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   LG Augsburg, 23.02.2010 - 2 HK O 1711/09   

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https://dejure.org/2010,42140
LG Augsburg, 23.02.2010 - 2 HK O 1711/09 (https://dejure.org/2010,42140)
LG Augsburg, Entscheidung vom 23.02.2010 - 2 HK O 1711/09 (https://dejure.org/2010,42140)
LG Augsburg, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 2 HK O 1711/09 (https://dejure.org/2010,42140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Klage bei schlüssig behaupteter Gerichtsstandsvereinbarung, Vertragsschluss als doppelrelevante Tatsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 184/07

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betreffend die

    Auszug aus LG Augsburg, 23.02.2010 - 2 HKO 1711/09
    Dies ergibt sich daraus, dass die EuGVVO auf eine Vereinheitlichung der Vorschriften über die internationale Zuständigkeit durch Zuständigkeitsvorschriften abzielt, die in hohem Maße vorhersehbar sind und es einer Partei ermöglichen, ohne Schwierigkeiten festzustellen, vor welchem Gericht sie klagen oder verklagt werden kann (EuGH NJW 2007, 1799, 1800; Vorlagebeschluss des BGH, NJW 2008, 3001, 3004).

    Dabei kann offenbleiben, ob ein Kaufvertrag zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) zustandegekommen ist, da es im Rahmen des Art. 5 Nr. 1 EuGVVO nicht auf rechtliche Wertungen ankommt, sondern nur auf die äußeren Leistungsabläufe (BGH NJW 2008, 3001, 3005).

    (vgl. BGH, NJW 2008, 3001, 3004).

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus LG Augsburg, 23.02.2010 - 2 HKO 1711/09
    Dann ist für die Zuständigkeitsfrage die Richtigkeit des Klagevortrags zu unterstellen ( BGHZ 7, 184, 186; 124, 237, 240 f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62, NJW 1964, 497, unter 2; vgl. auch Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 1 Rdnr. 24; Windel, ZZP 111 (1998), 3, 20 f.; jeweils m.w.N.).

    In jedem Falle bleibt in einem streitigen Verfahren gewährleistet, dass die Richtigkeit bestrittener Tatsachen gerichtlich festgestellt wird ( BGHZ 124, 237, 241).".

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 19/51

    Schiedsvertrag. Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus LG Augsburg, 23.02.2010 - 2 HKO 1711/09
    Dann ist für die Zuständigkeitsfrage die Richtigkeit des Klagevortrags zu unterstellen ( BGHZ 7, 184, 186; 124, 237, 240 f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62, NJW 1964, 497, unter 2; vgl. auch Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 1 Rdnr. 24; Windel, ZZP 111 (1998), 3, 20 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1963 - VII ZR 113/62

    Einfirmenvertreter, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des

    Auszug aus LG Augsburg, 23.02.2010 - 2 HKO 1711/09
    Dann ist für die Zuständigkeitsfrage die Richtigkeit des Klagevortrags zu unterstellen ( BGHZ 7, 184, 186; 124, 237, 240 f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62, NJW 1964, 497, unter 2; vgl. auch Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 1 Rdnr. 24; Windel, ZZP 111 (1998), 3, 20 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Augsburg, 23.02.2010 - 2 HKO 1711/09
    Art. 5 Nr. 1 EuGVVO gilt für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, also nicht nur für die Lieferverpflichtung, sondern auch für die Zahlungsverpflichtung des Schuldners (BGH NJW 2006, 1806, 1807; Thomas/Putzo/Hüßtege, Art. 5 EuGVVO Rn. 10).
  • BGH, 10.12.2009 - VII ZB 45/08

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss

    Auszug aus LG Augsburg, 23.02.2010 - 2 HKO 1711/09
    Der BGH (Beschluss vom 27.10.2009, Az. VII ZB 45/08) hat hierzu ausgeführt:.
  • EuGH, 03.05.2007 - C-386/05

    Color Drack - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

    Auszug aus LG Augsburg, 23.02.2010 - 2 HKO 1711/09
    Dies ergibt sich daraus, dass die EuGVVO auf eine Vereinheitlichung der Vorschriften über die internationale Zuständigkeit durch Zuständigkeitsvorschriften abzielt, die in hohem Maße vorhersehbar sind und es einer Partei ermöglichen, ohne Schwierigkeiten festzustellen, vor welchem Gericht sie klagen oder verklagt werden kann (EuGH NJW 2007, 1799, 1800; Vorlagebeschluss des BGH, NJW 2008, 3001, 3004).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 11 SV 36/22

    Willkürlichkeit einer Verweisung nach § 281 ZPO ohne sie tragenden

    Dieses wird, soweit nicht noch ein unbedingter Verweisungsantrag gestellt werden sollte, aufgrund mündlicher Verhandlung über die Frage einer Verweisung und unter Beachtung der Lehre von den doppelrelevanten Tatsachen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, juris, Rn. 14 für die Rechtswegzuständigkeit, s.a. LG Augsburg, Urteil vom 23.02.2010, 2 HK O 1711/09, juris, Rn. 25 ff. für den Vertragsschluss als doppelrelevante Tatsache bei Gerichtsstandsvereinbarungen) über die Einbeziehung der AGB und der Gerichtsstandsklausel in das von der Klägerin zum Streitgegenstand erhobene Rechtsverhältnis zu entscheiden haben.
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