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   LG Berlin, 02.06.2009 - 15 O 455/08   

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https://dejure.org/2009,26662
LG Berlin, 02.06.2009 - 15 O 455/08 (https://dejure.org/2009,26662)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.06.2009 - 15 O 455/08 (https://dejure.org/2009,26662)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 15 O 455/08 (https://dejure.org/2009,26662)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Nichtantritt 100% Stornokosten?

  • busradar.de (Kurzinformation)

    100 Prozent Stornokosten für Reiserücktritt unrechtens

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.1984 - VII ZR 11/84

    Zahlungspflicht bei krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Flugbuchung -

    Auszug aus LG Berlin, 02.06.2009 - 15 O 455/08
    Im Einklang damit hat die Rechtsprechung mehrfach Stornopauschalen von 100% für unwirksam erklärt (BGH NJW 1985, 633; OLG Nürnberg a. a. O.; OLG Celle, RRa 1995, 52; AG Hamburg-Altona, RRa 2001, 12).
  • OLG Nürnberg, 20.07.1999 - 3 U 1559/99

    Die Stornierungsgebühren bei einem Reisevertrag dürfen nicht 100% betragen

    Auszug aus LG Berlin, 02.06.2009 - 15 O 455/08
    Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2004 - 16 S 1175/04

    Notsitz im Flugzeug / Stornopauschale

    Auszug aus LG Berlin, 02.06.2009 - 15 O 455/08
    Nichtsdestotrotz und obwohl vereinzelt sogar eine Stornogebühr von 95% bei Rücktritt am Reisetag für wirksam erachtet worden ist (LG Nürnberg-Fürth, RRa 2004, 168), hält die Kammer es für möglich, dass selbst dann, wenn der Nichtantritt der Reise durch einen Kunden sich erst zeitgleich mit deren Beginn - oder erst mit dem Abflugbericht des Flughafens - offenbart, noch eine zumindest teilweise Vermarktung möglich ist.
  • LG Zweibrücken, 06.02.2007 - 3 S 103/06

    Zur Angemessenheit einer Stornogebühr von 80% des Reisepreises bei Rücktritt am

    Auszug aus LG Berlin, 02.06.2009 - 15 O 455/08
    Insoweit trägt sie aber die Darlegungs- und Beweislast (s. nur etwa Sprau in Palandt, BGB, § 651i Rdnr. 3 a. E. i. V. m. Rdnr. 2; Tonner in MüKo, BGB, 5. Aufl. 2009, § 651i Rnr. 29; LG Zweibrücken, Urteil vom 6.2.2007 - 3 S 103/06).
  • LG Duisburg, 28.11.2011 - 4 O 288/10

    Notwendigkeit der Darlegung der Höhe vertraglich geschuldeter Rücktrittskosten

    Denn die Klausel verlangt bei Rücktritt innerhalb der letzten 30 Tage vor Reisebeginn eine Stornopauschale in Höhe von 100 % des Reisepreises, ohne dass die nach dem gewöhnlichen Verlauf ersparten Aufwendungen und der mögliche anderweitige Erwerb berücksichtigt werden (vgl. hierzu auch LG Berlin, RRa 2009, 225).
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