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   LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96   

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LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96 (https://dejure.org/1997,18017)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.03.1997 - 4 O 167/96 (https://dejure.org/1997,18017)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. März 1997 - 4 O 167/96 (https://dejure.org/1997,18017)
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    Kabelschaden bei Tiefbauarbeiten: Technischer Minderwert?

 
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  • OLG Frankfurt, 28.12.1992 - 1 U 126/91

    Reichweite der Erkundigungspflicht nach der Kabelschutzanweisung

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96
    Welchen Anforderungen insoweit zu genügen ist, ergibt sich aus den von den Versorgungsunternehmen erstellten Merkblättern, die zwar nicht den Charakter von Rechtsnormen haben, aber Ausdruck dessen sind, was den Tiefbauunternehmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht obliegt (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, RdE 1993, S. 119; OLG Frankfurt, VersR 1994, S. 445).

    Besteht Unsicherheit, ob Leitungen gefährdet sind, so bedarf es in jedem Falle eigener Erkundigungen und Überprüfungen (OLG Frankfurt, VersR 1994, S. 445 f.).

  • BGH, 21.04.1971 - IV ZR 99/69

    Schlüsselfertiges Haus - Architekt - Festpreis - Deckungsverlust - Haftpflicht -

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96
    Abgesehen davon, daß … nach dem eigenen Vortrag der Beklagten zu 2.) (Bd. I Bl. 71 d.A.) Geschäftsführer eines selbständigen Unternehmens ist, das nach dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag der Beklagten zu 1.) von dieser unabhängig ist, liegt eine wirksame Delegation der hier allein interessierenden Erkundigungs- und Anzeigepflichten schon deshalb nicht vor, weil es angesichts der Höhe der im Raum stehenden Schäden klarer und unmißverständlicher Absprachen und Anweisungen bedurft hätte (BGH NJW 1971, S. 1315), die mit den Vertretungsberechtigten der Beklagten zu 1.) hätten getroffen werden müssenm, auf der Grundlage des eigenen Vortrags der Beklagten zu 2.) aber nicht getroffen worden sind.
  • OLG München, 02.02.1978 - 4 UF 16/78

    Antrag auf Verlängerung der Frist zur Räumung der früheren Ehewohnung; Sachliche

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96
    So haftet der Vermieter eines Baukrans nicht für Schäden, die ein im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrages auf der Baustelle des Mieters eingesetzter Kranführer bei Arbeiten in der Nähe einer Starkstromleitung anrichtet (OLG Hamm, NJW 1978, S. 548; OLG Düsseldorf, VersR 1979, S. 674).
  • OLG Naumburg, 06.07.1993 - 1 U 70/93

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Fernmeldekabels bei Tiefbauarbeiten;

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96
    Hierbei handelt es sich indessen nicht um einen autorisierten Plan des Versorgungsunternehmens (vgl. dazu OLG Naumburg, NJW-RR 1994, S. 784), zudem um einen Plan, der nach dem übereinstimmenden Vortrag aller Parteien zu ungenau war, um eine Grundlage für die Ermittlung des tatsächlichen Trassenverlaufs bilden zu können.
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 129/81

    Tiefbau: Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96
    Deren Umfang und Ausmaß richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei allerdings die Gefahr besonders hoher Schäden auch zu einer gesteigerten Sorgfaltspflicht des Delegierenden führen muß (BGH VersR 1983, S. 152 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.12.1991 - 19 U 98/91

    Kabelschäden bei Erdarbeiten

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96
    Für Tiefbauarbeiten auf privaten Grundstücken gelten dieselben Anforderungen, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein solcher Leitungen bestehen (OLG Köln, NJW-RR 1992, S. 983).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1994 - 22 U 127/94

    Kranführer als Verrichtungsgehilfe

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96
    In einem solchen Fall haftet der Vermieter nur für die Gebrauchs- bzw. Einsatzfähigkeit der Maschine und die ordnungsgemäße Auswahl des Bedienungspersonals sowie dessen Tätigkeit als solche, während der sachgerechte Einsatz des Geräts auf der Baustelle in den Verantwortungsbereich des Mieters gehört (KG NJW 1965, S. 976; OLG Düsseldorf, VersR 1979, S. 675; BauR 1996, S. 136); der zur Dienstleistung Verpflichtete ist, als Verrichtungsgehilfe des zur Dienstverschaffung Verpflichteten anzusehen.
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 118/84

    Sorgfaltspflicht von Tiefbauunternehmern; Mitverantwortlichkeit des

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96
    Der Tiefbauunternehmer ist insbesondere verpflichtet, sich den erforderlichen Grad von Gewißheit über den Verlauf der Leitungen zu verschaffen, und zwar dort, wo die entsprechenden zuverlässigen Unterlagen vorhanden sind, also bei den zuständigen Versorgungsunternehmen (BGH NJW 1971, 1314; VersR 1985, S. 1147).
  • BGH, 28.11.1979 - IV ZR 68/78

    Haftung für den Einsturz einer Halle wegen unzureichender Sicherung von an einem

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96
    Hierzu gehört bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auch die Verwirklichung von Risiken, die sich aus der Arbeitsleitung ergeben (BGH VersR 1980, S. 177).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.1979 - 18 U 215/78

    Fuhrunternehmer; Hinweis; Dauervertrag; Tarifmäßigkeit; Verschulden;

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96
    In einem solchen Fall haftet der Vermieter nur für die Gebrauchs- bzw. Einsatzfähigkeit der Maschine und die ordnungsgemäße Auswahl des Bedienungspersonals sowie dessen Tätigkeit als solche, während der sachgerechte Einsatz des Geräts auf der Baustelle in den Verantwortungsbereich des Mieters gehört (KG NJW 1965, S. 976; OLG Düsseldorf, VersR 1979, S. 675; BauR 1996, S. 136); der zur Dienstleistung Verpflichtete ist, als Verrichtungsgehilfe des zur Dienstverschaffung Verpflichteten anzusehen.
  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

  • KG, 29.01.1965 - 7 U 2312/63

    Ermietung eines Raupenfahrzeugs mit Bedienungsmann

  • BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66

    Allgemeines Vertragsrecht-Rechtsnatur d. Vertrages ü. Bereitstellung e. Baggers

  • OLG Düsseldorf, 08.11.1977 - 4 U 87/77
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