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   LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12   

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https://dejure.org/2012,50852
LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12 (https://dejure.org/2012,50852)
LG Aachen, Entscheidung vom 24.08.2012 - 6 S 60/12 (https://dejure.org/2012,50852)
LG Aachen, Entscheidung vom 24. August 2012 - 6 S 60/12 (https://dejure.org/2012,50852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadensersatz, fiktive Abrechnung, Vorteilsanrechnung, Stundenverrechnungssätze

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schadensersatz, fiktive Abrechnung, Vorteilsanrechnung, Stundenverrechnungssätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung fiktiver Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt i.R.e. Schadenersatzes nach Verkehrsunfall

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    LG Aachen entscheidet mit nicht nachvollziehbaren Gründen zur fiktiven Schadensabrechnung mit Berufungsurteil vom 24.8.2012 - 6 S 60/12 -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12
    Insoweit sind daher regelmäßig auch Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt zu ersetzen, selbst wenn diese erheblich höher sind als der aus den Preisen der Fachwerkstätten der Region ermittelte Durchschnittswert (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 393/02 -, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 -, jeweils zitiert nach juris).

    Soweit ihm dies jedoch zumutbar ist, muss sich der Geschädigte bei technischer Gleichwertigkeit nach § 254 Abs. 2 S. 2 BGB auf eine freie Werkstatt verwiesen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 -, Urteil vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09 -, jeweils zitiert nach juris).

    Von einer fehlenden Zumutbarkeit ist hierbei regelmäßig auszugehen, wenn das beschädigte Kraftfahrzeug nicht älter als drei Jahre oder scheckheftgepflegt ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 -, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12
    Soweit ihm dies jedoch zumutbar ist, muss sich der Geschädigte bei technischer Gleichwertigkeit nach § 254 Abs. 2 S. 2 BGB auf eine freie Werkstatt verwiesen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 -, Urteil vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09 -, jeweils zitiert nach juris).

    Dabei erachtet der BGH (vgl. BGH NJW 2010, 2941-2942) eine Gleichwertigkeit jedenfalls dann als gegeben, wenn die benannten Fachbetriebe den "Eurogarant-Fachbetrieben" angehören (deren hoher Qualitätsstandard regelmäßig vom TÜV oder der DEKRA kontrolliert wird), es sich um Meisterbetriebe und Mitgliedsbetriebe des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik handle, die auf die Instandsetzung von Unfallschäden spezialisiert sind und die Reparatur unter Verwendung von Originalteilen erfolgt.

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12
    Zwar kann der Geschädigte grundsätzlich auch bei fiktiver Abrechnung die Preise einer Fachwerkstatt ersetzt verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 -, Urteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 -, Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 393/02 -, jeweils zitiert nach juris).

    Insoweit sind daher regelmäßig auch Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt zu ersetzen, selbst wenn diese erheblich höher sind als der aus den Preisen der Fachwerkstätten der Region ermittelte Durchschnittswert (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 393/02 -, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12
    Dies ist auch nicht unbillig, denn der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst fiktiv auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (vgl. BGH NJW 2012, 50-52; BGHZ 169, 263, 266ff).
  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung

    Auszug aus LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12
    Dies ist auch nicht unbillig, denn der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst fiktiv auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (vgl. BGH NJW 2012, 50-52; BGHZ 169, 263, 266ff).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12
    Zwar kann der Geschädigte grundsätzlich auch bei fiktiver Abrechnung die Preise einer Fachwerkstatt ersetzt verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 -, Urteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 -, Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 393/02 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12
    Danach muss er, den Schaden auf diejenige Weise beheben, die sich in seiner individuellen Lage als die wirtschaftlich vernünftigste darstellt, um sein Vermögen in Bezug auf den beschädigten Bestandteil in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen (vgl. BGHZ 115, 375, 378; BGHZ 171, 287, 289f.; BGHZ 181, 242, 246f.).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12
    Zwar kann der Geschädigte grundsätzlich auch bei fiktiver Abrechnung die Preise einer Fachwerkstatt ersetzt verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 -, Urteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 -, Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 393/02 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12
    Danach muss er, den Schaden auf diejenige Weise beheben, die sich in seiner individuellen Lage als die wirtschaftlich vernünftigste darstellt, um sein Vermögen in Bezug auf den beschädigten Bestandteil in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen (vgl. BGHZ 115, 375, 378; BGHZ 171, 287, 289f.; BGHZ 181, 242, 246f.).
  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12
    Danach muss er, den Schaden auf diejenige Weise beheben, die sich in seiner individuellen Lage als die wirtschaftlich vernünftigste darstellt, um sein Vermögen in Bezug auf den beschädigten Bestandteil in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen (vgl. BGHZ 115, 375, 378; BGHZ 171, 287, 289f.; BGHZ 181, 242, 246f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2001 - 1 U 126/00

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers an Tankstellengeländen; Haftunsgverteilung

  • LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15

    Müllfahrzeug; Privilegierung; Sonderrechte; UPE-Zuschlag

    Der Abzug errechneter "UPE"-Zuschläge ist auch nicht unbillig, denn der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst fiktiv auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11 - Rn.4, juris; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05 - Rn. 9, 16, 18, juris; LG Aachen, Urteil vom 24. August 2012 - 6 S 60/12 - Rn.14, juris).

    Dies insbesondere dann, wenn sich bei der Reparatur weitere, zuvor in Streit stehende notwendige Reparaturmaßnahmen als gleichwohl erforderlich erwiesen haben (vgl. LG Aachen, Urteil vom 24. August 2012 - 6 S 60/12 - Rn.6, juris).

  • AG Heinsberg, 12.04.2017 - 18 C 175/16

    Beilackierung, UPE und Verbringungskosten

    Etwas anderes ergibt sich insbesondere auch nicht aus der Rechtsprechung des Landgerichts Aachen (vgl. Urteile vom 07.03.2016, Az. 5 S 142/15 und 24.08.2012, Az. 6 S 60/12, zit. nach juris).

    UPE-Aufschläge sind bei fiktiver Schadensabrechnung nur dann erstattungsfähig, wenn sie bei Durchführung der Reparatur tatsächlich anfallen bzw. wenn sie in allen für die konkrete Reparaturmaßnahme geeigneten Werkstätten anfallen würden (vgl. Landgericht Aachen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 6 S 60/12 , zit. nach juris).

    Verbringungskosten sind bei fiktiver Schadensabrechnung ebenfalls nur dann erstattungsfähig, wenn sie bei Durchführung der Reparatur tatsächlich anfallen bzw. wenn sie in allen für die konkrete Reparaturmaßnahme geeigneten Werkstätten anfallen würden, diese also insgesamt nicht über eine eigene Lackierwerkstatt verfügen (vgl. Landgericht Aachen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 6 S 60/12 , zit. nach juris).

  • AG Aachen, 03.02.2016 - 115 C 395/15

    Umfang eines Anspruchs auf Ersatz von Reparaturkosten durch eine markengebundene

    Etwas anderes ist für den hiesigen Fall auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 - 6 S 60/12) nicht zu entnehmen.

    Auch das Landgericht Aachen führt in seinem Urteil weiter aus, dass der Schutz des durch einen Verkehrsunfall Geschädigten schon dadurch bewerkstelligt werde, dass dieser nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen könne, auch wenn zunächst fiktiv auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet hat (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 - 6 S 60/12 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 18.10.2011, VI ZR 17/11 m. w. N).

  • LG Aachen, 06.09.2018 - 2 S 25/18

    Beilackierungskosten; fiktive Abrechnung

    Insoweit schließt sich die hier zur Entscheidung berufene (2. Zivil)Kammer der grundsätzlichen Auffassung der anderen Berufungskammern des Landgerichts Aachen an, die im vorliegenden Rechtsstreit auch schon zitiert worden ist (LG Aachen, Urteil vom 07.03.2016 - 5 S 142/15; LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 - 6 S 60/12).
  • AG Aachen, 11.12.2013 - 101 C 65/12

    Keine fiktive Schadensabrechnung von Beilackierungskosten

    Es ist daher gerade nicht ausreichend, dass die Verbringungskosten in der Fachwerkstatt anfallen, deren Preise dem Kostenvoranschlag zur fiktiven Schadensberechnung zugrundeliegen (vgl. LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012, 6 S 60/12).

    Nur der für diese Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Herstellung erforderlich (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012, 6 S 60/12 - zitiert nach juris).

  • AG Heinsberg, 27.06.2017 - 18 C 125/17

    Dispositionsfreiheit des Geschädigten geschützt

    Insbesondere bzgl. der UPE-Aufschläge und der Verbringungskosten ist es so, dass diese unter Umständen erstattungsfähig sind, nämlich wenn sie tatsächlich anfallen bzw. wenn sie in allen für die konkrete Reparaturmaßnahme geeigneten Werkstätten anfallen würden (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 6 S 60/12).
  • AG Heinsberg, 23.01.2019 - 18 C 296/17

    Zu Kleinersatzteilen, Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen

    UPE-Aufschläge sind bei fiktiver Schadensabrechnung erstattungsfähig, wenn sie in allen für die konkrete Reparaturmaßnahme geeigneten Werkstätten anfallen würden (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 6 S 60/12).
  • AG Bad Oeynhausen, 04.09.2014 - 18 C 364/13

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Beilackierung bei einer fiktiven Abrechnung

    Das Landgericht Frankfurt hat dies bejaht (Urteil vom 27.09.2012, Az.: 2-23 U 99/12), das Landgericht Aachen hat dies verneint (Urteil vom 24.08.2012, Az.: 6 S 60/12).
  • AG Tuttlingen, 23.01.2015 - 3 C 582/14

    Verkehrsunfall - Erstattung von fakultativen Beilackierungskosten bei fiktiver

    Dass vorliegend letztlich nicht geklärt ist, ob eine Beilackierung tatsächlich erforderlich ist, da die Klägerin nur fiktiv abrechnet, geht zu Lasten der Klägerin, die sich für diese Abrechnungsart entschieden hat und die Darlegungsund Beweislast für die Schadenshöhe trägt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 23. August 2012 - 44 0 262/11; LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 - 6 S 60/12; LG Essen, Urteil vom 13.08.2014 - 10 S 234/14).
  • AG Heinsberg, 16.12.2015 - 18 C 37/15

    Beilackierung, Erneuerung einer Türdichtung sowie Kosten der ergänzenden

    Dies ist auch nicht unbillig, da der Geschädigte nach erfolgter Reparatur zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und den Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen kann (so auch LG Aachen, Urteil vom 24.08,2012, Az. 6 S 60/12).
  • AG Dülmen, 27.06.2014 - 3 C 85/14

    Ersatz fiktiver Verbringungskosten eines Fahrzeuges zu einer Lackiererei sowie

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