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   LG Aachen, 17.07.2012 - 41 O 64/11   

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https://dejure.org/2012,17000
LG Aachen, 17.07.2012 - 41 O 64/11 (https://dejure.org/2012,17000)
LG Aachen, Entscheidung vom 17.07.2012 - 41 O 64/11 (https://dejure.org/2012,17000)
LG Aachen, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 41 O 64/11 (https://dejure.org/2012,17000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Handelsvertreter; Erfüllungsort; Internationale Zuständigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EuGVVO Art. 5 Nr. 1 lit. b;; ZPO § 23;; EuGVVO Art. 3 Abs. 2
    Handelsvertreter; Erfüllungsort; Internationale Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Erfüllungsortes eines Handelsvertreters bei Erbringung seiner Dienstleistung in mehreren Staaten

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Vertragsgerichtsstand - Erfüllungsort bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen - Dienstleistungsvertrag - Ort der Erbringung der Dienstleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, internationale Zuständigkeit, Erfüllungsort, Erfüllungsort EuGVVO, Erfüllungsort international, Zuständigkeit lex causae, Rechtswahl, Schiedsgerichts-Klausel, Schiedsgerichtsklausel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2012, 252
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Aachen, 17.07.2012 - 41 O 64/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BHG NJW 2006, 1806 ff.) ist der Dienstleistungsbegriff gemeinschaftsrechtlich weit zu verstehen.

    Diese Treffen reichen aber bei der für die Feststellung des Erfüllungsorts vorzunehmenden Gesamtschau (vgl. BHG, NJW 2006, 1806 ff.) nicht für die Annahme aus, der Schwerpunkt der Tätigkeit im Rahmen der Dienstleistung liege in T1.

    Im Grundsatz ist nämlich davon auszugehen, dass ähnlich wie bei einem Rechtsanwalt (vgl. BGH, NJW 2006, 1806), auch bei einem Handelsvertreter anzunehmen ist, dass er die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich werdende Tätigkeit vom Sitz seiner Firma aus erbringt, dies zumindest dann, wenn, wie hier, die reisende Tätigkeit nicht den überwiegenden Teil seiner Arbeitskraft in Anspruch nimmt.

  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix

    Auszug aus LG Aachen, 17.07.2012 - 41 O 64/11
    Gemäß Art. 5 Nr. 1 lit. a EuGVVO bestimmt sich der für die Zuständigkeit maßgebliche Erfüllungsort nicht wie bei lit. b der genannten Vorschrift nach dem Ort, an die vertragscharakteristische Leistung erbracht wird, sondern es ist jeweils auf den materiellen Anspruch abzustellen, der Gegenstand der Klage ist, vgl. EuGH, NJW 2002, 1407 ff.
  • EuGH, 11.03.2010 - C-19/09

    Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus LG Aachen, 17.07.2012 - 41 O 64/11
    Auch Handelsvertretertätigkeiten fallen nach ständiger Rechtsprechung hierunter (vgl. EuGH im EuZW 2010, 378 ff.).
  • OLG Köln, 17.01.2013 - 19 U 134/12

    Begriff des Erfüllungsorts i.S. von Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO; Internationale

    Handelssachen des Landgerichts Aachen - 41 O 64/11 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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