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   LG Augsburg, 18.02.2020 - J Qs 51/20 jug   

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https://dejure.org/2020,5122
LG Augsburg, 18.02.2020 - J Qs 51/20 jug (https://dejure.org/2020,5122)
LG Augsburg, Entscheidung vom 18.02.2020 - J Qs 51/20 jug (https://dejure.org/2020,5122)
LG Augsburg, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - J Qs 51/20 jug (https://dejure.org/2020,5122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Videos zum "Augsburger Königsplatzfall”, Mitgaberecht des Verteidigers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

    Auszug aus LG Augsburg, 18.02.2020 - J Qs 51/20
    Die Gefahr einer unkontrollierten Weitergabe an Dritte besteht bei Verteidigern - als Organen der Rechtspflege - nicht (so auch KG, Beschluss vom 15. März 2015 - 2 StE 14/15, Rn. 11 für dem Gericht bekannte Verteidiger); im Übrigen beugt auch das Standesrecht dem vor, vgl. §§ 19 BORA, 43, 43 a BRAO.
  • BayObLG, 27.11.1990 - 2 ObOWi 279/90

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids für einen fahrlässigen

    Auszug aus LG Augsburg, 18.02.2020 - J Qs 51/20
    Denn ist das Vorspielen der Ton- und/oder Filmaufnahmen zur Informationsvermittlung nicht ausreichend, hat der Verteidiger einen Anspruch auf Herstellung einer amtlich gefertigten Kopie des Video- oder Tonbandes oder des Films (OLG Frankfurt am Main StV 2001, 611; Köllner StraFo 1995, 50 m.w.N.; Beulke/Witzigmann StV 2013, 75 in der Anm. zu OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; vgl. auch BayObLG NJW 1991, 1070 und OLG Koblenz NStZ 2001, 584).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12

    Anspruch des Verteidigers eines Angeklagten auf Überlassung von sämtlichen i.R.

    Auszug aus LG Augsburg, 18.02.2020 - J Qs 51/20
    Denn ist das Vorspielen der Ton- und/oder Filmaufnahmen zur Informationsvermittlung nicht ausreichend, hat der Verteidiger einen Anspruch auf Herstellung einer amtlich gefertigten Kopie des Video- oder Tonbandes oder des Films (OLG Frankfurt am Main StV 2001, 611; Köllner StraFo 1995, 50 m.w.N.; Beulke/Witzigmann StV 2013, 75 in der Anm. zu OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; vgl. auch BayObLG NJW 1991, 1070 und OLG Koblenz NStZ 2001, 584).
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