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LG Aurich, 18.11.2005 - 4 O 538/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Arzt- und Krankenhaushaftung: Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen verspäteter Behandlung eines Wasserkopfes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89
Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung …
Auszug aus LG Aurich, 18.11.2005 - 4 O 538/01
(vgl. Palandt, Heinrichs, Vorb v § 249 Rn 73; BGH NJW 1990, 2882) Im übrigen ist eine Abgrenzung der Schäden, die auf der Hydrozephalus-Entwicklung bis zum 18.05.1999 und der Schäden, die auf dem Operations-Aufschub bis zum 20.05.1999 beruhen, nicht möglich. - BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97
Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines …
Auszug aus LG Aurich, 18.11.2005 - 4 O 538/01
(BGH VersR 1999, 60 ff) Die Sachverständige G hat nachvollziehbar bei ihrer Anhörung erläutert, dass bei einer engmaschigen Kontrolle des Kopfumfanges aller Wahrscheinlichkeit nach ein sich entwickelnder Gehirndruck vermeidbar gewesen wäre. - BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus LG Aurich, 18.11.2005 - 4 O 538/01
(BGH NJW 1997, 796, 797) Der Sachverständige D hat bei seiner Anhörung erklärt, dass die verspätete Versorgung des Hydrozephalus die Beschwerden des Klägers mit herbeigeführt hat.