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LG Aachen, 27.08.2014 - 86 Qs 11/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung eines Zuschlags für das Absehen von Strafverfolgung i.R.d. Hinterziehung von Erbschaftssteuer
- ra.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Zahlung eines Zuschlags für das Absehen von Strafverfolgung i.R.d. Hinterziehung von Erbschaftssteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 04.08.2014 - 620 Gs 329/14
- LG Aachen, 27.08.2014 - 86 Qs 11/14
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 20.03.2017 - 620 Qs 10/17
Absehen von der Verfolgung in Steuerstrafsachen: Rechtsmittel gegen die Anordnung …
Vor diesem Hintergrund ist es nicht zuletzt mit Blick darauf, dass der Rechtsweg über § 23 EGGVG auch nur subsidiär eröffnet ist (§ 23 Abs. 3 EGGVG), sachgerecht, dem effektiven Rechtsschutz durch die Möglichkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog Rechnung zu tragen (vgl. Beschluss der Kammer vom 23.07.2015, Gz. 620 Qs 34/14;… Kohlmann- Schauf , a.a.O.;… Hunsmann a.a.O.; Grötsch , wistra 2016, 341 (345) mwN; so auch ohne nähere Begründung LG Aachen, Beschluss vom 27.08.2014 - 86 Qs 11/14) und zwar - wie auch in den Fällen des § 153a StPO - bei dem Gericht, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig wäre. - AG Köln, 29.07.2019 - 581 Gs 103/19 Der Antrag ist zwar analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässig( LG Aachen, Beschluss vom 27.8.2014, 86 Qs 11/14= wistra 2014 493).