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LG Aurich, 07.09.2017 - 4 T 270/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Emden, 21.08.2017 - 5 C 177/17
- LG Aurich, 07.09.2017 - 4 T 270/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90
Rückgabe der Mietsache
Auszug aus LG Aurich, 07.09.2017 - 4 T 270/17
Da ein Mieter seine Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB nur dadurch erfüllen kann, dass er dem Vermieter i.S.d. § 854 BGB den unmittelbaren Besitz an der Mietsache einräumt (BGH NZM 2004, 98; BGH. NJW 2000, 3203; BGH, NJW 1991, 2416), war nicht der vor Klageerhebung erfolgte Auszug, sondern das erst nach Klageerhebung, aber vor Klagezustellung eingetretene Zurückgelangen der Wohnung in die Sachherrschaft der Klägerin maßgeblich. - BGH, 19.11.2003 - XII ZR 68/00
Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache
Auszug aus LG Aurich, 07.09.2017 - 4 T 270/17
Da ein Mieter seine Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB nur dadurch erfüllen kann, dass er dem Vermieter i.S.d. § 854 BGB den unmittelbaren Besitz an der Mietsache einräumt (BGH NZM 2004, 98; BGH. NJW 2000, 3203; BGH, NJW 1991, 2416), war nicht der vor Klageerhebung erfolgte Auszug, sondern das erst nach Klageerhebung, aber vor Klagezustellung eingetretene Zurückgelangen der Wohnung in die Sachherrschaft der Klägerin maßgeblich. - BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98
Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis
Auszug aus LG Aurich, 07.09.2017 - 4 T 270/17
Da ein Mieter seine Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB nur dadurch erfüllen kann, dass er dem Vermieter i.S.d. § 854 BGB den unmittelbaren Besitz an der Mietsache einräumt (BGH NZM 2004, 98; BGH. NJW 2000, 3203; BGH, NJW 1991, 2416), war nicht der vor Klageerhebung erfolgte Auszug, sondern das erst nach Klageerhebung, aber vor Klagezustellung eingetretene Zurückgelangen der Wohnung in die Sachherrschaft der Klägerin maßgeblich.