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   LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11   

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https://dejure.org/2011,13984
LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11 (https://dejure.org/2011,13984)
LG Aurich, Entscheidung vom 15.04.2011 - 12 Qs 43/11 (https://dejure.org/2011,13984)
LG Aurich, Entscheidung vom 15. April 2011 - 12 Qs 43/11 (https://dejure.org/2011,13984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Auskunfstverlagen, Sozialgeheimnis, Strafverfolgungsinteresse, Abwägung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 SGB I; § 65 SGB VIII; § 67 Abs. 1 SGB X; § 67d Abs. 2 S. 1 SGB X; § 72 Abs. 1 S. 2 SGB X; § 73 SGB X; § 34 StGB; § 203 StGB
    Jugendamt muss Sozialdaten eines unbekannten Informanten bei bestehendem Verdacht der falschen Verdächtigung zum Kindesmissbrauch herausgeben; Herausgabe der Sozialdaten eines unbekannten Informanten durch das Jugendamt bei bestehendem Verdacht der falschen Verdächtigung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Jugendamt muss Sozialdaten eines unbekannten Informanten bei bestehendem Verdacht der falschen Verdächtigung zum Kindesmissbrauch herausgeben; Herausgabe der Sozialdaten eines unbekannten Informanten durch das Jugendamt bei bestehendem Verdacht der falschen Verdächtigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jugendamt muss Sozialdaten eines unbekannten Informanten bei bestehendem Verdacht der falschen Verdächtigung zum Kindesmissbrauch herausgeben; Herausgabe der Sozialdaten eines unbekannten Informanten durch das Jugendamt bei bestehendem Verdacht der falschen Verdächtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Falsche Verdächtigung beim Jugendamt: Amt muss Personalien des Informanten offenbaren

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Falsche Verdächtigung beim Jugendamt: Amt muss Personalien des Informanten offenbaren

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Sozialgeheimnis oder Strafverfolgungsinteresse - was hat Vorrang?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des

    Auszug aus LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11
    Der Begriff ist umfassend zu verstehen, so dass hierunter sowohl der Name eines Behördeninformanten (vgl. BVerwG , Urteil v. 04.09.2003 - 5 C 48/02, NJW 2004, S. 1543 ff.) als auch dessen inhaltliche Angaben ( VG Oldenburg , Urteil v. 14.12.2009 - 13 A 1158/08, NVwZ-RR 2010, S. 439) fallen können.

    Während nach den allgemeinen Regeln des Sozialdatenschutzes von Behördeninformanten eine Preisgabe der Personalien nur nach einer Güterabwägung erfolgen darf, nämlich dann, wenn ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Behördeninformation wider besseres Wissen und in Schädigungsabsicht erfolgte (vgl. BVerwGE 119, 11 = NJW 2004, S. 1543), sind anvertraute Daten i.S.d. § 65 Abs. 1 S. 1 SGB VIII, zu denen auch Hinweise von Informanten zählen, im Jugendhilferecht aus Gründen des Kindeswohls unabhängig davon geheim zu halten, ob ein Geheimhaltungsgrund im berechtigten Interesse des Informanten liegt oder ob ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, der Informant habe wider besseren Wissens in der vorgefassten Absicht, den Ruf eines anderen zu schädigen, gehandelt oder auch leichtfertig falsche Informationen gegeben ( VG Oldenburg , a.a.O., S. 439).

  • VG Oldenburg, 14.12.2009 - 13 A 1158/08

    Vertraulichkeit; Hausbesuch; Informant

    Auszug aus LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11
    Der Begriff ist umfassend zu verstehen, so dass hierunter sowohl der Name eines Behördeninformanten (vgl. BVerwG , Urteil v. 04.09.2003 - 5 C 48/02, NJW 2004, S. 1543 ff.) als auch dessen inhaltliche Angaben ( VG Oldenburg , Urteil v. 14.12.2009 - 13 A 1158/08, NVwZ-RR 2010, S. 439) fallen können.
  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11
    Die Befugnis wiederum, Privatgeheimnisse in den in § 203 Abs. 1 und 3 StGB genannten Fällen preiszugeben, ergibt sich hier mangels Einwilligung namentlich aus den dem rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) angelehnten Grundsätzen über die Güterabwägung widerstreitender Interessen und Pflichten ( BGHSt 1, 366 (368); Kühl , in: Lackner/Kühl, StGB 27 , § 201a Rz. 9; Rogall , NStZ 1983, S. 1 (6)).
  • VG Göttingen, 09.02.2006 - 2 A 199/05

    Akteneinsicht; Interessen, berechtigte; Jugendhilferecht

    Auszug aus LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11
    Dies gilt in erster Linie für den Namen von Betroffenen also auch Informanten sowie für deren inhaltlichen Angaben ( VG Göttingen , Urteil v. 09.02.2006 - 2 A 199/05, zit. n. BeckRS 2006, 24213; VG Oldenburg , a.a.O., S. 439).
  • VG Schleswig, 11.05.2009 - 15 A 160/08
    Auszug aus LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11
    Könnten die Jugendämter diese Vertraulichkeit nicht garantieren, wären sie eines wichtigen Mittels beraubt, um eventuelle familiäre Probleme rechtzeitig zu entdecken und zu lösen (vgl. VG Schleswig , Urteil v. 11.05.2009 - 15 A 160/08, zit. n. BeckRS 2009, 35031).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2006 - 3 Ws 374/06

    Reichweite der Befugnis zur Übermittlung von Sozialdaten von Arbeitnehmern zur

    Auszug aus LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11
    Insbesondere ist hier die Beschwerdebefugnis der Stadt E. - Jugendamt -, wiederum vertreten durch dessen Fachbereichsleiter, im Hinblick auf die sich aus der Regelung des § 67d Abs. 2 S. 1 SGB X ergebenden Verantwortlichkeit der übermittelnden Stelle für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung gegeben (vgl. OLG Karlsruhe , Beschluss v. 11.10.2006 - 3 Ws 374/06, NJW 2006, S. 3656), zumal die Beschwerdeführerin über die geforderte Information verfügt und als solche auch Adressatin des Beschlusses ist.
  • LG Oldenburg, 30.11.2010 - 1 Qs 437/10
    Auszug aus LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11
    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass im vorliegenden Fall - anders als in dem von der Beschwerdeführerin zitierten Verfahren vor dem LG Oldenburg , Beschluss v. 30.11.2010 - 1 Qs 437/10, zit. n. juris - nicht die Beschlagnahme einer gesamten Email, sondern lediglich die Preisgabe der Personalien des anonymen Hinweisgebers in Rede steht.
  • LG Saarbrücken, 19.03.2007 - 4 Qs 12/07
    Auszug aus LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11
    Denn nach der Verfahrensvorschrift des § 37 S. 1 SGB I gehen die speziellen Datenschutzregelungen in den übrigen Büchern des Sozialgesetzbuches den allgemeinen sozialverfahrensrechtlichen Regelungen des SGB X vor, so dass auch die Anordnung zur Datenübertragung nach § 73 Abs. 1, 3 SGB X nur zulässig ist, soweit die Regelungen zum besonderen Vertrauensschutz nach § 65 SGB VIII nicht entgegenstehen (ebenso LG Saarbrücken , Beschluss v. 19.03.2007 - 4 Qs 12/07 I, zit. n. juris ; Bieresborn , in: von Wulffen, SGB X 7 , § 73 Rz. 12; Kunkel , StV 2000, S. 531 (535)).
  • LG Augsburg, 24.02.2014 - 1 Qs 81/14

    Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren: Pflicht des Jugendamtes zur Herausgabe

    9 a) In Übereinstimmung mit der bisher ergangenen Rechtsprechung (LG Aurich, StRR 2011, 311 = ZKJ 437-439; LG Oldenburg, JAmt 2011, 101 f.; LG Aachen, JA 2005, 376) festzustellen, dass eine Durchbrechung des Sozialgeheimnisses jedenfalls dann gerechtfertigt ist, wenn ein begründeter Verdacht einer Straftat des Informanten besteht.
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