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   LG Berlin, 01.10.2019 - 67 T 107/19   

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https://dejure.org/2019,33119
LG Berlin, 01.10.2019 - 67 T 107/19 (https://dejure.org/2019,33119)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.10.2019 - 67 T 107/19 (https://dejure.org/2019,33119)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - 67 T 107/19 (https://dejure.org/2019,33119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • mietrechtsiegen.de

    Beendigung Mietverhältnis: Inanspruchnahme geleisteter Mietsicherheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch nach Mietende: "Mietsicherheit" bleibt unangetastet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch nach Mietende: "Mietsicherheit" bleibt unangetastet! (IMR 2019, 494)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.2019 - VIII ZR 141/17

    Wohnraummiete: Abrechnung der Mietsicherheit mit Erklärung über die

    Auszug aus LG Berlin, 01.10.2019 - 67 T 107/19
    Wird der Mieter nicht im Rahmen einer Individualvereinbarung, sondern durch eine vom Vermieter gestellte Formularklausel zur Erbringung einer "Mietsicherheit" verpflichtet, ohne dass die Klausel die Befugnis einer vermieterseitigen Verwertung während oder nach Beendigung des Mietverhältnisses näher regelt, ist der Kaution in Anwendung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB lediglich eine auf den Wortlaut der Sicherungsabrede beschränkte Funktion einer bloßen Sicherung des Vermieters vor einer möglichen Insolvenz des Mieters beizumessen, die ihm auch nach Beendigung des Mietverhältnisses ausschließlich für unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche das Recht zur Verwertung eröffnet (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 24. Juli 2019 - VIII ZR 141/17, WuM 2019, 542, juris Tz. 26).(Rn.3).

    Keine der Antragsgegnerin günstigere Beurteilung ergibt sich aus dem Urteil des VIII. Zivilsenates des BGH vom 24. Juli 2019 (VIII ZR 141/17, BeckRS 2019, 16735, beckonline Tz. 24).

  • BGH, 19.12.2018 - VIII ZR 254/17

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung über eine

    Auszug aus LG Berlin, 01.10.2019 - 67 T 107/19
    Denn für die Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB zu Gunsten des Antragstellers reicht es aus, dass die für ihn kundenfreundlichste Auslegung als eine von zumindest zwei Auslegungsvarianten vertretbar ist (st. Rspr., vgl nur BGH, Urt. v. 19. Dezember 2018 - VIII ZR 254/17, NZM 2019, 253, juris Tz. 18 m.w.N.).
  • LG Berlin, 20.07.2017 - 67 S 111/17

    Wohnraummiete: Vorläufiger Rechtsschutz des Mieters gegen die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Berlin, 01.10.2019 - 67 T 107/19
    Denn die Antragsgegnerin war - nicht anders als während des Mietverhältnisses auch - zur Inanspruchnahme nur wegen unstreitiger oder gegenüber dem Antragsteller rechtskräftig festgestellter Ansprüche befugt (vgl. Kammer, Beschl. v. 20. Juli 2017 - 67 S 111/17, NZM 2018, 285, beckonline Tz. 3 ff.).
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