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LG Bamberg, 17.08.2017 - 3 T 148/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 1896 Abs. 2 S. 1, § 1908d Abs. 1; GNotKG § 36 Abs. 3; FamFG § 38 Abs. 3, § 70
Voraussetzungen der Einrichtung einer Betreuung - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Erforderlichkeit der Betreuung, Aufgabenkreise
- rewis.io
Voraussetzungen der Einrichtung einer Betreuung
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Haßfurt, 27.06.2017 - 9 XVII 74/17
- LG Bamberg, 17.08.2017 - 3 T 148/17
- LG Bamberg, 17.08.2017 - 9 XVII 74/17
- BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis …
Auszug aus LG Bamberg, 17.08.2017 - 3 T 148/17
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt dabei voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (BayObLG, FamRZ 2002, 703). - BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine …
Auszug aus LG Bamberg, 17.08.2017 - 3 T 148/17
Die Erforderlichkeit muss dabei für jeden Aufgabenkreis gesondert festgestellt werden (BayObLG, FamRZ 1999, 1612).