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   LG Berlin, 01.10.2014 - 63 S 271/14   

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https://dejure.org/2014,33270
LG Berlin, 01.10.2014 - 63 S 271/14 (https://dejure.org/2014,33270)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.10.2014 - 63 S 271/14 (https://dejure.org/2014,33270)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 63 S 271/14 (https://dejure.org/2014,33270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine gegenüber Ersteher rechtswirksame einmalige Mietvorauszahlung bei deren Vereinbarung in mietvertraglichem Nachtrag

  • mietrechtsiegen.de

    Vereinbarung einer Einmalzahlung für gesamte Mietdauer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die Vereinbarung einer Einmalzahlung für gesamte Mietdauer beachtlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vereinbarung einer Einmalzahlung für die gesamte Mietdauer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Vereinbarung einer Einmalzahlung für die gesamte Mietdauer beachtlich? (IMR 2015, 100)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.1978 - V ZR 10/77

    Freie richterliche Beweiswürdigung bezüglich der Beweiskraft einer Quittung -

    Auszug aus LG Berlin, 01.10.2014 - 63 S 271/14
    Für die materielle Beweiskraft als Quittung i. S. v. § 368 BGB gilt der Grundsatz freier Beweiswürdigung, wobei eine etwaige Indizwirkung auf der Überlegung beruht, dass erfahrungsgemäß niemand ohne Not eine ihm ungünstige Tatsache zuzugeben pflegt, der nicht von ihrer Wahrheit überzeugt ist (BGH v. 14.04.1978 - V ZR 10/77, MDR 1978, 914, Tz 7).
  • BGH, 11.10.2011 - VIII ZR 103/11

    Zwangsverwaltung und Zwangsvollstreckung auf Betreiben eines

    Auszug aus LG Berlin, 01.10.2014 - 63 S 271/14
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Vereinbarung einer Einmalzahlung für die gesamte Mietdauer nur dann beachtlich, wenn sie im ursprünglichen Mietvertrag vereinbart wurde, ohne dass es darauf ankommt, ob im konkreten Fall tatsächlich eine Missbrauchsabsicht vorlag (BGH v. 11.10.2011 - VIII ZR 103/11, WuM 2012, 112).
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