Rechtsprechung
   LG Aachen, 17.07.2020 - 60 KLs 4/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47761
LG Aachen, 17.07.2020 - 60 KLs 4/20 (https://dejure.org/2020,47761)
LG Aachen, Entscheidung vom 17.07.2020 - 60 KLs 4/20 (https://dejure.org/2020,47761)
LG Aachen, Entscheidung vom 17. Juli 2020 - 60 KLs 4/20 (https://dejure.org/2020,47761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,47761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.09.2019 - 1 StR 320/18

    Selbständige Einziehung (Verdacht einer Katalogtat bereits bei Sicherstellung,

    Auszug aus LG Aachen, 17.07.2020 - 60 KLs 4/20
    aa) Beide Bargeldbeträge wurden in einem Verfahren wegen des Verdachts einer der in § 76a Abs. 4 Satz 3 StGB genannten Straftaten sichergestellt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 18.09.2019 - 1 StR 320/18, BGHSt 64, 186 = NJW 2020, 164).

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob das Vorliegen dieser Verfahrensvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen im Wege des Freibeweises nachzuprüfen ist, oder ob die Entscheidungskompetenz darüber, ob eine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden kann, nach der Grundkonzeption des Strafprozessrechts auch in diesem Zusammenhang der Staatsanwaltschaft zusteht und das Gericht daher nur prüft, ob sich aus der Begründung des Antrags oder aus den Akten ohne Weiteres ergibt, dass die Annahme der Staatsanwaltschaft aus tatsächlichen Gründen nicht zutrifft oder auf einem Rechtsirrtum beruht (vgl. hierzu [offenlassend] BGH, Urt. v. 18.09.2019 - 1 StR 320/18, BGHSt 64, 186 = NJW 2020, 164, juris Rn. 14).

    Unter Zugrundelegung der bisherigen Erkenntnisse des Ermittlungsverfahrens bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass das Gericht für die Durchführung des selbstständigen Einziehungsverfahrens gemäß §§ 435 ff. StPO, § 76a Abs. 4 StGB zuständige Gericht (§ 436 StPO) nach Durchführung einer Beweisaufnahme im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) unter Berücksichtigung der in § 437 StPO aufgeführten Aspekte zu der vollen Überzeugung gelangen wird, dass die bei dem Betroffenen sichergestellten Bargeldbeträge aus "einer rechtswidrigen Tat" stammen (vgl. zum Beweismaß BGH, Urt. v. 18.09.2019 - 1 StR 320/18, BGHSt 64, 186 = NJW 2020, 164, juris Rn. 15, 17).

  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei

    Auszug aus LG Aachen, 17.07.2020 - 60 KLs 4/20
    Diese können sich aus der Person des Beschuldigten, seinen Lebensumständen, dem den Ermittlungen vor- und nachgelagerten Verhalten sowie der Art und Weise der Tatbegehung ergeben (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2020 - 5 Ws 59/20, juris Rn. 58, 64).

    Im Hinblick darauf, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die der Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung dient, steigen die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2020 - 5 Ws 59/20, juris Rn. 61, 64 m.w.Nachw.).

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 251/93

    Missverhältnis zwischen verhängter Strafe und den Grundsätzen schuldangemessenen

    Auszug aus LG Aachen, 17.07.2020 - 60 KLs 4/20
    Denn nach der maßgeblichen Anschauung des täglichen Lebens macht es keinen Unterschied, wenn eine bestimmte Banknote als vertretbare Sache durch einen gleichwertigen Anspruch auf den entsprechenden Geldbetrag gegen die Staatskasse ersetzt wird (zum erweiterten Verfall nach § 73d StGB vgl. BGH, Urt. v. 23.07.2014 - 2 StR 20/14, NStZ-RR 2015, 282, juris Rn. 9; zur Einziehung nach § 74 StGB vgl. BGH, Urt. v. 14.07.1993 - 3 StR 251/93, NStZ 1993, 538, juris Rn. 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.07.2014 - 2 StR 20/14

    Erweiterter Verfall (Voraussetzungen)

    Auszug aus LG Aachen, 17.07.2020 - 60 KLs 4/20
    Denn nach der maßgeblichen Anschauung des täglichen Lebens macht es keinen Unterschied, wenn eine bestimmte Banknote als vertretbare Sache durch einen gleichwertigen Anspruch auf den entsprechenden Geldbetrag gegen die Staatskasse ersetzt wird (zum erweiterten Verfall nach § 73d StGB vgl. BGH, Urt. v. 23.07.2014 - 2 StR 20/14, NStZ-RR 2015, 282, juris Rn. 9; zur Einziehung nach § 74 StGB vgl. BGH, Urt. v. 14.07.1993 - 3 StR 251/93, NStZ 1993, 538, juris Rn. 7 m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    Auszug aus LG Aachen, 17.07.2020 - 60 KLs 4/20
    Insoweit ist eine Abwägung zwischen dem Sicherungsbedürfnis und dem Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG vorzunehmen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 20.05.2008 - 2 Ws 155/08, juris).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 90/13

    Rückgabe von Beweismitteln nach Ende des Strafverfahrens

    Auszug aus LG Aachen, 17.07.2020 - 60 KLs 4/20
    Durch diese Einzahlung ist zwar gemäß § 285 BGB analog an die Stelle des ursprünglichen auf das sichergestellte Bargeld gerichteten öffentlich-rechtlichen Herausgabeanspruchs ein entsprechender Zahlungsanspruch zugunsten des Betroffenen als den letzten Gewahrsamsinhaber getreten (vgl. BGH, Urt. v. 14.11.2014 - V ZR 90/13, NJW 2015, 1238, juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht