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   LG Aurich, 07.09.2017 - 4 T 270/17   

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https://dejure.org/2017,49246
LG Aurich, 07.09.2017 - 4 T 270/17 (https://dejure.org/2017,49246)
LG Aurich, Entscheidung vom 07.09.2017 - 4 T 270/17 (https://dejure.org/2017,49246)
LG Aurich, Entscheidung vom 07. September 2017 - 4 T 270/17 (https://dejure.org/2017,49246)
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  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus LG Aurich, 07.09.2017 - 4 T 270/17
    Da ein Mieter seine Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB nur dadurch erfüllen kann, dass er dem Vermieter i.S.d. § 854 BGB den unmittelbaren Besitz an der Mietsache einräumt (BGH NZM 2004, 98; BGH. NJW 2000, 3203; BGH, NJW 1991, 2416), war nicht der vor Klageerhebung erfolgte Auszug, sondern das erst nach Klageerhebung, aber vor Klagezustellung eingetretene Zurückgelangen der Wohnung in die Sachherrschaft der Klägerin maßgeblich.
  • BGH, 19.11.2003 - XII ZR 68/00

    Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache

    Auszug aus LG Aurich, 07.09.2017 - 4 T 270/17
    Da ein Mieter seine Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB nur dadurch erfüllen kann, dass er dem Vermieter i.S.d. § 854 BGB den unmittelbaren Besitz an der Mietsache einräumt (BGH NZM 2004, 98; BGH. NJW 2000, 3203; BGH, NJW 1991, 2416), war nicht der vor Klageerhebung erfolgte Auszug, sondern das erst nach Klageerhebung, aber vor Klagezustellung eingetretene Zurückgelangen der Wohnung in die Sachherrschaft der Klägerin maßgeblich.
  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98

    Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis

    Auszug aus LG Aurich, 07.09.2017 - 4 T 270/17
    Da ein Mieter seine Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB nur dadurch erfüllen kann, dass er dem Vermieter i.S.d. § 854 BGB den unmittelbaren Besitz an der Mietsache einräumt (BGH NZM 2004, 98; BGH. NJW 2000, 3203; BGH, NJW 1991, 2416), war nicht der vor Klageerhebung erfolgte Auszug, sondern das erst nach Klageerhebung, aber vor Klagezustellung eingetretene Zurückgelangen der Wohnung in die Sachherrschaft der Klägerin maßgeblich.
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