Rechtsprechung
LG Arnsberg, 27.06.2008 - 2 Qs 51/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Strafbefehl, Einspruch, Verzicht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderugnen an die Formulierung eines Verzichts auf den Einspruch gegen einen Strafbefehl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Arnsberg, 12.06.2008 - 28 Cs 941/08
- LG Arnsberg, 17.06.2008 - 2 Qs 51/08
- LG Arnsberg, 27.06.2008 - 2 Qs 51/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06
Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher …
Auszug aus LG Arnsberg, 27.06.2008 - 2 Qs 51/08
Im Hinblick auf die Unwiderruflichkeit eines Rechtsmittelverzichts sind jedoch hohe Anforderungen an die Eindeutigkeit dieser Prozesserklärung zu stellen; bei nicht eindeutigen Erklärungen ist der wirkliche Wille im Freibeweisverfahren zu erforschen (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2008, 209 m.w.N.). - OLG Hamm, 12.11.2007 - 3 Ws 643/07
Eingang; Berufungsrücknahme; Widerruf; Wirksamkeit einer Rücknahmeerklärung
Auszug aus LG Arnsberg, 27.06.2008 - 2 Qs 51/08
Die Erklärung über einen Verzicht auf die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl ist grundsätzlich unwiderrufbar und unanfechtbar (vgl. OLG Hamm, wistra 2008, 78). - OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01
Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender …
Auszug aus LG Arnsberg, 27.06.2008 - 2 Qs 51/08
So kann in der Bezahlung einer Geldstrafe oder der Bitte um Stundung oder Ratenzahlung ohne Hinzutreten weiterer Indizien nicht der Verzicht auf die Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl gesehen werden (…vgl. Meyer-Goßner, § 410, Rdnr. 3 m.w.N.; OLG Rostock, NZV 2002, 137). - OLG Stuttgart, 12.12.1989 - 1 Ws 455/89
Auslegung einer Erklärung als Rücknahme eines Rechtsmittels; Auferlegung der …
Auszug aus LG Arnsberg, 27.06.2008 - 2 Qs 51/08
Auch wenn der Erklärende nicht ausdrücklich von "Verzicht" spricht, kann die Erklärung diesen Inhalt haben, wenn der hierauf gerichtete Wille deutlich zum Ausdruck kommt (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 410, Rdnr. 3, § 302 Rdnr. 20;… KK-Fischer, 5. Auflage, § 410, Rdnr. 7;… KK-Ruß, § 302, Rdnr. 11; OLG Stuttgart, NJW 1990, 1494). - OLG Naumburg, 30.06.1997 - 1 Ss (B) 176/97
Auszug aus LG Arnsberg, 27.06.2008 - 2 Qs 51/08
Aus der Bitte der Angeklagten wird daher deutlich, dass sie sich nicht gegen die Geldstrafe wenden will, sondern damit einverstanden ist (vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1997, 493).