Rechtsprechung
LG Arnsberg, 22.01.2019 - 4 O 169/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch auf Ausschüttungen als Gegenleistung für das Zeichnungskapital i.R.e. Insolvenzanfechtung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Schenkungsanfechtung von Gewinnausschüttungen einer Kapitalanlagegesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 878
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.07.2018 - IX ZR 139/17
Zahlungen des Inhabers eines Handelsgewerbes an einen stillen Gesellschafter auf …
Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2019 - 4 O 169/18
Besteht ein Anspruch auf Ausschüttung, ist die Ausschüttung nicht unentgeltlich, sondern die Gegenleistung für das Zeichnungskapital (vgl. auch BGH, Urteil vom 05.07.2018 - IX ZR 139/17).Bei einer Leistung ohne Rechtsgrund liegt eine die Zuwendung ausgleichende Verpflichtung des Empfängers im Allgemeinen vor, wenn dem Schuldner ein (bereicherungsrechtlicher) Rückforderungsanspruch hinsichtlich seiner Leistung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.2018 - IX ZR 139/17).
Da hier der Ausschüttungsanspruch vertraglich nicht an die tatsächliche Entwicklung der Schuldnerin, sondern an das Zahlenwerk aus dem Jahresabschluss anknüpft, kann auch letztlich dahinstehen, ob hier Scheingewinne im Rahmen eines Schneeballsystems erwirtschaftet worden sind (vgl. auch insoweit BGH, Urteil vom 05.07.2018 - IX ZR 139/17).
- LG Dresden, 09.07.2018 - 5 KLs 100 Js 7387/12
Infinus-Skandal
Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2019 - 4 O 169/18
Auch in dem Urteil des Landgerichts E vom 09.07.2018 - 5 KLs 100 Js 7387/12 wird lediglich "eine Art Schneeballsystem" angenommen. - LG Dresden, 16.10.2015 - 100 Js 7387/12
Anklage gegen FUBUS Hintermänner
Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2019 - 4 O 169/18
Ein solches Bild zeichnet die Staatsanwaltschaft zwar in der Anklageschrift zum LG E (Az 100 Js 7387/12). - BGH, 20.04.2017 - IX ZR 252/16
Insolvenzanfechtung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich …