Rechtsprechung
LG Berlin, 03.07.2001 - 27 O 204/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweisverwertungsverbot wegen der heimlichen Filmaufnahme von Zeugenaussagen; Wahrnehmung eines berechtigten Informationsinteresses ; Wirkung der Berichterstattung über den Tatverdacht aus einem Ermittlungsverfahren ; Pflicht der Presse zur Rücksichtnahme zum Schutz des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.07.2001 - 27 O 204/01
- KG, 11.11.2002 - 10 U 251/01
Papierfundstellen
- afp 2002, 62
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Berlin, 03.07.2001 - 27 O 204/01
Die namentliche Erwähnung des Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren setzt zusätzlich zu den Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung (s. hierzu BGH NJW 2000, 1036 f. [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] ) voraus, dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaitungsinteresses des Betroffenen bei der erforderlichen Abwägung das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.Danach kommt eine Namensnennung grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten in Betracht, die die Öffentlichkeit besonders berühren (BGH NJW 2000, 1036, 1038) [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] .
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus LG Berlin, 03.07.2001 - 27 O 204/01
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65] ; KG AfP 1974, 720, 721). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Berlin, 03.07.2001 - 27 O 204/01
Auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen kann sich aber nur berufen, wer vor der Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über deren Wahrheitsgehalt angestellt hat (BGH NJW 1996, 1131, 1133) [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] .
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LG Berlin, 03.07.2001 - 27 O 204/01
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65] ; KG AfP 1974, 720, 721). - KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
Auszug aus LG Berlin, 03.07.2001 - 27 O 204/01
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65] ; KG AfP 1974, 720, 721). - OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81
Schmerzensgeld wegen Verletzung der Ehre; Schmerzensgeld wegen Verletzung des …
Auszug aus LG Berlin, 03.07.2001 - 27 O 204/01
Dass der Kläger auf diese naheliegenden Möglichkeiten eines anderweitigen Ausgleichs verzichtet und statt dessen erst ca. 1 1/2 Jahre später einen völlig überzogenen Zahlungsanspruch geltend gemacht hat, zeigt, dass es ihm jedenfalls nicht vorrangig um den Ausgleich persönlicher Beeinträchtigungen, sondern schlicht ums Geld geht; das steht einem Entschädigungsanspruch entgegen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1981, 2817 [OLG Stuttgart 22.04.1981 - 4 U 12/81] ).
- KG, 11.11.2002 - 10 U 251/01
Klage auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Juli 2001 - 27 O 204/01 - geändert:.