrung, die sich hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist auf die Aussage beschränkt, dass die Frist frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginnt, ist nicht in der erforderlichen Weise eindeutig und umfassend, weil die Verwendung des Wortes " frühestens " es dem Verbraucher nicht ermöglicht, den Fristbeginn ohne Weiteres zu erkennen (BGH, Urteil vom 15.08.2012, VIII ZR 378/11, juris Rn. 9 O.W.O.).
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Aachen, 16.08.2016 - 10 O 422/15
    Greift er selbst in den ihm zur Verfügung gestellten Mustertext ein, kann er sich schon deshalb auf eine mit der unveränderten Übernahme der Musterbelehrung verbundene Schutzwirkung nicht berufen (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, XI ZR 349/10, juris Rn 37).
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