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   LG Aachen, 23.03.2010 - 52 Ks 45 Js 18/83 - 10/09   

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https://dejure.org/2010,7409
LG Aachen, 23.03.2010 - 52 Ks 45 Js 18/83 - 10/09 (https://dejure.org/2010,7409)
LG Aachen, Entscheidung vom 23.03.2010 - 52 Ks 45 Js 18/83 - 10/09 (https://dejure.org/2010,7409)
LG Aachen, Entscheidung vom 23. März 2010 - 52 Ks 45 Js 18/83 - 10/09 (https://dejure.org/2010,7409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB §§ 211, 53, 54

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Arglosigkeit eines Opfers bei generellem Misstrauen oder generellem Argwohn oder latenter Angst auf Grund einer allgemein feindseligen Atmosphäre oder allseitiger Unsicherheit etwa in Kriegszeiten; Tötungen als rechtmäßige Kriegshandlungen bei Durchführung ...

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen dreifachen gemeinschaftlichen Mordes aufgrund Ausnutzung des Überraschungsmomentes und Verhinderung einer effektiven Abwehr oder Flucht des Opfers; Ausschluss der Arglosigkeit bei generellem Misstrauen oder generellem Argwohn oder einer latenten Angst ...

  • junsv.nl
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zeit.de (Pressebericht, 23.03.2010)

    Urteil gegen Boere: Lebenslang für Schüsse an der Haustür

  • spiegel.de (Pressedossier mit Bezug zur Entscheidung)

    Heinrich Boere - NS-Mörder im Ruhestand

  • spiegel.de (Pressebericht, 23.03.2010)

    Prozess gegen NS-Kriegsverbrecher: SS-Mann Boere zu lebenslanger Haft verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verschränkung von Strafprozess-, Europa- und Verfassungsrecht (RA Dr. Felix Walther; ZJS 2013, 16)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Aachen, 20.02.2007 - 33h StVK 553/04

    Urteil von 1949 gegen mutmaßlichen Nazitäter vollstreckbar // 85-Jähriger muss

    Auszug aus LG Aachen, 23.03.2010 - 52 Ks 10/09
    Mit Beschluss vom 20.02.2007 erklärte die hiesige Strafvollstreckungskammer (33h StVK 553/04) das Urteil des Sondergerichtshofs Amsterdam vom 18. Oktober 1949 sodann insoweit für in Deutschland vollstreckbar, als der Angeklagte durch die Entscheidung wegen mehrfachen Mordes verurteilt worden sei, und wandelte die verhängte (schon umgewandelte) lebenslange Gefängnisstrafe in eine lebenslange Freiheitsstrafe um.
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 1724/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Durchführung eines Strafverfahrens

    Auszug aus LG Aachen, 23.03.2010 - 52 Ks 10/09
    Eine hiergegen vom Angeklagten eingelegte Verfassungsbeschwerde (2 BvR 1724/09) blieb am 06.10.2009 erfolglos.
  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

    Auszug aus LG Aachen, 23.03.2010 - 52 Ks 10/09
    Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 03.07.2007 (2 Ws 156/07) den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen vom 20.02.2007 auf und lehnte eine Übernahme der Vollstreckung ab.
  • OLG Köln, 01.07.2009 - 2 Ws 69/09

    2. Strafsenat eröffnet Hauptverfahren gegen NS-Schergen Heinrich B.

    Auszug aus LG Aachen, 23.03.2010 - 52 Ks 10/09
    Das Oberlandesgericht Köln eröffnete auf sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft nach Vernehmung zweier Pflegekräfte des Seniorenheims, in dem der Angeklagte lebt, durch Beschluss vom 01.07.2009 (2 Ws 69/09) das Hauptverfahren vor der Kammer.
  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass die Arglosigkeit nicht durch ein generelles Misstrauen, ein genereller Argwohn oder eine latente Angst aufgrund einer allgemein feindseligen Atmosphäre ausgeschlossen ist (BGH, Urteil v. 20.10.1993 - 5 StR 473/93 in NJW 1994, 267 m.w.N; LG Aachen, Urteil v. 23.03.2010 - 52 Ks-45 Js 18/83-10/09, zitiert nach juris).

    Denn es kommt insoweit nicht auf ein allgemein begründetes Misstrauen, sondern allein darauf an, ob das Opfer im Tatzeitpunkt mit Feindseligkeiten des Täters rechnet (BGH, Urteil v. 20.10.1993 - 5 StR 473/93 in NJW 1994, 267 m.w.N; LG Aachen, Urteil v. 23.03.2010 - 52 Ks-45 Js 18/83-10/09 , zitiert nach juris).

    Jedoch wurde dieser weder als Widerstandskämpfer beim Kampf betroffen noch auf der Flucht ergriffen oder befand sich in Aktionsbereitschaft, sodass - unabhängig von den weiteren Voraussetzungen - eine rechtmässige Kriegshandlung ausscheidet (vgl. hierzu LG Aachen, Urteil v. 23.03.2010 - 52 Ks-45 Js 18/83-10/09 , zitiert n. juris).

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