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   LG Berlin, 03.07.2006 - 505 Qs 54/06   

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https://dejure.org/2006,25661
LG Berlin, 03.07.2006 - 505 Qs 54/06 (https://dejure.org/2006,25661)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.07.2006 - 505 Qs 54/06 (https://dejure.org/2006,25661)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 505 Qs 54/06 (https://dejure.org/2006,25661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung von Erzwingungshaft i.R. der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1541
  • NStZ 2007, 424 (Ls.)
  • NZV 2007, 374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • AG Bamberg, 14.09.2017 - 23 OWi 708/17

    Zulässigkeit der Erzwingungshaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Dem stehen auch die Vorschriften des Insolvenzrechts nicht entgegen (Fortführung von LG Deggendorf, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 Qs (b) 62/12 -, juris, Rn. 9 ff.; LG Potsdam, Beschluss vom 14. September 2006 - 21 Qs 108/06 -, juris, Rn. 4 ff.; LG Berlin, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 505 Qs 54/06 -, juris, Rn. 5 ff.; LG Potsdam, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 24 Qs 52/15 -, juris, Rn. 7 ff.).

    Dem stehen auch die Vorschriften des Insolvenzrechts nicht entgegen (vgl. zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen unter Bezugnahme auf die dortigen ausführlichen zutreffenden Begründungen LG Deggendorf, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 Qs (b) 62/12 -, juris, Rn. 9 ff.; LG Potsdam, Beschluss vom 14. September 2006 - 21 Qs 108/06 -, juris, Rn. 4 ff.; LG Berlin, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 505 Qs 54/06 -, juris, Rn. 5 ff.; LG Potsdam, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 24 Qs 52/15 -, juris, Rn. 7 ff.; Seitz, in: Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2002, § 96 Rdnr. 13 m.w.N; Karlsruher Kommentar zum OWiG/Mitsch, 4. Aufl. 2006, OWiG § 96 Rn. 14 m.w.N.; Bork/Hölzle, Handbuch Insolvenzrecht, 1. Aufl. 2014; Rn. 498 a.E.; Graf-Schlicker, InsO, 4. Aufl. 2014, § 89 InsO Rn. 5 m.w.N.; Lampe, jurisPR-StrafR 10/2016 Anm. 4., juris).

  • LG Duisburg, 05.07.2017 - 69 Qs 22/17

    Insolvenzverfahren, Zulässigkeit von Erzwingungshaft

    Die Gegenansicht, dass die Anordnung der Erzwingungshaft keine Zwangsvollstreckung im Sinne von § 89 InsO sei, da sie nur ein Beugemittel sei, dass nicht der Erfüllung des staatlichen Anspruchs auf die Geldbuße diene, sondern der Erfüllung des staatlichen Anspruchs auf Mitwirkung des Betroffenen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 3.Juli 2006 - 505 Qs 54/06 - NJW 2007, 1541, 1542), überzeugt nicht.
  • AG Dortmund, 12.09.2017 - 729 OWi 107/17

    Insolvenzverfahren, Erzwingungshaft, Zulässigkeit

    Die Gegenansicht, dass die Anordnung der Erzwingungshaft keine Zwangsvollstreckung im Sinne von § 89 InsO sei, da sie nur ein Beugemittel sei, dass nicht der Erfüllung des staatlichen Anspruchs auf die Geldbuße diene, sondern der Erfüllung des staatlichen Anspruchs auf Mitwirkung des Betroffenen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 3.Juli 2006 - 505 Qs 54/06 - NJW 2007, 1541, 1542), überzeugt nicht (LG Duisburg Beschl. v. 5.7.2017 - 69 Qs 7/14, BeckRS 2017, 117546).
  • LG Bochum, 04.12.2012 - 9 Qs 86/12

    Zulässigkeit der Anordnung einer Erzwingungshaft bzgl. der Zahlung einer Geldbuße

    Der abweichenden Rechtsprechung des Landgerichts Potsdam (Beschl. v. 14.09.2006 - 21 Qs 108/06, NJW 2007, 1544) und der 5. Strafkammer des Landgerichts Berlin (Beschl. v. 03.07.2006 - 505 Qs 54/06) vermag die Kammer nicht zu folgen.
  • LG Duisburg, 04.06.2014 - 69 Qs 7/14

    Statthaftigkeit der Anordnung der Erzwingungshaft während der Dauer des

    Die Gegenansicht, dass die Anordnung der Erzwingungshaft keine Zwangsvollstreckung im Sinne von § 89 InsO sei, da sie nur ein Beugemittel sei, dass nicht der Erfüllung des staatlichen Anspruchs auf die Geldbuße diene, sondern der Erfüllung des staatlichen Anspruchs auf Mitwirkung des Betroffenen (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 03.07.2006 - 505 Qs 54/06), überzeugt nicht.
  • LG Potsdam, 12.01.2016 - 24 Qs 52/15

    Durchsetzung von Bußgeldern während des laufenden Insolvenzverfahrens über das

    Sie folgt vielmehr der überwiegenden Meinung im juristischen Schrifttum, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Betroffenen für sich allein der Anordnung der Erzwingungshaft gemäß § 96 OWiG nicht entgegensteht (so schon LG Potsdam - 1. Strafkammer - NStZ 2007, 293; LG Berlin, NJW 2007, 1541; LG Deggendorf, NStZ-RR 2013, 24; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 96 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 4 M 144/10

    Zulässigkeit eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bei Insolvenzeröffnung

    Da dieses durch § 89 Abs. 1 InsO statuierte allgemeine Vollstreckungsverbot sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung umfasst, die auf die Befriedigung des Gläubigers abzielen (Münchener Kommentar, Band I, § 89 InsO Rdnr. 9 ff.; LG Berlin, Beschl. v. 03.07.2006 - 505 Qs 54/06 -, zit. nach juris), ist der Antragsteller mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen vorzeitige Vollstreckungsmaßnahmen des Antragsgegners hinreichend geschützt, ohne dass es einer zusätzlichen Entscheidung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO bedarf; insbesondere ist mit Blick auf das Verbot der Einzelzwangsvollstreckung ausgeschlossen, dass dem Antragsteller "die für die Gläubigergemeinschaft treuhänderisch verwaltete Vermögensmasse im Hinblick auf die verfahrensgegenständliche Forderungshöhe vollständig entzogen wird und eine weitere Verwaltung und damit auch die Ausübung des Amtes durch ihn nicht nur gefährdet, sondern bis zur Wiedererlangung des zu Unrecht eingezogenen Vermögens unmöglich gemacht wird".
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