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   LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04   

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LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04 (https://dejure.org/2006,16653)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 07.04.2006 - 2 O 233/04 (https://dejure.org/2006,16653)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 07. April 2006 - 2 O 233/04 (https://dejure.org/2006,16653)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

    Auszug aus LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04
    Auch der BGH sieht einen Zurechnungszusammenhang dann nicht gegeben, wenn ein Schaden ( Tod von Tieren ) durch eine durch Fahrzeuglärm ausgelöste Panikreaktion von Tieren verursacht wird ( BGHZ 115, 84; OLG Hamm, MDR 1997, S. 350 ).
  • BGH, 10.12.1996 - VI ZR 14/96

    Zurechnungszusammenhang zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs und dem

    Auszug aus LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04
    Die Rechtsprechung zieht den Zurechnungszusammenhang sehr weit ( z. B. BGH, NJW 1997, 865 ).
  • OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02

    Zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden

    Auszug aus LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04
    So hat auch das OLG Hamm entschieden, dass bereits das Vorliegen eines "Druckzwiesels" ein Stabilitätsrisiko bewirkt ( vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, S. 968 ).
  • OLG Celle, 25.07.1990 - 1 Ss OWi 96/90

    Eingeschränktes Verkehrsverbot und Ausnahmeregelung für landwirtschaftlichen

    Auszug aus LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04
    Auf das Fahrtziel kommt es dabei nicht an, landwirtschaftlicher Verkehr darf die im übrigen gesperrte Straße auch zur bloßen Durchfahrt benutzen ( Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 41 StVO S. 832, Celle, NZV 90, 441 ).
  • BGH, 19.01.1989 - III ZR 258/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast für

    Auszug aus LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04
    Der BGH verneint eine Straßenverkehrssicherungspflicht bei solchen Bäumen, die unauffällig im Wald stehen, d. h. ihren Standort zwar am Rande eines an die Straße grenzenden Waldstücks haben, dort aber in keiner Weise hervortreten, weil sie keine Eigentümlichkeiten aufweisen, die sie vom Waldsaum abheben und äußerlich der Straße zuzuordnen sind ( BGH, NZV 1989, 346, 347 ) .
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92

    Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume

    Auszug aus LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04
    Hinsichtlich seines Baumbestandes ist der Verkehrssicherungspflichtige grundsätzlich verpflichtet, den Baumbestand neben Straßen und Wegen nach forstwirtschaftlichen Erkenntnissen gegen Windbruch und - wurf zu schützen und in angemessenen Zeitabständen auf Krankheitsbefall zu überwachen ( BGH, NJW 1993, 2612; VersR 74, 88 ), wobei grundsätzlich eine äußere Sichtprüfung bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit zweimal jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand genügt (OLG Hamm, NVZ 2003, 527; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; OLG Celle, OLGR 2000, 187 ( 188 )).
  • BGH, 30.10.1973 - VI ZR 115/72

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Waldes

    Auszug aus LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04
    Hinsichtlich seines Baumbestandes ist der Verkehrssicherungspflichtige grundsätzlich verpflichtet, den Baumbestand neben Straßen und Wegen nach forstwirtschaftlichen Erkenntnissen gegen Windbruch und - wurf zu schützen und in angemessenen Zeitabständen auf Krankheitsbefall zu überwachen ( BGH, NJW 1993, 2612; VersR 74, 88 ), wobei grundsätzlich eine äußere Sichtprüfung bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit zweimal jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand genügt (OLG Hamm, NVZ 2003, 527; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; OLG Celle, OLGR 2000, 187 ( 188 )).
  • BGH, 27.10.1988 - III ZR 23/88

    Naturkräfte - Schadensereignis - Lebensrisiko - Rechtsweg - Klagegründe

    Auszug aus LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04
    Davon wäre allenfalls auszugehen, wenn die Streitverkündete bzw. die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung I. den Verkehr für den Beklagten zu 2) nicht ersichtlich an einer gefährlichen Stelle eröffnet hat ( BGH, NVwZ 1990, 297 ).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89

    Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen

    Auszug aus LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04
    Hinsichtlich seines Baumbestandes ist der Verkehrssicherungspflichtige grundsätzlich verpflichtet, den Baumbestand neben Straßen und Wegen nach forstwirtschaftlichen Erkenntnissen gegen Windbruch und - wurf zu schützen und in angemessenen Zeitabständen auf Krankheitsbefall zu überwachen ( BGH, NJW 1993, 2612; VersR 74, 88 ), wobei grundsätzlich eine äußere Sichtprüfung bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit zweimal jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand genügt (OLG Hamm, NVZ 2003, 527; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; OLG Celle, OLGR 2000, 187 ( 188 )).
  • OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02

    Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer

    Auszug aus LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04
    Eine Kombination von Kapitalbetrag und Geldrente kommt insbesondere in Betracht, um einen bereits in der Vergangenheit eingetretenen Schaden auszugleichen und zugleich einer Dauerbeeinträchtigung Rechnung zu tragen ( vgl. Hamm, NZV 03, 192: Querschnittlähmung).
  • BGH, 08.10.2002 - VI ZR 182/01

    Unkenntnis des Geschädigten über den Schadenshergang und die Person des

  • OLG Düsseldorf, 12.03.1992 - 13 U 160/91

    Schriftformklausel in Individualverträgen und mündliche Nebenabreden

  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines an einer Strasse grenzenden

    unter Abänderung des am 07.04.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Arnsberg - 2 O 233/04 -.
  • AG Aachen, 05.01.2017 - 117 C 65/16

    Schadensersatzegehren aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung im

    Grundsätzlich ist dabei eine äußere Sichtprüfung insbesondere auf Krankheitsbefall zweimal jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand ausreichend (Landgericht Arnsberg, Urteil vom 07.04.2006, 2 O 233/04, Rn. 60 mit weiteren Nachweisen, juris).
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