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   LG Bad Kreuznach, 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19   

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https://dejure.org/2020,10663
LG Bad Kreuznach, 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19 (https://dejure.org/2020,10663)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19 (https://dejure.org/2020,10663)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 07. April 2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19 (https://dejure.org/2020,10663)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, falsche Rechtsanwendung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung der Aussetzung/Unterbrechung, Nichtabwarten mit der Eröffnungsentscheidung

 
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  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei sorgsamer Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Beschluss vom 27.04.1972, Az.: 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336,, 338).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei sorgsamer Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Beschluss vom 27.04.1972, Az.: 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336,, 338).
  • BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95

    Besorgnis der Befangenheit in Strafvollzugssachen

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19
    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.12.2006, Az.: 2 BvR 958/06 = NJW 2007, 1670, mwN; Beschluss vom 19.08.1996, Az.: 2 BvR 115/95 = NJW 1996, 3333).
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06

    Adhäsionsverfahren; Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Befangenheit;

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19
    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.12.2006, Az.: 2 BvR 958/06 = NJW 2007, 1670, mwN; Beschluss vom 19.08.1996, Az.: 2 BvR 115/95 = NJW 1996, 3333).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19
    Gleiches gilt für etwaige Verfahrensverstöße, die auf einem Irrtum oder auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruhen; auch diese stellen grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az.: 4 StR 275/09).
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