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   LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00   

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LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00 (https://dejure.org/2000,9939)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.05.2000 - 18 O 205/00 (https://dejure.org/2000,9939)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 18 O 205/00 (https://dejure.org/2000,9939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    ZPO §§ 700, 340 Abs. 1, 130 Nr. 6
    Schriftformerfordernis für bestimmende Schriftsätze

  • BRAK-Mitteilungen

    Einspruchseinlegung durch Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3291
  • MDR 2000, 970
  • K&R 2001, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.1998 - XI ZR 367/97

    Einhaltung von Fristen durch Übermittlung von nicht unterzeichneten Computerfaxen

    Auszug aus LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00
    Fehlt die (eigenhändige) Unterschrift, ist die Prozesshandlung nicht wirksam vorgenommen (vgl. BGH in NJW 1998, S. 3649 (Vorlagebeschluss)).

    So führt der Bundesgerichtshof aus, dass, "um dem Gebot der eigenhändigen Unterschrift zu genügen, die Kopiervorlage ...... unterschrieben ...... und diese Unterschrift auf der bei Gericht eingehenden Kopie wiedergegeben" worden sein muss (vgl. BGH in NJW 1998, S. 3649 [3650]).

    Was die Fälle telegrafischer und fernschriftlicher Einreichung, auch telefonischer Aufgabe von Telegrammen betrifft, so ist die Zulassung solcher, inzwischen kaum noch praktischer Einzelfälle "kein Grund, die vom Gesetzgeber aus wohlerwogenen Gründen vorgeschriebene Schriftform völlig aufzugeben" (vgl. nochmals BGH in NJW 1998, 3649 [3650]).

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00
    So genügt insbesondere eine Fernkopie, deren (im Original) unterschriebener Teil erst nach 0.00 Uhr am Tage nach Ablauf der Frist übermittelt wird, auch bei Beginn der Übermittlung am Vortage, nicht den Anforderungen an einen form- und fristgerecht eingereichten bestimmenden Schriftsatz (vgl. BGH in NJW 1994, S. 2097, 2098).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00
    Zweck dieses Erfordernisses ist es, den Aussteller eindeutig identifizieren zu können (BVerfG in NJW 1987, S. 2067; BGH a.a.O.).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00
    Dies ergibt sich nicht nur aus den dargelegten Gründen der Rechtssicherheit, sondern auch daraus, dass das bloße Vorliegen eines im Original unterschriebenen Exemplars (am Faxgerät des Absenders) noch keine "Entäußerung" dieses Originals bedeutet, was auch der Bundesgerichtshof in Bezug auf Wahrung der Schriftform im Bereich des bürgerlichen Rechts annimmt (vgl. BGHZ 121, S. 224 [228 ff]).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00
    Bei der Einspruchsschrift handelt es sich um einen bestimmenden Schriftsatz (vgl. Baumbach/Hartmann, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 58. Auflage, § 129 Rdn. 5 ff), bei dem die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers erforderlich ist (vgl. BGH in NJW 1997, S. 3380 [3381]).
  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

    Auszug aus LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00
    Aus diesen Gründen hält es das erkennende Gericht, entgegen der vom Bundesgerichtshof (in NJW 1993, S. 3141) vertretenen Auffassung für erforderlich, dass genau dasjenige Original, welches als Kopiervorlage bei der Übermittlung des fristwahrend per Telekopie eingereichten bestimmenden Schriftstücks gedient hatte, unverzüglich im Original zur Akte gelangt.
  • BFH, 29.11.1995 - X B 56/95

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob Unterzeichnung eines bestimmenden

    Auszug aus LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00
    "Damit soll", so führt der Bundesgerichtshof aus, "von vornherein möglichst jeder Zweifel darüber ausgeschlossen werden, ob diese für den Gang des Verfahrens wesentlichen Prozesshandlungen von der nach dem Gesetz allein befugten Person vorgenommen sind." Eine Fernkopie kann eine eigenhändige Unterschrift aufgrund der Art der Übermittlung notwendig nicht enthalten, weshalb der Ausschluss jeder Zweifel über den Urheber der entäußerten Erklärung damit gerade nicht möglich ist, selbst wenn die Telekopie "mit einer Unterschrift endet" (vgl. BFH in NJW 1996, S. 1432).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96

    Schriftformerfordernis bei Übermittlung einer Berufungsbegründung mit Hilfe eines

    Auszug aus LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00
    Dass Schriftform die Vollziehung einer eigenhändigen Unterschrift bedeutet, leuchtet auch Nichtrechtskundigen ohne weiteres ein (vgl. insoweit OLG Karlsruhe in OLGR 98, S. 93 [94]).
  • LG Wiesbaden, 16.05.2001 - 5 S 72/00

    Bestimmung der Anforderungen an eine Fristwahrung druch Einreichung von

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. NJW 93/3141) außer der Vorlage des per Telefax mit der auf diesem wiedergegebenen Unterschrift übermittelten, von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterschriebenen Schriftstück die Bestätigung der Telefaxübermittlung auf traditionellem Wege durch anschließende Einreichung des Originals des Schriftsatzes nicht erforderlich ist mit der Folge, daß das bloße Vorhandensein einer anderen mit der eigenhändigen Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten versehenen Kopiervorlage als der später eingereichten Originalberufungsschrift bei den Akten des Prozeßbevollmächtigten ausreicht, vermag sich das Gericht dieser Rechtsauffassung nicht anzuschließen, da sie nach den dargelegten Gründen mit dem alleinigen Sinn und Zweck der Nutzung moderner fernmeldetechnischer Übermittlungswege nicht in Einklang steht und deren Gefahren nicht hinreichend Rechnung trägt, zumal dem Berufungsgericht eine Prüfung, ob tatsächlich die Kopiervorlage für das Telefax mit einer eigenhändigen Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten versehen ist, bei Anwendung dieser Rechtsprechung überhaupt nicht möglich ist (s. auch LG Berlin NJW 2000/3291 f.).

    Insoweit schließt sich das Gericht den Ausführungen im Beschluß des Landgerichts Berlin vom 5.5.2000 (NJW 2000/3291 f.), der ihm im Zeitpunkt der Terminsbestimmung noch nicht bekannt war, in vollem Umfang an.

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.05.2002 - VK Hal 11/02

    Angebot: Forderung des Auftraggebers nach rechtsverbindlicher Unterschrift

    So führt das Landgericht Berlin auf der Grundlage der BGH Entscheidung aus, dass das per Fernkopie übermittelte und tatsächlich unterschriebene Originaldokument dem erkennenden Gericht unverzüglich vorgelegt werden muss (vgl. BGH, NJW 1998, 3649 [3650]; LG Berlin, Beschl. v. 5.5.2000-18 O 205/00).
  • VK Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - VK Hal 27/02

    Erschwerung der rechtzeitigen Abgabe eines Angebotes bei ungenauen Ortsangaben;

    So führt das Landgericht Berlin auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus, dass das per Fernkopie übermittelte und tatsächlich unterschriebene Originaldokument dem erkennenden Gericht unverzüglich vorgelegt werden muss (vgl. BGH, NJW 1998, 3649 [3650]; LG Berlin, Beschl. v. 5.5.2000-18 O 205/00).
  • VK Sachsen-Anhalt, 30.05.2002 - VK Hal 16/02

    Müssen Eintragungen der Bieter dokumentenecht erfolgen?

    So führt das Landgericht Berlin auf der Grundlage der BGH Entscheidung aus, dass das per Fernkopie übermittelte und tatsächlich unterschriebene Originaldokument dem erkennenden Gericht unverzüglich vorgelegt werden muss (vgl. BGH, NJW 1998, 3649 [3650]; LG Berlin, Beschl. v. 5.5.2000-18 O 205/00).
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