Rechtsprechung
LG Arnsberg, 13.05.2015 - I-8 O 1/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Werbung mit einem noch nicht verliehenen TÜV-Zertifikat ist wettbewerbswidrig
- JurPC
Haftung des Verkäufers auf der Amazon-Marketplace-Plattform II
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbung mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung nicht vergebenen TÜV-Zertifikat; Bewerbung eines Sonnenschirms mit dem nicht vergebenen Qualitätsmerkmal "TÜV / GS geprüft"
- online-und-recht.de
Und wieder: Marketplace-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße (hier: wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion), die durch Amazon begangen werden
- kanzlei.biz
Unzulässige Werbung mit einem nicht vergebenen TÜV-Zertifikat
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Werbung mit nicht vorhandenem TÜV-Zertifikat
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Marketplace-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung nicht vergebenen TÜV-Zertifikat
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Irreführende Werbung mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung nicht vergebenen TÜV-Zertifikat
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)
Haftung eines Händlers auf der Amazon Plattform Marketplace für Rechtsverletzungen die durch Amazon begangen werden?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Warum man als Händler seine Amazon-Angebote lieber zweimal prüfen sollte
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Werbung mit einem TÜV-Zertifikat
- dr-bahr.com (Entscheidungsbesprechung)
Amazon-Händler haftet für wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion von Amazon
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
Ist demnach davon auszugehen, dass die Wahrnehmung der einem potentiellen mittelbaren Störer obliegenden Prüfpflichten - deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (…OLG München, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 152; 2010, 633; 2008, 702) - in tatsächlicher Hinsicht nicht dazu geführt hätte, dass die Bewerbung des genannten Sonnenschirms mit den Worten "TÜV / GS geprüft" unterblieben wäre, bleibt als einzig mögliche Maßnahme, um den Eintritt einer solchen, letztlich auf das Verhalten der Fa. b zurückzuführenden Rechtsverletzung zu unterbinden, dass schon von vornherein von geschäftlichen Kontakten mit der Fa. b Abstand genommen wird. - BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08
Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …
Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
Ist demnach davon auszugehen, dass die Wahrnehmung der einem potentiellen mittelbaren Störer obliegenden Prüfpflichten - deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (OLG München, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 152; 2010, 633; 2008, 702) - in tatsächlicher Hinsicht nicht dazu geführt hätte, dass die Bewerbung des genannten Sonnenschirms mit den Worten "TÜV / GS geprüft" unterblieben wäre, bleibt als einzig mögliche Maßnahme, um den Eintritt einer solchen, letztlich auf das Verhalten der Fa. b zurückzuführenden Rechtsverletzung zu unterbinden, dass schon von vornherein von geschäftlichen Kontakten mit der Fa. b Abstand genommen wird. - OLG München, 27.03.2014 - 6 U 1859/13
Benutzung von Amazon-Bildern für eigene Angebote
Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des OLG München (ZUM-RD 2014, 576 ff., zitiert nach "juris", Teilziffer 49) an, das ausführt, eine Haftung nach dieser Norm setze voraus, dass der jeweilige Beauftragte in die betriebliche Organisation des diesen beauftragenden Unternehmens in der Weise eingegliedert ist, dass der Erfolg der Geschäftstätigkeit des beauftragten Unternehmens dem Betriebsinhaber zu Gute kommt und der Betriebsinhaber einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss auf diejenige Tätigkeit des beauftragten Unternehmens hat, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt.
- BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09
Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem …
Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
Das Urteil des BGH vom 12.01.2011 (MMR 2011, 238) betrifft einen Fall, in dem im Internet ein Fahrzeug mit Standheizung beworben war, obwohl es tatsächlich diese Standheizung nicht aufwies. - BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
Internet-Versteigerung III
Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
Ist demnach davon auszugehen, dass die Wahrnehmung der einem potentiellen mittelbaren Störer obliegenden Prüfpflichten - deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (…OLG München, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 152; 2010, 633; 2008, 702) - in tatsächlicher Hinsicht nicht dazu geführt hätte, dass die Bewerbung des genannten Sonnenschirms mit den Worten "TÜV / GS geprüft" unterblieben wäre, bleibt als einzig mögliche Maßnahme, um den Eintritt einer solchen, letztlich auf das Verhalten der Fa. b zurückzuführenden Rechtsverletzung zu unterbinden, dass schon von vornherein von geschäftlichen Kontakten mit der Fa. b Abstand genommen wird. - OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht …
Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
Sie können nicht mit der von anderen Gerichten gegebenen Begründung fortgewischt werden, durch die Beauftragung der Fa. b mache sich der jeweilige Auftraggeber - hier somit die Beklagte - die Handlungen der Fa. B "zu eigen" und müsse sich die Angaben der Fa. b deshalb "als eigene Angaben zurechnen lassen" (so OLG Köln, Urt. vom 28.05.2014 - 6 U 178/13 -). - LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 104/14
Marketplace-Händler haftet für diverse Wettbewerbsverstöße von Amazon
Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2015 - 8 O 1/15
Die Klägerin erwirkte daraufhin eine von der Kammer vom 25.08.2014 erlassene einstweilige Verfügung, mit der den genannten, nunmehr in der vorliegenden Hauptsache gestellten Anträgen im Wege der einstweiligen Verfügung stattgegeben wurde (I-8 O 104/14 LG Arnsberg), wobei die einstweilige Verfügung durch Beschluss vom 03.09.2014 im Hinblick auf das Rubrum berichtigt wurde.