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   LG Berlin, 01.03.2017 - 97 O 80/16   

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https://dejure.org/2017,16044
LG Berlin, 01.03.2017 - 97 O 80/16 (https://dejure.org/2017,16044)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.03.2017 - 97 O 80/16 (https://dejure.org/2017,16044)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. März 2017 - 97 O 80/16 (https://dejure.org/2017,16044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag: Verjährung des Herausgabeanspruchs von Ausführungsunterlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verjähren Ansprüche auf Herausgabe von Dokumentationsunterlagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjähren Ansprüche auf Herausgabe von Dokumentationsunterlagen? (IBR 2017, 1031)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2017 - 97 O 80/16
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Parteien das Vernünftige gewollt haben, weshalb der Deutung der Vorzug zu geben ist, die einen Vertrag als widerspruchsfrei erscheinen lässt und in den Grenzen des Gesetzes zu einer sachgerechten Regelung führt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1136 m.w.N.; NJW 2004, 1240; NJW 1993, 721, 722; Palandt-Sprau, BGB, 76. Auflage, § 779 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 278/01

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Bodengutachtens

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2017 - 97 O 80/16
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Parteien das Vernünftige gewollt haben, weshalb der Deutung der Vorzug zu geben ist, die einen Vertrag als widerspruchsfrei erscheinen lässt und in den Grenzen des Gesetzes zu einer sachgerechten Regelung führt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1136 m.w.N.; NJW 2004, 1240; NJW 1993, 721, 722; Palandt-Sprau, BGB, 76. Auflage, § 779 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 86/03

    Rückzahlung einer Mietkaution

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2017 - 97 O 80/16
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Parteien das Vernünftige gewollt haben, weshalb der Deutung der Vorzug zu geben ist, die einen Vertrag als widerspruchsfrei erscheinen lässt und in den Grenzen des Gesetzes zu einer sachgerechten Regelung führt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1136 m.w.N.; NJW 2004, 1240; NJW 1993, 721, 722; Palandt-Sprau, BGB, 76. Auflage, § 779 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • KG, 01.03.2018 - 27 U 40/17

    Herausgabeanspruch des Bauherrn in Bezug auf Bauunterlagen

    Gegen das ihr am 30.03.2017 zugestellte Urteil des Landgerichts Berlin vom 01.03.2017 - 97 O 80/16 - richtet sich die am 06.04.2017 beim Kammergericht eingegangene Berufung der Klägerin, die mit am 30.06.2017 eingegangenem Schriftsatz, nach einer Fristverlängerung bis zu diesem Tag, begründet wurde.

    das Urteils des Landgerichts Berlin vom 01.03.2017 - 97 O 80/16 - aufzuheben und wie folgt zu erkennen:.

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