Rechtsprechung
LG Bad Kreuznach, 18.05.2016 - 3 O 41/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- autokaufrecht.info
Kein gutgläubiger Erwerb eines Gebrauchtwagens ohne Fahrzeugbrief
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 932 BGB, § 5 StVG
Gutgläubiger Erwerb eines Kraftfahrzeugs: Gutgläubigkeit des Erwerbers bei eidesstaatlicher Versicherung des Veräußerers über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II
- verkehrslexikon.de
Gutgläubiger Erwerb eines Kfz bei eidesstaatlicher Versicherung des Veräußerers über Verlusts des Kfz-Briefs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gutgläubiger Erwerb eines Kfz bei Vorlage der eidesstattlichen Versicherung des Veräußerers hinsichtlich des Verlusts des Kfz-Briefs gegenüber der Verwaltungsbehörde
- ra.de
- RA Kotz
Gutgläubiger Fahrzeugerwerb - Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Grundsätzlich kein gutgläubiger Kfz-Erwerb beim Fehlen des Kraftfahrzeugbriefes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.09.2006 - VIII ZR 184/05
Auslegung des Einbehalts des Kfz-Briefs durch den Verkäufer eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 18.05.2016 - 3 O 41/16
Zwar ist zutreffend, dass die grobe Fahrlässigkeit vom Beklagten zu beweisen ist (vgl. BGB NJW 82, 38), entscheidend ist jedoch, dass die Überprüfung der Berechtigung des Veräußerers anhand der Zulassungsbescheinigung Teil II zu den Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb eines Gebrauchtwagens gehört (vgl. BGH NJW 2006, 3488; LG München vom 02.02.2015, 26 O 13374/14). - BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 62/63
Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ohne Kfz-Brief
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 18.05.2016 - 3 O 41/16
Zwar können die sich daraus für den Kaufinteressenten ergebenden Bedenken im Einzelfall ausgeräumt werden, aber nur durch Umstände, die darauf hindeuten, dass dem Veräußerer der Brief nicht deshalb fehle, weil ein anderer Berechtigter ihn zu seiner Sicherung einbehalte, sondern aus einem anderen Grund (vgl. BGH vom 27.01.1965 - VIII ZR 62/63 -). - BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 235/80
Pfandrecht - Beweislast - Pfandkreditanstalt - Gutgläubiger Erwerb
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 18.05.2016 - 3 O 41/16
Zwar ist zutreffend, dass die grobe Fahrlässigkeit vom Beklagten zu beweisen ist (vgl. BGB NJW 82, 38), entscheidend ist jedoch, dass die Überprüfung der Berechtigung des Veräußerers anhand der Zulassungsbescheinigung Teil II zu den Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb eines Gebrauchtwagens gehört (vgl. BGH NJW 2006, 3488; LG München vom 02.02.2015, 26 O 13374/14). - OLG Celle, 10.11.1994 - 10 U 26/94
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 18.05.2016 - 3 O 41/16
Da nämlich ferner der Kaufpreis für das Fahrzeug bei 900, 00 EUR lag, während die Instandsetzungskosten bei 13.338,18 EUR gelegen haben sollen, ist davon auszugehen, dass dieser zuletzt genannte Betrag nicht dazu diente, die Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs wieder herzustellen, sondern dazu, eine "Runderneuerung" des Wagens vorzunehmen, was als nützlich, aber nicht als notwendig anzusehen ist (OLG Celle - 10 U 26/94 -). - BGH, 06.03.1991 - IV ZR 114/89
Rechte und Pflichten des Vorvermächtnisnehmers
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 18.05.2016 - 3 O 41/16
Für einen Anspruch aus §§ 994 Abs. 2, 684 Satz 1, 812 BGB fehlt es an der Darlegung zur Höhe des noch vorhandenen Verwendungserfolgs (…Palandt/Bassenge a. a.O.; BGH JZ 91, 986) durch den Kläger, zumal er schon nicht dargetan, geschweige denn bewiesen hat, welche - konkreten - notwendigen Verwendungen er vorgenommen hat.