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LG Bamberg, 20.12.2011 - 1 O 180/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderung an die Widerrufsbelehrung in einem Lebensversicherugsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 20.12.2011 - 1 O 180/11
- OLG Bamberg, 26.04.2012 - 1 U 12/12
- BGH, 23.05.2013 - IV ZR 185/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Bamberg, 24.01.2007 - 3 U 35/06
Angabe des effektiven Jahreszinses bei unterjähriger Zahlung des Jahresbeitrags …
Auszug aus LG Bamberg, 20.12.2011 - 1 O 180/11
Ein Widerrufsrecht gemäß den genannten Vorschriften steht dem Kläger danach nicht zu (vgl. Insoweit auch OLG Köln, Beschluss vom 09.07.2010 20 U 51/100; OLG Bamberg Urteil vom 26.01.2007, 3 U 35/06). - BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98
DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
Auszug aus LG Bamberg, 20.12.2011 - 1 O 180/11
Ein Bestreiten mit Nichtwissen ist, wie nicht zuletzt aus der Wahrheitspflicht der Parteien folgt, nur dann zulässig, wenn der Erklärende tatsächlich keine Kenntnis hat, wobei dem Kläger insoweit zuzugestehen ist, dass dies auch dann der Fall sein kann, wenn der Erklärende den in Rede stehenden Vorgang vergessen hat (vgl. BGH NJW-RR 2002, 612;… Zöller, 29. Aufl., Randnr. 13 zu § 138 ZPO). - BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03
Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht
Auszug aus LG Bamberg, 20.12.2011 - 1 O 180/11
Damit kann auch unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 28.01.2004, IV ZR 58/03) nicht davon ausgegangen werden, dass die Widerspruchsbelehrung auf den lediglich 5 Seiten umfassenden Versicherungsschein dem Verbraucher, auch wenn er nicht nach einer Widerspruchsbelehrung sucht, beim Durchblättern des Versicherungsscheines und der Anlagen entgehen könnte. - OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11
Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?
Auszug aus LG Bamberg, 20.12.2011 - 1 O 180/11
Dies setzt allerdings voraus, dass der Erklärende den Vorgang tatsächlich vergessen hat, was für das Gericht plausibel darzulegen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.2011 I-20 U 81/11; OLG Hamm VersRecht 1996, 1408).