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LG Ansbach, 04.03.2010 - 3 O 1365/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Eurotax-Schwacke-Liste 2003
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249; ZPO § 287
Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs ausgehend vom Schwacke-Automietpreisspiegel 2003 unter Zurechnung von jährlichen Preissteigerungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2011, 645
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus LG Ansbach, 04.03.2010 - 3 O 1365/09
Dabei hätte die Klägerin darlegen und ggf. beweisen müssen, dass ihr unter Berücksichtigung ihrer individuellen Erkenntnis und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für sie bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbarer Anstrengung auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (BGH, NJW 2006, 360 f.). - OLG Nürnberg, 12.04.1994 - 3 U 3621/93
Abzug ersparter Eigenaufwendungen bei Mietwagenkosten
Auszug aus LG Ansbach, 04.03.2010 - 3 O 1365/09
Nach der neueren Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte sind bei Anmietung eines preiswerteren Fahrzeugs die Mietkosten voll zu erstatten (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 1994, 923). - BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus LG Ansbach, 04.03.2010 - 3 O 1365/09
Zum anderen ergeben sich erhebliche Bedenken daraus, dass nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2004, Aktenzeichen VI ZR 151/03, auffällige Steigerungen in der Liste von Eurotax-Schwacke auftreten, die sich letztlich nur damit erklären lassen, dass durch Beeinflussung des Mietpreisspiegels ein finanzieller Ausgleich dafür geschaffen werden sollte, dass der Bundesgerichtshof die Ersatzfähigkeit des Unfallersatztarifes mit oben genanntem Urteil deutlich eingeschränkt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.08.2009, 6 U 6/09). - OLG Köln, 21.08.2009 - 6 U 6/09
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Maßgeblicher Mietpreisspiegel
Auszug aus LG Ansbach, 04.03.2010 - 3 O 1365/09
Zum anderen ergeben sich erhebliche Bedenken daraus, dass nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2004, Aktenzeichen VI ZR 151/03, auffällige Steigerungen in der Liste von Eurotax-Schwacke auftreten, die sich letztlich nur damit erklären lassen, dass durch Beeinflussung des Mietpreisspiegels ein finanzieller Ausgleich dafür geschaffen werden sollte, dass der Bundesgerichtshof die Ersatzfähigkeit des Unfallersatztarifes mit oben genanntem Urteil deutlich eingeschränkt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.08.2009, 6 U 6/09). - OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur …
Auszug aus LG Ansbach, 04.03.2010 - 3 O 1365/09
Zieht man ferner in Betracht, dass die der Fraunhoferliste zugrunde gelegte Vorbuchzeit von einer Woche bei der Anmietung eines Fahrzeugs im Unfallfall regelmäßig nicht eingehalten werden kann, begegnet die Fraunhoferliste so erheblichen Bedenken, dass sie als taugliche Schätzgrundlage nicht herangezogen werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 8.7.2009, 3 U 30/09 Rz. 44, juris).