Rechtsprechung
LG Arnsberg, 18.05.2009 - 2 Qs 33/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gelegenheit zur mündlichen Anhörung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 453 Abs. 1 Satz 3 StPO
Gelegenheit zur mündlichen Anhörung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Gerichts zur Gewährung ausreichender Gelegenheit zur mündlichen Anhörung i.R.e. Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen gröblichen und beharrlichen Verstoßes gegen Auflagen bzw. Weisungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Medebach, 08.04.2009 - 4 Ds 49/05
- LG Arnsberg, 18.05.2009 - 2 Qs 33/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Arnsberg, 16.10.2008 - 2 Qs 89/08
Gelegenheit zur mündlichen Anhörung
Auszug aus LG Arnsberg, 18.05.2009 - 2 Qs 33/09
Kommt einem derartigen Verstoß jedoch selbstständige Bedeutung zu, muss es bei der Gelegenheit zur mündlichen Anhörung bleiben (Fortführung Beschluss vom 16.10.2008, 2 Qs 89/08).Das Schweigen des Verurteilten auf ein Anschreiben des Gerichts kann dagegen nicht als Verzicht auf sein Anhörungsrecht ausgelegt werden (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschluss vom 16.10.2008, 2 Qs 89/08 StraFo 2008, S. 521 m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 23.09.1986 - 3 ARs 119/86
Auszug aus LG Arnsberg, 18.05.2009 - 2 Qs 33/09
Kommt einem derartigen Verstoß neben einem anderen Widerrufsgrund jedoch selbstständige Bedeutung zu, muss es bei der Gelegenheit zur mündlichen Anhörung bleiben (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1987, Seite 43, unter Hinweis auf Gesetzesmaterialien).