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   LG Aachen, 28.01.2010 - 1 O 135/09   

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https://dejure.org/2010,13924
LG Aachen, 28.01.2010 - 1 O 135/09 (https://dejure.org/2010,13924)
LG Aachen, Entscheidung vom 28.01.2010 - 1 O 135/09 (https://dejure.org/2010,13924)
LG Aachen, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 1 O 135/09 (https://dejure.org/2010,13924)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Aachen, 28.01.2010 - 1 O 135/09
    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall eines Anlageberatungsvertrages über den Kauf von Aktienfonds- bzw. Medienfondsanteilen entschieden, dass eine beratende Bank ungefragt darauf hinweisen muss, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält (BGH, NJW 2007, 1876, NJW 2009, 2298).

    Es greift entgegen der Auffassung der Beklagten vorliegend auch die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten (BGH, NJW 2009, 2298), das heißt es wird vermutet, dass der Kläger die streitgegenständlichen Zertifikate bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht erworben hätte.

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus LG Aachen, 28.01.2010 - 1 O 135/09
    Aus dem gleichen Grund kann es auch keinen Unterschied machen, dass es sich vorliegend nicht um Rückvergütungen im eigentlichen Sinne handelt, wie der Bundesgerichtshof in seinem jüngsten Urteil klargestellt hat, da es sich bei diesen um Teile der Ausgabeaufschläge und Verwaltungsgebühren handelt, die hinter dem Rücken des Kunden von der Gesellschaft umsatzabhängig wieder an die beratende Bank zurück fließen (BGH, WM 2009, 2306).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Aachen, 28.01.2010 - 1 O 135/09
    Die Beklagte war daher verpflichtet, eine an den gewonnenen Erkenntnissen orientierte, vollständige und richtige, anleger- und objektgerechte Aufklärung und Beratung zu erbringen und entsprechende Empfehlungen zu erteilen (BGHZ 123, 126).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Aachen, 28.01.2010 - 1 O 135/09
    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall eines Anlageberatungsvertrages über den Kauf von Aktienfonds- bzw. Medienfondsanteilen entschieden, dass eine beratende Bank ungefragt darauf hinweisen muss, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält (BGH, NJW 2007, 1876, NJW 2009, 2298).
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