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LG Bad Kreuznach, 23.03.2005 - 3 O 152/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung bei kongruenten Deckungsgeschäften des Insolvenzverwalters; Ausschluss der Anfechtbarkeit einer Zahlung bei unmittelbarem Ausgleich des Vermögens der Insolvenzschuldnerin durch Erhalt einer gleichwertigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2006, 45
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96
Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im …
Auszug aus LG Bad Kreuznach, 23.03.2005 - 3 O 152/04
Regelmäßig unterliegen Zahlungen und Sicherheiten, die der Schuldner mit Zustimmung des Sequesters leistet, dann nicht einer wirksamen Konkursanfechtung, wenn sie im Rahmen eines Bargeschäftes erbracht werden, um das Schuldnerunternehmen aufrechtzuerhalten, denn in aller Regel handelt derjenige Schuldner nicht in Gläubigerbenachteiligungsabsicht, der eine kongruente Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung erbringt, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im allgemeinen nützt (BGH ZIP 1997, 1551).