Rechtsprechung
LG Aachen, 27.07.2009 - 66 Qs 42/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Aachen, 27.07.2009 - 66 Qs 42/09
- OLG Köln, 11.09.2009 - 2 Ws 386/09
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 11.09.2009 - 2 Ws 386/09
Umfang der Pflichtverteidigerbestellung nach § 408b StPO; Vergütung als …
Auf die sofortige Beschwerde des Verteidigers hat die 6. große Strafkammer des Landgerichts Aachen in der Besetzung mit drei Richtern durch Beschluss vom 27.7.2009 (Az. 66 Qs 42/09) unter teilweiser Aufhebung des angefochtenen Beschlusses die dem Pflichtverteidiger zu zahlende Vergütung auf 314, 16 EUR festgesetzt.