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   LG Bamberg, 09.01.2015 - 3 S 80/14   

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https://dejure.org/2015,45565
LG Bamberg, 09.01.2015 - 3 S 80/14 (https://dejure.org/2015,45565)
LG Bamberg, Entscheidung vom 09.01.2015 - 3 S 80/14 (https://dejure.org/2015,45565)
LG Bamberg, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - 3 S 80/14 (https://dejure.org/2015,45565)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Bamberg, 09.01.2015 - 3 S 80/14
    Dies ist für die Annahme von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche hier auch unstreitig von der Beklagten gestellt worden sind, jedoch ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.2014 - XI ZR 170/13 = NJW-RR 2014, 1133).

    Es handelt sich ersichtlich um kontrollfähige Preisnebenabreden (statt kontrollfreier Preisabreden) im Sinne von § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, da die Auslegung der Klauseln schon nach ihrem Wortlaut aus Sicht eines durchschnittlichen, rechtlich nicht gebildeten, verständigen Darlehensnehmers ergibt, dass ein zusätzliches Entgelt im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Darlehens und als Vergütung für die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung gefordert wird (vgl. zur Differenzierung zwischen Preisneben- und -hauptabreden und der notwendigen Auslegung wiederum BGH, Urteil vom 13.05.2014, a. a. O.).

    Grundsätzlich ist mit den bereits genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs davon auszugehen, dass die Klausel über das Bearbeitungsentgelt im Falle von Verbraucherdarlehensverträgen gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist (vgl. insbesondere die Ausführungen in BGH, Urteil vom 13.05.2014, a. a. O.).

    Damit fehlt es weiter an dem Erfordernis, dass mit der Klausel über den Bearbeitungsaufwand der Aufwand für Tätigkeiten auf den Kunden abgewälzt wird, zu denen die Bank gesetzlich oder nebenvertraglich verpflichtet ist oder die sie überwiegend im eigenen Interesse erbringt (vgl. hierzu wiederum BGH, Urteil vom 13.05.2014, a. a. O.).

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

    Auszug aus LG Bamberg, 09.01.2015 - 3 S 80/14
    Der Darlehensnehmer nimmt in diesem Falle ein um den Betrag des Bearbeitungsentgelts erhöhtes Darlehen auf, wobei das Entgelt in der Regel bei Kreditauszahlung sofort fällig wird (Senatsurteil vom 14. September 2004 - XI ZR 11/04, WM 2004, 2306, 2308).

    Durch den Einbehalt wird das Bearbeitungsentgelt sogleich im Wege der internen "Verrechnung" an die Bank geleistet, so dass der Bereicherungsanspruch in vollem Umfang im Zeitpunkt der Valutierung des Darlehens entsteht (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2004 - XI ZR 11/04, WM 2004, 2306, 2308 und vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09, WM 2010, 1399 Rn. 15).

    Vielmehr ist der Einbehalt lediglich als eine einvernehmlich bewirkte Verkürzung des Leistungsweges zu verstehen (vgl. Senatsurteil vom 14. September 2004 - XI ZR 11/04, WM 2004, 2306, 2308), weil der Darlehensnehmer das mitkreditierte Bearbeitungsentgelt typischerweise nicht zur freien Verfügung erhalten soll (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30. Mai 2014 - 10 S 9217/13, S. 7, n.v.).

  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 49/93

    Anspruch des Kreditnehmers auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger

    Auszug aus LG Bamberg, 09.01.2015 - 3 S 80/14
    Dieser zusätzliche Bearbeitungsaufwand mag teils standardisiert ablaufen, ist jedoch unzweifelhaft vorhanden und liegt nicht im ausschließlichen Interesse der Geschäftsbank, sondern im öffentlichen Interesse (Auskehrung der begrenzten Mittel nur für die vorgesehenen Investitionen zur Erreichung der gesteckten Ziele) und im Interesse des Investors (Erhalt von subventionierten Krediten zu Konditionen unter Marktpreis) (vgl. hierzu auch LG Bückeburg, Urteil vom 11.09.2014, Az. 1 S 60/13 = Bd. II, Bl. 306 f. d. A., sowie grundlegend Nobbe, Zulässigkeit von Bankentgelten, in: WM 2008, 185 f., 194; Prütting - Wegen - Weinreich /Nobbe, BGB - Kommentar, 9. Aufl. 2014, § 488 Rn. 49 und allgemein zur Sondersituation bei zinsverbilligten Krediten aus öffentlichen Förderprogrammen: BGH, Urteil vom 19.10.1993 - XI ZR 49/93 = NJW 1994, 47, BGH, Urteil vom 12.05.1992 - XI ZR 258/91 = NJW 1992, 2285).

    Insoweit kann wiederum auf die Entscheidung des BGH, Urteil vom 19.10.1993 - XI ZR 49/93 Bezug genommen werden, wo eine Vertragsgestaltung mit Disagio nicht beanstandet wurde.

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Bamberg, 09.01.2015 - 3 S 80/14
    Erst mit Urteil des BGH vom 28.10.2014 - XI ZR 17/14 (zitiert nach juris) hat der Bundesgerichtshof folgende Ausführungen dazu gemacht, wovon im Falle der Mitfinanzierung des Disagios rechtlich auszugehen ist:.

    Bezüglich des hauptsächlich verfolgten Schadensersatzanspruchs ist zudem auf die Ausführungen des BGH im Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 17/14, a. a. O., hinzuweisen, wonach der Darlehensnehmer zwar Ansprüche auf Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts sowie Nutzungsersatz zustehen, ein Anspruch auf Neuberechnung des Darlehens etc. jedoch nicht besteht.

  • BGH, 16.02.2016 - XI ZR 454/14

    Zu Formularklauseln über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen)

    Auszug aus LG Bamberg, 09.01.2015 - 3 S 80/14
    Insoweit ist nach Mitteilung der Parteivertreter unter dem Az.: XI ZR 454/14 auch bereits ein Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig.
  • BGH, 05.11.1997 - XII ZR 20/96

    Berücksichtigung von Vermögenswerten des volljährigen Kindes im Rahmen des

    Auszug aus LG Bamberg, 09.01.2015 - 3 S 80/14
    Es liegt mithin bei der hier gegebenen Vertragsgestaltung keine unwirksame Aufrechnung vor, die mangels Bestehens eines Anspruchs auf das Bearbeitungsentgelt ins Leere ginge (vgl. § 389 BGB BGH, Urteil vom 5. November 1997 - XII ZR 20/96, NJW 1998, 978, 979 m. w. N.) und den Anspruch des Darlehensnehmers auf vollständige Valutierung des Darlehens fortbestehen ließe.
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus LG Bamberg, 09.01.2015 - 3 S 80/14
    Durch den Einbehalt wird das Bearbeitungsentgelt sogleich im Wege der internen "Verrechnung" an die Bank geleistet, so dass der Bereicherungsanspruch in vollem Umfang im Zeitpunkt der Valutierung des Darlehens entsteht (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2004 - XI ZR 11/04, WM 2004, 2306, 2308 und vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09, WM 2010, 1399 Rn. 15).
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 258/91

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Rückzahlung zinsverbilligter

    Auszug aus LG Bamberg, 09.01.2015 - 3 S 80/14
    Dieser zusätzliche Bearbeitungsaufwand mag teils standardisiert ablaufen, ist jedoch unzweifelhaft vorhanden und liegt nicht im ausschließlichen Interesse der Geschäftsbank, sondern im öffentlichen Interesse (Auskehrung der begrenzten Mittel nur für die vorgesehenen Investitionen zur Erreichung der gesteckten Ziele) und im Interesse des Investors (Erhalt von subventionierten Krediten zu Konditionen unter Marktpreis) (vgl. hierzu auch LG Bückeburg, Urteil vom 11.09.2014, Az. 1 S 60/13 = Bd. II, Bl. 306 f. d. A., sowie grundlegend Nobbe, Zulässigkeit von Bankentgelten, in: WM 2008, 185 f., 194; Prütting - Wegen - Weinreich /Nobbe, BGB - Kommentar, 9. Aufl. 2014, § 488 Rn. 49 und allgemein zur Sondersituation bei zinsverbilligten Krediten aus öffentlichen Förderprogrammen: BGH, Urteil vom 19.10.1993 - XI ZR 49/93 = NJW 1994, 47, BGH, Urteil vom 12.05.1992 - XI ZR 258/91 = NJW 1992, 2285).
  • LG Bonn, 11.07.2013 - 8 S 91/13

    Bearbeitungsentgelt, Darlehensvertrag, Verjährung, Verbraucherkreditvertrag,

    Auszug aus LG Bamberg, 09.01.2015 - 3 S 80/14
    Der Darlehensnehmer ist daher so zu stellen, wie wenn die Bank die Darlehensvaluta voll an ihn ausgezahlt und er diese teilweise sogleich zur Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts an die Bank verwendet hätte (vgl. LG Bonn, WM 2013, 1942, 1943).".
  • LG Dortmund, 16.10.2015 - 3 O 499/14

    Erhebung von Bearbeitungsentgelten bei Förderdarlehen zulässig

    Auch stellt die Vereinbarung des Bearbeitungsentgeltes nach Auffassung des Gerichts eine kontrollfähige Preisnebenabrede dar und ist somit nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB entzogen (vgl. LG Bamberg, Urt. v. 14.01.2015 - 3 S 80/14 - http://www.finanztip.de/community/attachment/343-lg-bamberg-3-s-80-14-pdf/; LG Augsburg, Urt. v. 16.12.2014 - 31 O 3164/14 - zit. nach juris; a.A. wohl LG Itzehoe, Urt. v. 01.07.2014 - 1 S 187/13 - zit. nach juris).
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