Rechtsprechung
LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Verfahrensgebühr, Ordnung des Gerichts, zusätzliche Gebühr
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Zusätzliche Gebühr, Mitwirkung, endgültige Erledigung, Teileröffnung, Rahmen
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Nr 4112 RVG-VV vom 01.07.2004, Nr 4141 RVG-VV vom 01.07.2004, § 20 RVG, § 209 Abs 1 StPO
Verteidigervergütung: Gebührenanspruch bei teilweiser Ablehnung der Eröffnung vor dem Landgericht und Eröffnung vor dem Amtsgericht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zusatzgebühr wegen Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung durch anwaltliche Mitwirkung bei teilweiser Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens; Entstehung einer Verfahrensgebühr aus dem Gebührenrahmen des Landgerichts nach teilweiser Ablehnung der ...
- ra.de
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Zusatzgebühr wegen Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung durch anwaltliche Mitwirkung bei teilweiser Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens; Entstehung einer Verfahrensgebühr aus dem Gebührenrahmen des Landgerichts nach teilweiser Ablehnung der ...
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Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV RVG - wann sie nicht entsteht
Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 29.06.2009 - 1023 Js 1804/07
- LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07
Beschwerde; Kostenentscheidung; Zuständigkeit; Differenztheorie
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
Zwar wird teilweise vertreten, dass über den Verweis auf die Vorschriften der ZPO in § 464b S. 3 StPO in Beschwerdeverfahren im Rahmen der Kostenfestsetzung gemäß § 568 Abs. 1 ZPO der Einzelrichter zu entscheiden habe (so OLG Rostock in JurBüro 2009, 541, 542; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007, Az.: 4 Ws 97/07). - BGH, 05.11.2009 - IX ZR 237/08
Anfallen einer Zusatzgebühr im Fall einer Einstellung eines strafrechtlichen …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
Auch dann fällt eine Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG nicht an (vgl. BGH NJW 2010, 1209), denn Sinn und Zweck der Vorschrift verlangen eine endgültige Einstellung "des Verfahrens", also eine Erledigung der Sache ohne ein noch folgendes Bußgeldverfahren, da Ziel der Regelung eine Verringerung der Arbeitsbelastung der Gerichte ist. - OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - 3 Ws 62/05
Zweiwöchige Notfrist bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
Insbesondere ist gegen die Festsetzungsentscheidung des Rechtspflegers des Gerichts des ersten Rechtszuges über § 464b S. 3 StPO iVm §§ 103 Abs. 2, 104 Abs. 1 ZPO iVm §§ 21 Nr. 1, 11 Abs. 1 RPflG die sofortige Beschwerde statthaft, die nach herrschender Auffassung geltende einwöchige Beschwerdefrist (vgl. OLG Koblenz in NJW 2005, 917 f, aA -Zwei-Wochen-Frist der ZPO- OLG Düsseldorf in StraFo 2005, 349) ist eingehalten.
- BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02
Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
Zum einen sind die Vorschriften der ZPO auch nach dem Verweis in § 464b S. 3 StPO nur entsprechend anzuwenden, weswegen sie nur dort zur Anwendung gelangen können, wo sie strafprozessualen Prinzipien nicht widersprechen (vgl. BGH in NJW 2003, 763). - OLG Rostock, 13.07.2009 - I Ws 192/09
Revision im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der vor der Begründung der …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
Zwar wird teilweise vertreten, dass über den Verweis auf die Vorschriften der ZPO in § 464b S. 3 StPO in Beschwerdeverfahren im Rahmen der Kostenfestsetzung gemäß § 568 Abs. 1 ZPO der Einzelrichter zu entscheiden habe (so OLG Rostock in JurBüro 2009, 541, 542; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007, Az.: 4 Ws 97/07). - OLG Koblenz, 15.09.2004 - 1 Ws 562/04
Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) auf das …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 - 2 Qs 72/10
Insbesondere ist gegen die Festsetzungsentscheidung des Rechtspflegers des Gerichts des ersten Rechtszuges über § 464b S. 3 StPO iVm §§ 103 Abs. 2, 104 Abs. 1 ZPO iVm §§ 21 Nr. 1, 11 Abs. 1 RPflG die sofortige Beschwerde statthaft, die nach herrschender Auffassung geltende einwöchige Beschwerdefrist (vgl. OLG Koblenz in NJW 2005, 917 f, aA -Zwei-Wochen-Frist der ZPO- OLG Düsseldorf in StraFo 2005, 349) ist eingehalten.
- AG Lemgo, 16.04.2012 - 25 Ds 542/09
Anfall einer doppelten Befriedungsgebühr gem. VV Nr. 4141 RVG bei Einstellung …
Es wird vom Gesetzgeber als ein konkreter Erfolg - nämlich die Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung - als Anspruchsvoraussetzung angesehen (LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 02.09.2010, Az.: 2 Qs 72/10, zitiert nach juris, Rn. 39).