Rechtsprechung
   LG Aachen, 23.02.2018 - 42 O 118/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,4452
LG Aachen, 23.02.2018 - 42 O 118/17 (https://dejure.org/2018,4452)
LG Aachen, Entscheidung vom 23.02.2018 - 42 O 118/17 (https://dejure.org/2018,4452)
LG Aachen, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 42 O 118/17 (https://dejure.org/2018,4452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,4452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Auch bei Hinweis auf einen "Award" müssen noch in der Werbung die Vergabekriterien erläutert werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Testsieg eines Produkts erfordert Nachweis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Produkt-Werbung mit "Award" müssen die konkreten Bedingungen der Vergabe angegeben werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus LG Aachen, 23.02.2018 - 42 O 118/17
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei einer Werbung mit einem Prüfsiegel eine Fundstelle angegeben werden muss, bei der sich der Verbraucher näher über das Prüfsiegel informieren kann (OLG Düsseldorf v. 30.12.2014 - 15 U 76/14 - WRP 2015, 365.; bestätigt durch BGH v. 21.07.2016 - I ZR 26/15 - WRP 2016, 1221 Tz. 31 ff - LGA testet).

    Erforderlich ist nur, dass die betreffende Information zum Geschäfts- und Verantwortungsbereich des Unternehmers gehört oder in sonstiger Weise für ihn verfügbar ist (BGH v. 21.07.2016 - I ZR 26/15 - WRP 2016, 1221 Tz. 25 ff - LGA testet).

    Dementsprechend hat auch die Rechtsprechung entschieden, dass ein Vorenthalten vorliegt, wenn ein Unternehmer mit einem Prüfsiegel wirbt, ohne auf die Kriterien der Prüfung hinzuweisen, da er sich die Informationen über diese Kriterien unschwer verschaffen kann (BGH v. 21.07.2016 - I ZR 26/15 - WRP 2016, 1221 Tz. 28 - LGA testet).

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14

    Anforderungen an die Werbung mit einem Prüfsiegel

    Auszug aus LG Aachen, 23.02.2018 - 42 O 118/17
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei einer Werbung mit einem Prüfsiegel eine Fundstelle angegeben werden muss, bei der sich der Verbraucher näher über das Prüfsiegel informieren kann (OLG Düsseldorf v. 30.12.2014 - 15 U 76/14 - WRP 2015, 365.; bestätigt durch BGH v. 21.07.2016 - I ZR 26/15 - WRP 2016, 1221 Tz. 31 ff - LGA testet).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus LG Aachen, 23.02.2018 - 42 O 118/17
    Bei der Angabe eines Qualitätsurteils, welches auf einem Test mehrerer vergleichbarer Erzeugnisse beruht, ist bei dessen Angabe regelmäßig auf die Fundstelle für die Textveröffentlichung hinzuweisen (BGH, Urteil vom 21. März 1991 - I ZR 151/89, GRUR 1991, 679, 680 = WRP 1991, 573 - Fundstellenangabe; Urteil vom 16. Juli 2009 - I ZR 50/07, GRUR 2010, 248 Rn. 29 bis 31 = WRP 2010, 370 - Kamerakauf im Internet).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus LG Aachen, 23.02.2018 - 42 O 118/17
    Bei der Angabe eines Qualitätsurteils, welches auf einem Test mehrerer vergleichbarer Erzeugnisse beruht, ist bei dessen Angabe regelmäßig auf die Fundstelle für die Textveröffentlichung hinzuweisen (BGH, Urteil vom 21. März 1991 - I ZR 151/89, GRUR 1991, 679, 680 = WRP 1991, 573 - Fundstellenangabe; Urteil vom 16. Juli 2009 - I ZR 50/07, GRUR 2010, 248 Rn. 29 bis 31 = WRP 2010, 370 - Kamerakauf im Internet).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.03.2018 - 3 HKO 6582/17

    Werbung mit Award bedarf keiner Angabe der konkreten Fundstelle

    Selbst wenn die Verleihung eines Awards entgegen der hier vertretenen Auffassung mit einer Qualitätsvorstellung beim Durchschnittsverbraucher verbunden sein sollte (so LG Aachen Urt. v. 23.02.2018 Az. 42 O 118/17 zur Verleihung eines von dem Verlagshaus ... organisierten ... Preises in der Kategorie ... gilt dies jedenfalls dann nicht, wenn der Preis - wie hier - in einer Kategorie gewonnen wird, die nichts mit der Qualität des Produkts, sondern ausschließlich etwas mit Einstufung als Kultobjekt zu tun hat, und wenn der Veranstalter der Preisverleihung für den Verbraucher erkennbar den Schwerpunkt auf Glamour und "Star-Referenzen" legt und nicht auf objektiv nachvollziehbare Qualitätskriterien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht