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LG Amberg, 13.04.2018 - 41 HKO 703/16 |
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Verfahrensgang
- LG Amberg, 13.04.2018 - 41 HKO 703/16
- OLG Nürnberg, 01.08.2018 - 3 W 1010/18
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 01.08.2018 - 3 W 1010/18
Unzulässige Streitwertfestsetzung
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Gläubigers wird die Streitwertfestsetzung in Ziffer III. des Ordnungsgeldbeschlusses des Landgerichts Amberg vom 13.04.2018, Az. 41 HK O 703/16, aufgehoben.Mit Beschluss vom 13.04.2018, Az. 41 HK O 703/16, hat das Landgericht gegen die Schuldnerin wegen Zuwiderhandlung gegen das in der Beschlussverfügung vom 03.08.2017 ausgesprochene Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld von 3.000,00 EUR verhängt, ihr die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens auferlegt und einen Streitwert von 3.000,00 EUR festgesetzt.