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   LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17   

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https://dejure.org/2018,22438
LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17 (https://dejure.org/2018,22438)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.07.2018 - 27 O 155/17 (https://dejure.org/2018,22438)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 27 O 155/17 (https://dejure.org/2018,22438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    AfD muss falsche Äußerung über Bundesumweltministerium im Zusammenhang mit dem US-Wahlkampf richtigstellen

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Anspruch auf Richtigstellung: Unwahre Tatsachenbehauptung eines Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses über das Bundesumweltministerium auf der Homepage einer Bundespartei

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1, Abs. 2, 21 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    AfD muss falsche Äußerungen richtigstellen: Bundesministerium hat US-Wahlkampf nicht gefördert

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    AfD muss falsche Äußerung über Bundesumweltministerium im Zusammenhang mit dem US-Wahlkampf richtigstellen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    AfD muss falsche Äußerung über Bundesumweltministerium im Zusammenhang mit dem US-Wahlkampf richtigstellen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17
    Der Anspruch auf Richtigstellung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BGH voraus, dass die Unwahrheit der Behauptung feststeht, weil niemand durch Richterspruch verpflichtet werden darf, etwas als unrichtig zu bezeichnen, was möglicherweise wahr ist (BGH v. 22.4.2008, VI ZR 83/07, juris Rn. 21).

    Sie genießen jedoch, wie § 194 Abs. 3 StGB zeigt, im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben strafrechtlichen Ehrenschutz, der über §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 185 ff. StGB zivilrechtliche Unterlassungs- und Richtigstellungsansprüche begründen kann (BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07 -, "BKA", juris).

    Dem kann aber ausreichend bei der erforderlichen Interessen- und Güterabwägung (vgl. § 193 StGB) Rechnung getragen werden, indem Art. 5 Abs. 1, 2 GG eine gesteigerte Bedeutung eingeräumt wird, wenn es um das Ansehen einer Behörde und nicht um den Schutz der persönlichen Ehre geht (BGH, Urteil vom 22.04.2008, a. a. O., Rn. 31, BGH, Urteil vom 16.11.1982, a. a. O. - jeweils mit m. w. N.).

    Darauf, ob in einem vergleichbaren Fall eine ganz erhebliche Geldentschädigung ausgesprochen werden würde (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 17.05.2002 - 324 O 780/01 -, ZUM-RD 2003, 48, 49 f.), kommt es angesichts der eindeutigen Positionierung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07 - nicht an.

    An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr anzusehen sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit regelmäßig kein schützenswertes Interesse (BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07 -. juris, Rn. 34, m. w. N.).

  • OLG Köln, 31.07.2012 - 15 U 13/12

    Voraussetzungen zivilrechtlichen Ehrenschutzes für juristische Personen des

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17
    Ein solcher Ehrenschutz steht auch der Bundesrepublik und den Bundesländern jedenfalls dann zu, wenn die konkrete Äußerung geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen (BGH, a. a. O., Rn. 29; OLG Köln, Urteil vom 31.07.2012, - I-15 U 13/12, 15 U 13/12 -, juris, Rn. 68 - jeweils m. w. N. in Bezug auf die abweichende Literaturmeinung).

    Hingegen ist das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Köln vom 31.07.2012 - 15 U 13/12 - nicht einschlägig.

  • BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80

    Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17
    Bezogen auf juristische Personen des öffentlichen Rechts verfolgen die §§ 185 ff. StGB das Ziel, dasjenige Mindestmaß an öffentlicher Anerkennung zu gewährleisten, das erforderlich ist, damit die betroffene Einrichtung ihre Funktion erfüllen kann und das unerlässliche Vertrauen in ihre Integrität nicht in Frage gestellt wird (BGH, Urteil vom 16.11.1982 - VI ZR 122/80 -, "Vetternwirtschaft", juris, Rn. 15).

    Dem kann aber ausreichend bei der erforderlichen Interessen- und Güterabwägung (vgl. § 193 StGB) Rechnung getragen werden, indem Art. 5 Abs. 1, 2 GG eine gesteigerte Bedeutung eingeräumt wird, wenn es um das Ansehen einer Behörde und nicht um den Schutz der persönlichen Ehre geht (BGH, Urteil vom 22.04.2008, a. a. O., Rn. 31, BGH, Urteil vom 16.11.1982, a. a. O. - jeweils mit m. w. N.).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17
    Ist eine Äußerung derart substanzarm, dass sich ihr eine konkret greifbare Tatsache nicht entnehmen lässt und sie ein bloß pauschales Urteil enthält, tritt der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung zurück und beeinflusst die Abwägung nicht (BGH, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - juris, Rn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17
    Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 - juris, Rn. 13 f.).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17
    Nach Auffassung des BGH kann eine abgelaufene Zeit von sieben Monaten nach Veröffentlichung bis zur Klageerhebung noch ausreichend sein für einen Aktualitätsbezug (BGH v. 9.12.2003, VI ZR 38/03, juris Rn. 25) und bei unwahren Tatsachenbehauptungen auf der Titelseite einer auflagenstarken Illustrierten kann dies auch ein Zeitraum von zwei Jahren sein ((BGH, Urteil vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94 -, BGHZ 128, 1-16, Rn. 61).
  • LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 194/10

    Klage des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder gegen die Verlegerin der Hamburger

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17
    Es muss eine Ansehensminderung von erheblichem Gewicht fortbestehen (LG Hamburg v. 13.8.2010, 324 O 194/10, juris Rn. 23).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06

    Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17
    Vielmehr ist die gesamte Äußerung dahin zu würdigen, ob sie dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zu unterstellen ist (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 219/06 - juris, Rn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 11.05.1973 - I ZR 123/71

    Unterlassungsanspruch bezüglich einer Behauptung, die den Anspruch erweckt

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17
    Neben dem Verleger haftet auch der Verfasser als Autor oder Redakteur für eine von ihm vorgenommene Veröffentlichung eines rechtsverletzenden Berichtes, sofern ebenfalls eine konkrete Mitwirkung an der Veröffentlichung vorliegt (Wenzel/Gamer, a.a.O:, Kap. 13, Rn. 53 a; BGH NJW 1968, 1419; BGH NJW 1967, 675; BGH NJW 1973, 1460).
  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64

    Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17
    Neben dem Verleger haftet auch der Verfasser als Autor oder Redakteur für eine von ihm vorgenommene Veröffentlichung eines rechtsverletzenden Berichtes, sofern ebenfalls eine konkrete Mitwirkung an der Veröffentlichung vorliegt (Wenzel/Gamer, a.a.O:, Kap. 13, Rn. 53 a; BGH NJW 1968, 1419; BGH NJW 1967, 675; BGH NJW 1973, 1460).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

  • OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13

    Bundesrechtlich gebotene Einschränkung der landesrechtlichen Indemnität in

  • LG Hamburg, 17.05.2002 - 324 O 780/01
  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 240/78

    Reichweite der Indemnität eines Landtagsabgeordneten vor der Veröffentlichung

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

  • LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 460/06

    Indemnität des Abgeordneten: Erstreckung des Indemnitätsschutzes auf

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

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