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   LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12   

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LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12 (https://dejure.org/2014,11275)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.03.2014 - 65 S 481/12 (https://dejure.org/2014,11275)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. März 2014 - 65 S 481/12 (https://dejure.org/2014,11275)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungsverlangen bei Bruttomiete; einfaches Bestreiten einer Betriebskostenabrechnung; Belegeinsicht; Einwand eines Vorwegabzugs für Gewerbeeinheiten; Wohnwertmerkmal "Wohnküche" verlangt nur Mindestfläche von 14 m2

  • mietrechtsiegen.de

    Mieterhöhungsverlangen - Anforderungen an das Bestreiten der sachlichen Begründung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter kann die Betriebskostenabrechnung nicht pauschal bestreiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sachliche Begründung eines Mieterhöhungsverlangens und der Streit um die Wohnküche ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Berlin, 28.02.2006 - 63 S 354/05
    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12
    Ebenso wie bei der Geltendmachung einer Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung bedarf es aber auch im Falle der "Herausrechnung" eines Betriebskostenanteils aus einer Bruttokaltmiete - ggf. auch nach Belegeinsicht - des Vortrags konkreter Einwendungen durch den Mieter gegen die der Berechnung zugrunde gelegte schlüssige Berechnung des Vermieters, zu denen dieser dann im Einzelnen weiter vorzutragen und ggf. Beweis anzutreten hat (so auch LG Berlin, Urt. v. 28.02.2006 - 63 S 354/05, GE 2006, 723; Urteil v. 03.12.2009- 67 S 411/08; Beschluss v. 24.04.2009 - 67 S 144/09, GE 2009, 716).

    Ohne Erfolg wenden die Beklagten sich schließlich gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 28.02.2006 - 63 S 354/05, wonach dem Mieter bei einer Erhöhung einer Bruttokaltmiete (ausnahmsweise) ein Einsichtsrecht in die zugrunde liegenden Unterlagen zustehen soll.

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 251/05

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in gemisch-genutzten

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12
    Vorwegabzug der Gewerbeflächen maßgebenden Tatsachen vorzutragen, während der Vermieter über die entsprechende Kenntnis verfügt und ihm nähere Angaben zumutbar sind, soll zu Gunsten des Mieters eine Modifizierung seiner Darlegungslast nach den Grundsätzen über die sekundäre Behauptungslast in Betracht kommen (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2006 - VIII ZR 251/05, WuM 2006, 684; Urt. v. 13.10.2010 - VIII ZR 46/10, WuM 2010, 741).
  • BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 215/05

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Anspruchs auf Erhöhung der

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12
    Der BGH verweist im Rahmen der Ausführungen zur Erhöhung einer Bruttokaltmiete unter Darlegung des darin enthaltenden Betriebskostenteils anhand der letzten Betriebskostenaufstellung zudem selbst ohne Weiteres auf seine zum Betriebskostenrecht ergangene Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v.26.10.2005 - VIII ZR 41/05, Rz. 11, WuM 2006, 39; Versäumnisurteil v. 12.07.2006 - VIII ZR 215/05, Rz. 13, WuM 2006, 569), ohne deren Übertragbarkeit auf den Fall einer Umrechnung einer Bruttokaltmiete auch nur ansatzweise in Frage zu stellen.
  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12
    Auch der BGH geht in diversen Entscheidungen vom Erfordernis des Vorbringens konkreter Einwendungen des Mieters - ggf. nach Belegeinsicht - gegen eine Betriebskostenabrechnung aus, sofern die Betriebskosten in der Abrechnung zunächst hinreichend dargelegt worden sind (vgl. Beschluss v. 13.09.2011 - VIII ZR 45/11, Rz. 6, WuM 2011, 684; Beschluss v. 31.01.2012 - VIII ZR 335/10, Rz. 4, WuM 2012, 229; Urt. v. 14.11.2012 - VIII ZR 41/12, Rz. 12, WuM -, 44; Urt. v. 31.10.2007 - VIII ZR 261/06, Rz. 31, WuM 2007, 700; Urteil v. 12.05.2010 - VIII ZR 185/09, NZM 2010, 470; indirekt zur Obliegenheit einer Belegeinsichtnahme durch den Mieter: BGH, Urt. v. 11.03.2009 - VIII ZR 74/08, Rz. 9, WuM 2009, 293).
  • BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 45/11

    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Inhalt einer

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12
    Auch der BGH geht in diversen Entscheidungen vom Erfordernis des Vorbringens konkreter Einwendungen des Mieters - ggf. nach Belegeinsicht - gegen eine Betriebskostenabrechnung aus, sofern die Betriebskosten in der Abrechnung zunächst hinreichend dargelegt worden sind (vgl. Beschluss v. 13.09.2011 - VIII ZR 45/11, Rz. 6, WuM 2011, 684; Beschluss v. 31.01.2012 - VIII ZR 335/10, Rz. 4, WuM 2012, 229; Urt. v. 14.11.2012 - VIII ZR 41/12, Rz. 12, WuM -, 44; Urt. v. 31.10.2007 - VIII ZR 261/06, Rz. 31, WuM 2007, 700; Urteil v. 12.05.2010 - VIII ZR 185/09, NZM 2010, 470; indirekt zur Obliegenheit einer Belegeinsichtnahme durch den Mieter: BGH, Urt. v. 11.03.2009 - VIII ZR 74/08, Rz. 9, WuM 2009, 293).
  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 340/10

    Zur Frage der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Abrechnung von

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12
    Entsprechendes gilt auch für den Einwand eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, welchen ebenfalls der Mieter darzulegen hat (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.2011 - VIII ZR 340/10, WuM 2011, 513).
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 41/05

    Vergleichsmaßstab bei einem Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12
    Der BGH verweist im Rahmen der Ausführungen zur Erhöhung einer Bruttokaltmiete unter Darlegung des darin enthaltenden Betriebskostenteils anhand der letzten Betriebskostenaufstellung zudem selbst ohne Weiteres auf seine zum Betriebskostenrecht ergangene Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v.26.10.2005 - VIII ZR 41/05, Rz. 11, WuM 2006, 39; Versäumnisurteil v. 12.07.2006 - VIII ZR 215/05, Rz. 13, WuM 2006, 569), ohne deren Übertragbarkeit auf den Fall einer Umrechnung einer Bruttokaltmiete auch nur ansatzweise in Frage zu stellen.
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07

    Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12
    Hingegen ist die von den Beklagten zitierte Entscheidung des BGH vom 20.02.2008 -VIII ZR 27/07, in der das einfache Bestreiten der Höhe eines pauschalen Abzugs nicht umlagefähiger Hausmeisterkosten als ausreichend angesehen worden ist, nach Ansicht der Kammer nicht dahingehend zu verstehen, dass ein einfaches Bestreiten der Höhe von Betriebskostenpositionen generell ausreichend sein soll.
  • LG Itzehoe, 27.07.2012 - 9 S 23/11

    Ausreichen einer generellen Beanstandung der Betriebskostenabrechnung ohne

    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12
    Der Mieter kann sich insofern grundsätzlich nicht darauf beschränken, die Angaben des Vermieters in der Abrechnung pauschal oder mit Nichtwissen zu bestreiten (vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl. -, § 556 BGB, Rz. 539; OLG Düsseldorf, GE 2006, 1230; LG Itzehoe, ZMR 2012, 953).
  • LG Berlin, 03.12.2009 - 67 S 411/08
    Auszug aus LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12
    Ebenso wie bei der Geltendmachung einer Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung bedarf es aber auch im Falle der "Herausrechnung" eines Betriebskostenanteils aus einer Bruttokaltmiete - ggf. auch nach Belegeinsicht - des Vortrags konkreter Einwendungen durch den Mieter gegen die der Berechnung zugrunde gelegte schlüssige Berechnung des Vermieters, zu denen dieser dann im Einzelnen weiter vorzutragen und ggf. Beweis anzutreten hat (so auch LG Berlin, Urt. v. 28.02.2006 - 63 S 354/05, GE 2006, 723; Urteil v. 03.12.2009- 67 S 411/08; Beschluss v. 24.04.2009 - 67 S 144/09, GE 2009, 716).
  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 335/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im

  • BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 141/09

    Mieterhöhung bei der Wohnraummiete: Nachholung der Angaben zu den Betriebskosten

  • BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 46/10

    Wohnraummiete im gemischt genutzten Gebäudekomplex: Formelle Anforderungen an

  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 185/09

    Einwendungen des Wohnungsmieters gegen Betriebskostenabrechnungen müssen für

  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 74/08

    Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels

  • LG Berlin, 24.04.2009 - 67 S 144/09
  • BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 41/12

    Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 1.17

    BER: Schallschutz für Wohnküche, Wohndiele und Wintergarten

    Es kommt daher auch nicht entscheidungserheblich darauf an, ob eine Küche im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete das Wohnwertmerkmal "Wohnküche" erfüllt (vgl. dazu LG Berlin, Urteil vom 5. März 2014 - 65 S 481/12 - juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 3.17

    Schallschutzvorkehrungen für kombiniert genutzte Wohn- und Schlafräume, für

    Es kommt daher nicht entscheidungserheblich darauf an, ob eine Küche im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete das Wohnwertmerkmal "Wohnküche" erfüllt (vgl. dazu LG Berlin, Urteil vom 5. März 2014 - 65 S 481/12 - juris Rn. 16).
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