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   LG Arnsberg, 22.01.2019 - 4 O 169/18   

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https://dejure.org/2019,3286
LG Arnsberg, 22.01.2019 - 4 O 169/18 (https://dejure.org/2019,3286)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 22.01.2019 - 4 O 169/18 (https://dejure.org/2019,3286)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 4 O 169/18 (https://dejure.org/2019,3286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 878
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 139/17

    Zahlungen des Inhabers eines Handelsgewerbes an einen stillen Gesellschafter auf

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2019 - 4 O 169/18
    Besteht ein Anspruch auf Ausschüttung, ist die Ausschüttung nicht unentgeltlich, sondern die Gegenleistung für das Zeichnungskapital (vgl. auch BGH, Urteil vom 05.07.2018 - IX ZR 139/17).

    Bei einer Leistung ohne Rechtsgrund liegt eine die Zuwendung ausgleichende Verpflichtung des Empfängers im Allgemeinen vor, wenn dem Schuldner ein (bereicherungsrechtlicher) Rückforderungsanspruch hinsichtlich seiner Leistung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.2018 - IX ZR 139/17).

    Da hier der Ausschüttungsanspruch vertraglich nicht an die tatsächliche Entwicklung der Schuldnerin, sondern an das Zahlenwerk aus dem Jahresabschluss anknüpft, kann auch letztlich dahinstehen, ob hier Scheingewinne im Rahmen eines Schneeballsystems erwirtschaftet worden sind (vgl. auch insoweit BGH, Urteil vom 05.07.2018 - IX ZR 139/17).

  • LG Dresden, 09.07.2018 - 5 KLs 100 Js 7387/12

    Infinus-Skandal

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2019 - 4 O 169/18
    Auch in dem Urteil des Landgerichts E vom 09.07.2018 - 5 KLs 100 Js 7387/12 wird lediglich "eine Art Schneeballsystem" angenommen.
  • LG Dresden, 16.10.2015 - 100 Js 7387/12

    Anklage gegen FUBUS Hintermänner

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2019 - 4 O 169/18
    Ein solches Bild zeichnet die Staatsanwaltschaft zwar in der Anklageschrift zum LG E (Az 100 Js 7387/12).
  • BGH, 20.04.2017 - IX ZR 252/16

    Insolvenzanfechtung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.01.2019 - 4 O 169/18
    Dies wäre aber Voraussetzung für einen Anspruch gem. § 134 Abs. 1 InsO, da dann ein Kondiktionsanspruch an § 814 BGB scheitern würde (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2017 - IX ZR 252/16).
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