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LG Aachen, 25.07.2007 - 42 O 207/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 25.07.2007 - 42 O 207/05
- OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07
- BGH, 17.07.2009 - V ZR 254/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98
Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel
Auszug aus LG Aachen, 25.07.2007 - 42 O 207/05
Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 145, 16 ff. = NJW 2000, 3206, 3210) entschieden, dass dann, wenn ein vorhandener Leitungsweg bis dahin nur zur betriebsinternen Informationsübertragung genutzt wurde, dann aber der öffentlichen Telekommunikation zugänglich gemacht wird, sehr wohl eine Ausgleichspflicht entsteht.Die Rechtsproblematik war damals noch nicht geklärt, war vielmehr Gegenstand intensiver Erörterungen, wie in BGH NJW 2000, 3206 ff. angeführte Zitatstellen belegen.
- OLG Düsseldorf, 25.04.1991 - 10 U 178/90
Mietsache; Mieter; Inhaltskontrolle; Kostenrisiko
Auszug aus LG Aachen, 25.07.2007 - 42 O 207/05
Entgegen der Ansicht der Beklagten verstößt die Vertragsklausel auch nicht gegen das in § 307 Abs. 1 S. 2 BGB festgelegte Transparenzgebot, wonach insbesondere Bestimmungen unwirksam sind, die dem Mieter eine unübersehbare Kostenlast auferlegen (OLG Düsseldorf, BB 1991, 1150). - BGH, 19.04.2002 - V ZR 3/01
Umfang einer vertraglichen Freistellungsverpflichtung; Abwehr unberechtigter …
Auszug aus LG Aachen, 25.07.2007 - 42 O 207/05
Soweit die Klägerin u.a. unter Hinweis auf BGH NJW 2003, 2980, 2981, NJW 2002, 2382, Bydlinski in MünchKomm § 426 BGB Rn. 71 vorbringt, die Beklagte habe die durch Inanspruchnahme fremder Dienstleistungen verursachten Kosten im Rahmen des Schadensersatzes zu erstatten, so setzt dies eben voraus, dass die Beklagte zur Leistung dieses Verwaltungsaufwandes verpflichtet war und ist.
- BGH, 26.06.2003 - VII ZR 126/02
Haftung von Unternehmern unterschiedlicher Gewerke auf einheitliche …
Auszug aus LG Aachen, 25.07.2007 - 42 O 207/05
Soweit die Klägerin u.a. unter Hinweis auf BGH NJW 2003, 2980, 2981, NJW 2002, 2382, Bydlinski in MünchKomm § 426 BGB Rn. 71 vorbringt, die Beklagte habe die durch Inanspruchnahme fremder Dienstleistungen verursachten Kosten im Rahmen des Schadensersatzes zu erstatten, so setzt dies eben voraus, dass die Beklagte zur Leistung dieses Verwaltungsaufwandes verpflichtet war und ist. - OLG München, 10.01.1997 - 21 U 2464/95
Feststellungsinteresse, daß Kündigungen ein langjähriges Mietverhältnis nicht …
Auszug aus LG Aachen, 25.07.2007 - 42 O 207/05
Es steht außer Streit, dass § 535 Abs. 1 S. 3 BGB auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahin abgeändert werden kann, dass die so genannten Nebenkosten der Mietsache auf den Mieter abgewälzt werden (OLG München, ZMR 1997, 233, 234). - BGH, 17.06.2005 - V ZR 202/04
Verjährung von Ansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Grundstücken für …
Auszug aus LG Aachen, 25.07.2007 - 42 O 207/05
Mit Urteil vom 17.06.2005 (V ZR 202/04) entschied der Bundesgerichtshof, dass der Eigentümer des Leitungsnetzes schon nach § 57 Abs. 2 TKG a.F. und nicht erst nach § 76 Abs. 2 TKG in der seit Mitte 2004 geltenden Gesetzesfassung neben dem Betreiber der Telekommunikationslinie als einer der Schuldner des Geldausgleichs in Betracht kommt und dass die Verjährung dieses Anspruchs die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Tatsachen (bzw. grob fahrlässige Unkenntnis hiervon) voraussetzt.
- OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07
Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen nach §§ 57 Abs. 2 S. 2 …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.07.2007 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 42 O 207/05 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.