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LG Arnsberg, 23.03.2015 - 5 T 17/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auftrag eines Gläubigers an den Gerichtsvollzieher zur Einholung von Auskünften hinsichtlich Erreichens der Wertgrenze
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schmallenberg - 7 M 340/14
- LG Arnsberg, 23.03.2015 - 5 T 17/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Köln, 14.04.2014 - 34 T 57/14
Voraussetzungen für die Einholung von Drittauskünften gemäß § 802l Abs. 1 S. 2 …
Auszug aus LG Arnsberg, 23.03.2015 - 5 T 17/15
Die Kammer schließt sich jedoch der gegenteiligen Auffassung (vgl. LG Köln, Beschluss vom 14. April 2014, Az. 34 T 57/14; LG Lüneburg, Beschluss vom 12. Mai 2014, Az. 5 T 33/14) an. - LG Darmstadt, 27.02.2014 - 5 T 82/14
Abgrenzung der zu addierenden Forderungen bei der Wertgrenze nach § 802l Abs. 1 …
Auszug aus LG Arnsberg, 23.03.2015 - 5 T 17/15
Nach der auch von dem Amtsgericht vertretenen Ansicht, die streng auf den aktuellen Wortlaut der Norm abstellt, sind Kosten der Zwangsvollstreckung nur zu berücksichtigen, wenn sie alleine Gegenstand des Vollstreckungsauftrages sind (vgl. LG Darmstadt, Beschluss vom 27. Februar 2014, Az. 5 T 82/14; AG Osnabrück, Beschluss vom 9. Mai 2014, Az. 26 M 38/174;… BeckOK-ZPO/Fleck, § 8021, Rn. 5 m.w.N.).