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   LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02   

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LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02 (https://dejure.org/2003,18043)
LG Augsburg, Entscheidung vom 16.07.2003 - BLO 3728/02 (https://dejure.org/2003,18043)
LG Augsburg, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - BLO 3728/02 (https://dejure.org/2003,18043)
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    Baurecht: Grundstücksenteignung zum Zwecke der Fertigstellung einer öffentlichen Straße

 
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  • BVerfG, 16.12.2002 - 1 BvR 171/02

    Verletzung von GG Art 14 Abs 1 S 1 durch Enteignung eines Grundstücks zum Zwecke

    Auszug aus LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02
    Auf der Ebene der Bauleitplanung bedarf es allerdings noch nicht der Anwendung der strengen Maßstäbe, die bei einer (eventuell nachfolgenden zur Planverwirklichung notwendigen) Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG , § 87 Abs. 1 BauGB ) anzulegen sind, denn ein Bebauungsplan hat keine enteignungsrechtliche Vorwirkung, d.h. sagt noch nichts über die Zulässigkeit einer Enteignung aus (vgl. BVerfG vom 16.12.2002, DÖV 2003, 375 , vom 24.3.1987, 1 BvR 1046/85, BVerfGE 74, 264 ff.; BVerwG vom 11.3.1998, NVwZ 1998, 845 f.), sondern beinhaltet lediglich eine "Angebotsplanung".

    Dies schließt vorliegend die Überprüfung von anderen möglichen Trassen, somit ein "Denken in Alternativen" mit ein (vgl. BVerfG vom 16.12.2002, a.a.O.).

    Nach der oben dargestellten Rechtsprechung (vgl. BVerfG vom 16.12.2002, a.a.O.) hat die Enteignungsbehörde im Falle der planakzessorischen Enteignung (§ 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ) allerdings auch in Frage kommende Alternativen zu prüfen.

  • VGH Bayern, 30.04.2003 - 8 N 01.3009

    Straßenplanung für Güterverkehrszentrum (GVZ) Raum Augsburg unwirksam

    Auszug aus LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02
    Nach wohl gefestigter Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 8.8.2001, Az. 8 N 00.690, BayVBl 2002, 495 ff; zuletzt BayVGH vom 30.4.2003, Az. 8 N 01.3009, Juris-Nr. MWRE112520300) darf eine kreisangehörige Gemeinde eine Straße, die eine höhere Klasse als die einer Gemeindestrasse oder sonstigen öffentlichen Straße (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 , Art. 46 , Art. 53 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz - BayStrWG -) aufweist, allenfalls im Einvernehmen mit dem Baulastträger der höherklassigen Straße planen.

    Wird durch eine (Bauleit-)Planung Privateigentum an Grund und Boden in einer Weise betroffenen, die zu wesentlichen Einschränkungen oder zum (vollständigen oder teilweisen) Ausschluss der bisherigen Nutzung eines Grundstücks führen kann, ist zu berücksichtigen, dass das unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) stehende Privateigentum im Rahmen der hoheitlichen Planungsentscheidung in herausgehobener Weise zu den abwägungserheblichen Belangen im Sinne von § 1 Abs. 6 BauGB gehört (vgl. BVerwGE 61, 295/301 f.; BVerwG vom 21.3.2002 NuR 2003, 222/223; BayVGH vom 30.4.2003, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (siehe Urteil vom 30.4.2003, a.a.O.) muss ein Bebauungsplan für eine isolierte Straßenplanung einer Landesstraße - wie vorliegend - auch die Höhenlage der Straße sowie die Neigungswinkel der Böschungen festsetzten.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01

    Anstoßfunktion der Bekanntmachung - Gebietsumschreibung; Rügefrist des BauGB §

    Auszug aus LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02
    Der Inhalt der Bekanntmachung muss deshalb so konkret gefasst sein, dass der interessierte Bürger erkennen kann, ob er betroffen ist und gegebenenfalls Einsicht in die Entwurfsunterlagen nehmen muss, um die konkrete Beeinträchtigung seiner Belange zu erkunden und notfalls gegen das geplante Vorhaben Einwendungen zu erheben ("Anstoßfunktion"; vgl. BayVGH vom 11.4.2000, Az. 22 N 99.2159, BayVBl 2000, 531, für den vergleichbaren Fall der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes; VGH BW vom 14.12.2001, Az. 8 S 375/01, BRS 64 Nr. 44).

    Die Kammer hat den Verfahrensfehler auch von Amts wegen zu berücksichtigen, obwohl keine entsprechende Rüge erhoben worden ist ( VGH BW vom 14.12.2001, Az: 8 S 375/01, a.a.O.; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB , 8. Aufl. 2002, § 215 Rdnr. 6; Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, a.a.O., § 215 Rdnr. 3).

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02
    Es handelt sich bei ihnen auch nicht um normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu BVerwG vom 28.10.1998 DÖV 1999, 469/470 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02
    Auf der Ebene der Bauleitplanung bedarf es allerdings noch nicht der Anwendung der strengen Maßstäbe, die bei einer (eventuell nachfolgenden zur Planverwirklichung notwendigen) Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG , § 87 Abs. 1 BauGB ) anzulegen sind, denn ein Bebauungsplan hat keine enteignungsrechtliche Vorwirkung, d.h. sagt noch nichts über die Zulässigkeit einer Enteignung aus (vgl. BVerfG vom 16.12.2002, DÖV 2003, 375 , vom 24.3.1987, 1 BvR 1046/85, BVerfGE 74, 264 ff.; BVerwG vom 11.3.1998, NVwZ 1998, 845 f.), sondern beinhaltet lediglich eine "Angebotsplanung".
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02
    Jedoch hat der Satzungsgeber auch schon bei der planerischen Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Eigentümer und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und ein gerechtes Verhältnis zu bringen und dabei auch auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der durch die Planung bedingten Lasten zu achten (vgl. BVerfG vom 19.12.2002, Az. 1 BvR 1402/01, NVwZ 2003, 727 ff.).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

    Auszug aus LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02
    Wird durch eine (Bauleit-)Planung Privateigentum an Grund und Boden in einer Weise betroffenen, die zu wesentlichen Einschränkungen oder zum (vollständigen oder teilweisen) Ausschluss der bisherigen Nutzung eines Grundstücks führen kann, ist zu berücksichtigen, dass das unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) stehende Privateigentum im Rahmen der hoheitlichen Planungsentscheidung in herausgehobener Weise zu den abwägungserheblichen Belangen im Sinne von § 1 Abs. 6 BauGB gehört (vgl. BVerwGE 61, 295/301 f.; BVerwG vom 21.3.2002 NuR 2003, 222/223; BayVGH vom 30.4.2003, a.a.O.).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 4 BN 6.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; Abwägungsgebot;

    Auszug aus LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02
    Auf der Ebene der Bauleitplanung bedarf es allerdings noch nicht der Anwendung der strengen Maßstäbe, die bei einer (eventuell nachfolgenden zur Planverwirklichung notwendigen) Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG , § 87 Abs. 1 BauGB ) anzulegen sind, denn ein Bebauungsplan hat keine enteignungsrechtliche Vorwirkung, d.h. sagt noch nichts über die Zulässigkeit einer Enteignung aus (vgl. BVerfG vom 16.12.2002, DÖV 2003, 375 , vom 24.3.1987, 1 BvR 1046/85, BVerfGE 74, 264 ff.; BVerwG vom 11.3.1998, NVwZ 1998, 845 f.), sondern beinhaltet lediglich eine "Angebotsplanung".
  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 87.98

    Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags "Splittmastixasphalt, nicht

    Auszug aus LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02
    Gegen das methodische Vorgehen des Gutachters bei der Erstellung der Verkehrsuntersuchung bestehen keine Bedenken (vgl. dazu BVerwG vom 1. April 1999, Az. 4 B 87/98, NVwZ-RR 1999, 567).
  • VGH Bayern, 14.08.2002 - 8 ZB 02.1293
    Auszug aus LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02
    Die Beteiligte zu 2 ist jedoch öffentlicher Bedarfsträger, weil sie Trägerin der Straßenbaulast für das geplante Straßenbauvorhaben ist, für das enteignet werden soll (vgl. BayVGH vom 14.8.2002, Az. 8 ZB 02.1293, UPR 2003, 80 ; OLG München vom 5.7.2002, Az. U 1/2 Bau, BayVBl 2003, 220).
  • BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 15.01

    Klagebefugnis; Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch; Finanzhoheit der

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • VGH Bayern, 26.09.2002 - 8 C 02.1435

    Straßenrecht: Konkurrenz zwischen landesstraßenrechtlicher und städtebaulicher

  • BGH, 02.02.1978 - III ZR 29/76

    Durch die Entschädigungsbehörde zugesprochene Besitzeinweisungsentschädigung -

  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 48/80

    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens durch die Umlegungsstelle

  • BGH, 07.01.1982 - III ZR 130/80

    Rechtsstellung des Grundstücks eines Eigentümers in einem Umlegungsgebiet

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1982 - 7a NE 43/79

    Bekanntmachung; Bebauungsplan; Frist

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1982 - 5 S 1831/81

    Anforderungen an die öffentliche Bekanntmachung einer Landschaftsschutzverordnung

  • VGH Bayern, 13.07.1989 - 22 N 87.870
  • VGH Bayern, 11.04.2000 - 22 N 99.2159
  • VGH Bayern, 08.08.2001 - 8 N 00.690
  • VGH Bayern, 05.12.2001 - 26 ZB 01.1174
  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 1 B 00.817

    Verpflichtungsklage zur Erteilung eines Vorbescheids für ein Mehrfamilienhaus;

  • VGH Bayern, 28.03.2002 - 1 NE 01.2074

    Bauleitplanung: Festsetzungssperre für von einer Schutzgebietsverordnung umfasste

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