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   LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13   

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https://dejure.org/2014,73508
LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13 (https://dejure.org/2014,73508)
LG Aachen, Entscheidung vom 27.05.2014 - 10 O 227/13 (https://dejure.org/2014,73508)
LG Aachen, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 10 O 227/13 (https://dejure.org/2014,73508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Festellung der Wirksamkeit von Grundschuldbestellungen zur Kreditabsicherung bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Kreditnehmers wegen Schizophrenie; Anforderungen an den Nachweis einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit i.S.v. § 104 Nr. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 24.09.2009 - 4 U 124/04

    Chronische Schizophrenie - fehlende Geschäftsfähigkeit?

    Auszug aus LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13
    Die Beweislast erstreckt sich auch auf Anknüpfungstatsachen (bestimmte Verhaltensweisen der Beklagten zu 1. in der Vergangenheit), die evtl. von einem Sachverständigen herangezogen werden, um Feststellungen zu einer psychiatrischen Erkrankung in der Vergangenheit zu treffen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. September 2009 - 4 U 124/04 -, juris ), so dass etwaige Zweifel im vorliegenden Fall zu Lasten der Beklagten gehen.

    Vielmehr kommt es auch bei einer chronischen Schizophrenie in der Regel auf die konkrete Ausprägung der psychopathologischen Symptomatik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. September 2009 - 4 U 124/04 -, juris ).

    Danach zeigt eine chronische Schizophrenie über einen Zeitraum von langen Jahren in der Regel keine vollständig gleichbleibende, ständig konstante Symptomatik (vgl. Nachweise bei OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. September 2009 - 4 U 124/04 -, a.a.O.: Bleuler , Lehrbuch der Psychiatrie, 15. Aufl. 1983, S. 449; Nedopil , Forensische Psychiatrie, 3. Aufl. 2007, S. 144).

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13
    Für die Geschäftsunfähigkeit kommt es darauf an, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist, oder ob von einer freien Willensbildung nicht gesprochen werden kann, etwa weil Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen, oder weil die Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen, ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung, ausgelöst wird (vgl. BGH NJW 1970, 1680, 1681; BGH NJW 1996, 918, 919).
  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

    Auszug aus LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13
    Bereits aus dem Gesetzeswortlaut sowie aus der systematischen Einordnung dieser Bestimmung unmittelbar hinter § 253 ZPO wird deutlich, dass die Besonderheit der Stufenklage nicht in der Zulassung einer Anspruchsverbindung in einer Klage liegt, sondern in erster Linie in der Zulassung eines unbestimmten Antrags entgegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BGH, Urteil vom 2.3. 2000 - III ZR 65/99, NJW 2000, 1645).
  • OLG Hamm, 04.05.1992 - 31 U 186/91

    Kontounterlagen: Herausgabepflicht der Banken

    Auszug aus LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13
    Beschränkungen des Auskunftsanspruchs können sich nur aus den Umständen des Einzelfalls gemäß § 242 BGB ergeben (BGH, Urteil vom 04. Juli 1985 - III ZR 144/84 -, juris ; OLG Hamm, Urteil vom 04. Mai 1992 - 31 U 186/91 -, juris ).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13
    Vielmehr bleibt die Feststellungsklage dann zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (BGH, Urteil vom 15. März 2006 - IV ZR 4/05 -, juris ).
  • BGH, 04.07.1985 - III ZR 144/84

    Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Bank beim Kontokorrentvertrag

    Auszug aus LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13
    Beschränkungen des Auskunftsanspruchs können sich nur aus den Umständen des Einzelfalls gemäß § 242 BGB ergeben (BGH, Urteil vom 04. Juli 1985 - III ZR 144/84 -, juris ; OLG Hamm, Urteil vom 04. Mai 1992 - 31 U 186/91 -, juris ).
  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13
    Für die Geschäftsunfähigkeit kommt es darauf an, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist, oder ob von einer freien Willensbildung nicht gesprochen werden kann, etwa weil Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen, oder weil die Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen, ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung, ausgelöst wird (vgl. BGH NJW 1970, 1680, 1681; BGH NJW 1996, 918, 919).
  • OLG Zweibrücken, 12.12.1995 - 5 UF 49/95

    Auslegung des Tenors eines klageabweisenden Urteil

    Auszug aus LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13
    Denn die Stufenklage darf ohne Verstoß gegen § 308 ZPO insgesamt abgewiesen werden, wenn der Auskunftsanspruch aus Gründen verneint wird, die auch dem Leistungsantrag den Boden entziehen (vgl. BGH NJW 1985, 862; OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.12.1995 - 5 UF 49/95, Rz. 36, zitiert nach juris ; Becker- Eberhard in: MünchKomm, ZPO, § 254 Rz. 20).
  • OLG Köln, 15.04.2015 - 13 U 82/14

    Darlegen der Geschäftsunfähigkeit durch Einholung eines

    Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 27.5.2014 (10 O 227/13) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

    Die Beklagte zu 1) beantragt, die Klage in Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts B vom 27.5.2014 (10 O 227/13) abzuweisen sowie auf die Widerklage.

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