Rechtsprechung
   LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14 Kap   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20699
LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14 Kap (https://dejure.org/2015,20699)
LG Bamberg, Entscheidung vom 23.06.2015 - 12 O 439/14 Kap (https://dejure.org/2015,20699)
LG Bamberg, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 12 O 439/14 Kap (https://dejure.org/2015,20699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,20699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Darlehens nach Widerruf; Schadensersatzansprüche aus Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich einer Kapitalanlage; Aufklärungs- und Hinweispflichten der Bank bezüglich des finanzierten Geschäfts; Wirtschaftliche Einheit zweier Verträge

  • hink-fischer.de
  • rewis.io

    Erwerb und Verpachtung einer Photovoltaikanlage als Verbraucherhandeln

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Auszug aus LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung der dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen für den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl einen Bauträger als auch an einzelne Bewerber in schwerwiegende Interessenskonflikte verwickelt, oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissenvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und diesen auch erkennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2008, XI ZR 157/07).

    c) Ein institutionalisiertes Zusammenwirken der Beklagten mit der ... bzw. der ... das zu einer Vermutung der Kenntnis der Beklagten von einer evidenten arglistigen Täuschung führen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2008, XI ZR 157/07) liegt ebenfalls nicht vor.

  • OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 24 U 141/96
    Auszug aus LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14
    (3) Die Vermutung des § 358 Abs. 3, Satz 2, Alt. 2 BGB greift insbesondere dann ein, wenn der Leistungserbringer im Besitz der Darlehensformulare des Darlehensgebers ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1997, Seite 2056).

    Der vorliegende Fall ist somit vergleichbar mit der Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW 1997, S. 2056).

  • LG Osnabrück, 05.12.2014 - 2 KLs 1/14

    Festsetzung von Kopierkosten eines als Verteidiger tätigen Rechtsanwalts i.R.d.

    Auszug aus LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14
    Initiator dieses als "..." bezeichneten Anlagemodells war zunächst die Firma ... und später die ... gegen die maßgeblich handelnmden Personen der Initiatoren, ... und ... wird bei der StA Oldenburg unter dem Aktenzeichen 940 Js 67868/11 ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Betruges geführt.

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstands wird im Übrigen auf die gewechselten Schriftsätze der Parteien nebst aller Anlagen, insbesondere den Inhalt, der in digitaler Form übermittelten Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Oldenburg, AZ 940 Js 67868/11, sowie die Sitzungsniederschrift vom 02.06.2015 verwiesen.

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14
    Nach der Rechtssprechung des BGH (Urteil vom 21.03.2006, AZ XI ZR 63/05) hat eine ex ante Betrachtung stattzufinden, d. h., das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechte Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch herausstellt, trägt der Kunde.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14
    Zum einen war die Unrichtigkeit der Angaben jedenfalls nach der den der Beklagten zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht zu evident, dass sich dies aufdrängen musste und sich die Annahme ergäbe, die Beklagte hätte bewusst die Augen verschlossen (vgl. Urteil BGH, NJW 2006, S. 2099).
  • LG Hamburg, 27.01.2005 - 309 O 357/03

    Zur Zurechnung der Tätigkeit des Vermittlers eines kreditfinanzierten

    Auszug aus LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14
    Das Urteil des LG Hamburg, WM 2005, Seite 1026 ist für den streitgegenständlichen Fall nicht einschlägig.
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesichtspunkt des Wissensvorsprungs eine Bank nur verpflichtet, vorhandenes, von ihr als wesentlich erkanntes Wissen zu offenbaren, verpflichtet ist, nicht aber sich einen Wissenvorsprung erst zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2003, XI ZR 322/01, Randnr. 18 m. w. N.).
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Auszug aus LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14
    Denn die Initative zum Abschluss des Darlehensvertrags ging letztlich von Anlagevermittlerseite aus, das Formular wurde auch im Rahmen des Vermittlungsgesprächs unterschrieben (vgl. BGHZ 131, Seite 66).
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer

    Auszug aus LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14
    Maßgeblich ist insoweit jedenfalls dort, wo ein Unternehmer handelt, nur aus einem möglichen Existenzgründergeschäft abzuleiten sein kann, die objektive Zweckrichtung des Geschäfts, nicht also die Wahrnehmung eines Dritten, etwa des Geschäftspartners (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2007, AZ III ZR 295/06).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 5 U 53/08

    Haustürgeschäft: Telefonanruf auf eingeworfenes Werbematerial mit der Bitte um

    Auszug aus LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14
    (6) Vorliegend hat auch der Kläger nicht lediglich aus einer Aufzählung möglicher Finanzierer eine Wahl getroffen (so Urteil des OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, Seite 810), vielmehr wurde dem Kläger lediglich eine Finanzierung durch die Beklagte vorgeschlagen.
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

  • BGH, 25.01.2011 - XI ZR 350/08

    Formerfordernis bei Schiedsklausel in Verträgen ausländischer Broker mit

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 160/09

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Abschluss eines

  • OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf und Schadensersatzansprüche

    Die Beklagte beantragt in der Berufungsinstanz unter teilweiser Abänderung des am 23.06.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Bamberg, Az.: 12 O 439/14 Kap,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht