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LG Bayreuth, 19.11.2003 - 12 S 51/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
EE-Abzüge, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif Zustellung/Abholung, 2Fahrer, Automatikgetriebe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 6.03
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Überschuldung eines …
Auszug aus LG Bayreuth, 19.11.2003 - 12 S 51/03
A p r i l 2 0 0 3 (Az.: 7 C 6/03) abgeändert:.13 S 51/03 7 C 6/03 AG Bayreuth - Zweigstelle Pegnitz - ne.
- BGH, 02.12.1966 - VI ZR 72/65
Entschädigung für einen unfallbedingten Minderwert eines Autos und für …
Auszug aus LG Bayreuth, 19.11.2003 - 12 S 51/03
Hiervon muss sich die Klägerin im Wege des Vorteilsausgleiches einen Abzug wegen Eigenersparnis anrechnen lassen (BGH NJW 1967, 552), der nach ständiger Rechtsprechung der Kammer mit 3 % der Nettomietwagenkosten anzurechnen ist (vgl. OLG Nürnberg, NZV 2002, 404; Meinig in DAR 1993, 281; Kammer, 12 S 56/03 und 13 S 71/03). - OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00
Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs
Auszug aus LG Bayreuth, 19.11.2003 - 12 S 51/03
Hiervon muss sich die Klägerin im Wege des Vorteilsausgleiches einen Abzug wegen Eigenersparnis anrechnen lassen (BGH NJW 1967, 552), der nach ständiger Rechtsprechung der Kammer mit 3 % der Nettomietwagenkosten anzurechnen ist (vgl. OLG Nürnberg, NZV 2002, 404; Meinig in DAR 1993, 281; Kammer, 12 S 56/03 und 13 S 71/03).
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Bayreuth, 19.11.2003 - 12 S 51/03
Nach der Grundsatzentscheidung des BGH (NJW 1996, 1958 ff.) verstößt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls im Regelfall nicht gegen seine Pflicht zur Geringhaltung des Schadens, wenn er ein Ersatzfahrzeug zu einem sogenannten Unfallersatztarif anmietet, sofern dieser sich im Rahmen des Üblichen hält. - OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 1 U 172/99
Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Unfall-Ersatzwagens
Auszug aus LG Bayreuth, 19.11.2003 - 12 S 51/03
Maßgeblich ist derjenige Markt, der dem Geschädigten in seiner konkreten Situation und unter Berücksichtigung seiner individuellen Fähigkeiten, Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten ohne Weiteres zugänglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 132; Körber NZV. - BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme …
Auszug aus LG Bayreuth, 19.11.2003 - 12 S 51/03
Die geltend gemachten Kosten für die Haftungsbefreiung sind zu ersetzen1, da auch das Unfallfahrzeug der Klägerin vollkaskoversichert war (BGHZ 61, 325, 331).