Rechtsprechung
LG Arnsberg, 16.02.2016 - 1 O 275/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die wirksame Kündigung eines Schulungs- u. Beratungsvertrages durch den Kläger wegen des Ausstiegs zweier persönlicher Kundenberater u. Zweifeln an der Dienstleistungsfähigkeit des Beklagten; Grundsätze zur Kündigungsmöglichkeit bei Diensten höherer Art ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 16.02.2016 - 1 O 275/13
- OLG Hamm, 15.06.2016 - 12 U 51/16
- BGH, 30.03.2017 - III ZB 50/16
- BGH - X ARZ 312/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.09.2011 - III ZR 95/11
Kündigung des Dienstvertrages bei Vertrauensstellung: Beauftragung eines …
Auszug aus LG Arnsberg, 16.02.2016 - 1 O 275/13
Die Feststellung dieser Maßgaben obliegt der tatrichterlichen Würdigung (BGH, Urteil vom 22. September 2011 - III ZR 95/11 -, NJW 2011, 3575;… Rn. 12 f., juris m. w. N.).Bei der Beauftragung mit derartigen Dienstleistungen legt der Dienstberechtigte typischerweise einen gesteigerten Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit, Loyalität und Seriösität des Dienstverpflichteten; beauftragt er eine juristische Person, so bezieht sich sein damit verbundenes persönliches Vertrauen auch eine entsprechende Auswahl, Zusammensetzung und Überwachung ihrer Organe und Mitarbeiter (BGH NJW 2011, 3575, Rn. 9, juris).
Soweit die Kammer sich in der mündlichen Verhandlung hinsichtlich der rechtlichen Bewertung auf die Entscheidung des BGH vom 22.09.2011, Az. III ZR 95/11 bezogen hat, war ein Schriftsatznachlass schon deshalb nicht angezeigt, da die Klägerin diese in ihrem Schriftsatz vom 08.02.2016 auf Seite 3 selbst zitiert.
- BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09
Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit …
Auszug aus LG Arnsberg, 16.02.2016 - 1 O 275/13
Im Rahmen der Prüfung der erforderlichen, besonderen Vertrauensstellung steht es der Annahme eines Dienstes höherer Art nicht entgegen, wenn es sich bei dem Dienstverpflichteten um eine juristische Person handelt (BGH NJW 2010, 150). - OLG Hamm, 22.01.2015 - 17 U 143/14
Außerordentliche Kündigung einer Vereinbarung für interne Schulung, Beratung und …
Auszug aus LG Arnsberg, 16.02.2016 - 1 O 275/13
Dabei sind mehrere Vereinbarungen bereits dann als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen, wenn nur der eine Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen hatte, dieser dem anderen Partner aber erkennbar war und von ihm gebilligt oder zumindest hingenommen wurde (OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2014, Az. 12 U 45/14; Beschluss vom 22.01.2015, Az. 17 U 143/14; OLG Schleswig, Beschluss vom 16.12.2013, 16 U 86/13).